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   LG Aachen, 03.01.2020 - 67 KLs 18/17   

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https://dejure.org/2020,4073
LG Aachen, 03.01.2020 - 67 KLs 18/17 (https://dejure.org/2020,4073)
LG Aachen, Entscheidung vom 03.01.2020 - 67 KLs 18/17 (https://dejure.org/2020,4073)
LG Aachen, Entscheidung vom 03. Januar 2020 - 67 KLs 18/17 (https://dejure.org/2020,4073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigergebühren, Anrechnung von Vorschüssen, Begriff der Höchstgebühr

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; gebührenrechtliche Angelegenheit; Rückzahlung von Pflichtverteidigergebühren; Höchstgebühren eines Wahlanwalts

  • Burhoff online

    Anrechung, Vorschuss, Höchstgebühr des Rechtsanwalt, Gebührenbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anrechung von Vorschuss/Begriff der Höchstgebühr, Vorschusszahlung übersehen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 Ws 354/16

    Pflichtverteidigervergütung: Begriff der "Höchstgebühren eines Wahlanwalts" als

    Auszug aus LG Aachen, 03.01.2020 - 67 KLs 18/17
    Der Begriff der "Höchstgebühr des Wahlanwalts" i.S.d. § 58 Abs. 3 S. 4 RVG meint nicht den im VV RVG ausgewiesenen gesetzlichen Höchstbetrag des jeweiligen Betragsrahmens, sondern vielmehr diejenige Vergütung, die der Pflichtverteidiger gemäß § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort benannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen (höchstens) verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte (Anschluss an Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 354/16).

    Dabei meint der Begriff der "Höchstgebühr des Wahlanwalts" nicht den im VV RVG ausgewiesenen gesetzlichen Höchstbetrag des jeweiligen Betragsrahmens, sondern vielmehr diejenige Vergütung, die der Pflichtverteidiger gemäß § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort benannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen (höchstens) verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte (überzeugend Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 354/16 -, Rn. 15 ff., juris; ebenso LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17 -, juris).

  • LG Bad Kreuznach, 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17

    Anrechnung, Plfichtverteidigergebühren, Vorschuss, Wahlanwalt

    Auszug aus LG Aachen, 03.01.2020 - 67 KLs 18/17
    Dabei meint der Begriff der "Höchstgebühr des Wahlanwalts" nicht den im VV RVG ausgewiesenen gesetzlichen Höchstbetrag des jeweiligen Betragsrahmens, sondern vielmehr diejenige Vergütung, die der Pflichtverteidiger gemäß § 14 Abs. 1 RVG unter Berücksichtigung der dort benannten Umstände im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen (höchstens) verlangen könnte, wenn er das betreffende Mandat (weiterhin) als Wahlverteidiger wahrgenommen hätte (überzeugend Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. April 2017 - 1 Ws 354/16 -, Rn. 15 ff., juris; ebenso LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17 -, juris).

    Die Höchstgebühr kann danach nur in Betracht kommen, wenn zumindest einzelne Kriterien den Durchschnitt aller gewöhnlich vorkommenden Fälle beträchtlich überschreiten bzw. die Rechtssache insgesamt zu den bedeutendsten der in den jeweiligen Rahmen angesprochenen Verfahren gehört (LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17 -, Rn. 17, juris, m.w.N.).

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