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   LG Berlin, 30.11.2017 - 67 S 270/17   

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https://dejure.org/2017,70774
LG Berlin, 30.11.2017 - 67 S 270/17 (https://dejure.org/2017,70774)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.11.2017 - 67 S 270/17 (https://dejure.org/2017,70774)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. November 2017 - 67 S 270/17 (https://dejure.org/2017,70774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 278 S 1 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 553 Abs 1 S 1 BGB, § 553 Abs 1 S 2 BGB, § 573 Abs 1 BGB
    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen vertragswidriger teilgewerblicher Nutzung der Wohnung durch einen Familienangehörigen des Mieters; Anspruch auf Genehmigung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen vertragswidriger teilgewerblicher Nutzung der Wohnung durch einen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung bei teilgewerblicher Nutzung einer Mietwohnung durch Sohn der Mieter - Vorliegen einer gravierenden Pflichtverletzung durch Mieter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2017 - 67 S 270/17
    Die darauf zurückgehende teilgewerbliche Beanspruchung der Mietsache wäre ihnen allerdings ohnehin gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen (vgl. Kammer, Beschl. v. 3. Februar 2015 - 67 T 29/15 , ZMR 2015, 303 , juris Tz. 11 ).
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 149/13

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung des Mieters eines Einfamilienhauses wegen

    Auszug aus LG Berlin, 30.11.2017 - 67 S 270/17
    Die trotz mehrfacher Abmahnung beharrlich fortgesetzte und geduldete teilgewerbliche Nutzung der Mietsache stellt eine gravierende Pflichtverletzung der Kläger dar, die den Beklagten zumindest zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung berechtigte (vgl. BGH, Beschl. v. 31. Juli 2013 - VIII ZR 149/13, NJW-RR 2013, 1478, juris Tz. 4).
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   LG Berlin, 12.01.2018 - 67 S 270/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,54934
LG Berlin, 12.01.2018 - 67 S 270/17 (https://dejure.org/2018,54934)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.01.2018 - 67 S 270/17 (https://dejure.org/2018,54934)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 67 S 270/17 (https://dejure.org/2018,54934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 259 ZPO, § 522 Abs 2 S 1 ZPO, § 522 Abs 2 S 2 ZPO, § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB
    Berufung des Mieters gegen Räumungsverurteilung: Zulässigkeit der Kündigung wegen vertragswidriger teilgewerblicher Nutzung der Wohnung durch einen Familienangehörigen des Mieters; Berufungszurückweisung durch Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumungsklage: Zurückweisung der Berufung durch Beschluss?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

    Auszug aus LG Berlin, 12.01.2018 - 67 S 270/17
    In einem derartigen Verhalten liegt regelmäßig - und auch hier - selbst ohne weitere Abmahnung ein die Kündigung rechtfertigender verhaltensbedingter Grund (vgl. Kammer, Beschl. v. 9. Februar 2015 - 67 T 29/15 , ZMR 2015, 303 , juris Tz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 225/12

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei neuem Vorbringen

    Auszug aus LG Berlin, 12.01.2018 - 67 S 270/17
    Denn für die Beurteilung des Erfolgs der Berufung sind gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO bei mündlicher Verhandlung im zweiten Rechtszug zumindest sämtliche bis zu deren Schluss vorgebrachten unstreitigen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2014 - V ZB 225/12, NJW-RR 2015, 465, juris Tz. 8 m.w.N.).
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