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   LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08   

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https://dejure.org/2008,26236
LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08 (https://dejure.org/2008,26236)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.06.2008 - 67 S 7/08 (https://dejure.org/2008,26236)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 67 S 7/08 (https://dejure.org/2008,26236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedenken gegen eine mietvertragliche Klausel zur Verpflichtung des Mieters zum Streichen von Fenstern und Türen als allgemeine Geschäftsbedigung und deren Auslegung; Klausel zur Verpflichtung des Mieters zum bedarfsmäßigen Streichen der Außenseiten der Fenster und der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Überbürdung von Schönheitsreparaturen trotz Verpflichtung zum Außenanstrich von Fenstern; Trennung von Klauseln; Abziehen und Wiederherstellung der Versiegelung von Parkett; Klauselauslegung; verständige und redliche Vertragspartner; geltungserhaltende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Keine Differenzierung zwischen Außen- und Innenanstrich von Fenstern II

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96

    Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten und zerbrochene Glasscheiben zu ersetzen" herausgestrichen, weil der verbleibende Textteil "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses auf seine Kosten notwendig werdende Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen," für sich genommen verständlich bleibt (Rechtsentscheid vom 12. Mai 1997 - RE-Miet 1/96 - Grundeigentum 1997, 741-745).
  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer beanstandeten Klausel gilt nicht, wenn sich die Formularklausel aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt (BGHZ 136, 314, 322 [BGH 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97] ; vgl. auch BGHZ 145, 203, 212) [BGH 27.09.2000 - VIII ZR 155/99] .
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die eine geltungserhaltende Reduktion von Formularklauseln auf einen zulässigen Kern ablehnt, betrifft Klauseln, die zulässige und unzulässige Tatbestände sprachlich nicht trennbar verbinden, bei denen daher die Ausgrenzung der unzulässigen und die Aufrechterhaltung der zulässigen Teile nur durch eine sprachliche und inhaltliche Umgestaltung erreicht werden könnte ( BGH, Urteil vom 28. Mai 1984 - III ZR 63/83 , NJW 1984, 2816 unter II 3).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen bekräftigt, die die Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel betraf ( Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 344/02 - , Grundeigentum 2003, 1144-1145; Urteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 243/03 - , Grundeigentum 2004, 956-958).
  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 215/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    Der Umstand, dass der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03 - (Grundeigentum 2004, 1452) eine wortgleiche Klausel in einem von der Kammer entschiedenen Fall für wirksam erachtet hat, steht dieser Auffassung nicht entgegen, da sich der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung nicht mit der vorliegenden Frage befasst hat.
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (zuletzt Urteil vom 20.10.2004 - VIII ZR 378/03 - BGHZ 102, 384, 389 f.) [BGH 17.12.1987 - VII ZR 307/86] .
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen bekräftigt, die die Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel betraf ( Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 344/02 - , Grundeigentum 2003, 1144-1145; Urteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 243/03 - , Grundeigentum 2004, 956-958).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer beanstandeten Klausel gilt nicht, wenn sich die Formularklausel aus sich heraus verständlich und sinnvoll in einen zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennen lässt (BGHZ 136, 314, 322 [BGH 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97] ; vgl. auch BGHZ 145, 203, 212) [BGH 27.09.2000 - VIII ZR 155/99] .
  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 378/03

    Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus LG Berlin, 09.06.2008 - 67 S 7/08
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (zuletzt Urteil vom 20.10.2004 - VIII ZR 378/03 - BGHZ 102, 384, 389 f.) [BGH 17.12.1987 - VII ZR 307/86] .
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