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   LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14   

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https://dejure.org/2014,14320
LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14 (https://dejure.org/2014,14320)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.06.2014 - 67 T 109/14 (https://dejure.org/2014,14320)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 67 T 109/14 (https://dejure.org/2014,14320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teile einer Wohnung vermietet: Mieter muss keine weiteren Mitbewohner dulden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermietung von Zimmern an Bauarbeitertrupp

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter von zwei Zimmern kann die Vermietung der beiden weiteren Zimmer ohne seine Zustimmung an Dritten verhindern

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermietung von Zimmern an Bauarbeitertrupp

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilvermietung: Mieter muss keine weiteren Mitbewohner dulden! (IMR 2015, 1004)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 890
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 01.03.2013 - 63 T 29/13

    Einstweilige Verfügung bei Ankündigung einer Außenmodernisierung

    Auszug aus LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14
    Ausreichend für eine Besitzstörung sind nicht lediglich unwesentliche Gebrauchsbeeinträchtigungen (LG Berlin, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, 213; v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, ZMR -, 113; v. 1. März - - 63 T 29/13, NZM -, 465).

    Dass die Gebrauchsüberlassung bislang lediglich angekündigt und offensichtlich noch nicht vollständig vollzogen ist, steht einer Besitzstörung nicht entgegen, da eine solche bereits in einem Verhalten liegt, das den Besitzer über den ungestörten Fortbestand seines Besitzes ernstlich beunruhigt (LG Berlin, Beschl. v. 1. März - - 63 T 29/13, NZM -, 465; Gutzeit, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2012, § 858 Rz. 14 m. w. N.; Joost, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2009, § 858 Rz. 5m. w. N.).

  • BGH, 27.04.1971 - VI ZR 191/69

    Verletzung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden nachwirkenden Obhutspflicht -

    Auszug aus LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14
    Solche Ansprüche dürfen nur auf dem Klagewege durchgesetzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 1971 - VI ZR 191/69, VersR 1971, 765; LG Berlin, a. a. O., Gutzeit, a. a. O. Rz. 22).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14
    Beides aber würde die Antragsteller in ihrem geschützten Besitz an der von ihnen angemieteten Wohnung stören (vgl. BGH, Urt. v. 14. Oktober 1994 - V ZR 76/93, NJW 1995, 132 (Lärm)).
  • LG Berlin, 12.03.2012 - 63 T 29/12

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Erlass einer

    Auszug aus LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14
    Ausreichend für eine Besitzstörung sind nicht lediglich unwesentliche Gebrauchsbeeinträchtigungen (LG Berlin, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, 213; v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, ZMR -, 113; v. 1. März - - 63 T 29/13, NZM -, 465).
  • LG Berlin, 07.08.2012 - 63 T 118/12

    Unterlassung von Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Besitzstörung bzgl. der

    Auszug aus LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14
    Ausreichend für eine Besitzstörung sind nicht lediglich unwesentliche Gebrauchsbeeinträchtigungen (LG Berlin, Beschl. v. 12. März 2012 - 63 T 29/12, WuM 2012, 213; v. 7. August 2012 - 63 T 118/12, ZMR -, 113; v. 1. März - - 63 T 29/13, NZM -, 465).
  • OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Besitzüberlassungsanspruchs aus einem

    Auszug aus LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14
    Denn ein Mieter kann selbst im Fall einer vertragswidrigen Doppelvermietung gegenüber dem Vermieter seinen Besitzüberlassungsanspruch nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern, da zumindest der Vertragsabschluss selbst dem Schutz der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung des Vermieters über die eigenen Interessen unterfällt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29. September 2008 - 2 W 199/08, ZMR 2009, 113 Tz. 4 m. w. N.).
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