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   FG Sachsen-Anhalt, 14.06.1993 - 67/92   

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FG Sachsen-Anhalt, 14.06.1993 - 67/92 (https://dejure.org/1993,33654)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.06.1993 - 67/92 (https://dejure.org/1993,33654)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 67/92 (https://dejure.org/1993,33654)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1994 - A 16 S 1748/93

    Zum Bestrafungsrisiko für nach Vietnam zurückkehrende ehemalige

    Wer in seinem eigenen Land die Verbreitung dekadenter Kultur (gemeint sind etwa auch westliche Videofilme) als grundsätzlich strafbare Handlung betrachtet (AA, 7.6.1993 an VG Gießen), Strafen wegen einer Rolle in einem "reaktionären Film" aussprechen läßt (ai, Februar 1993), die Forderung von mehr Pluralismus und Achtung der Menschenrechte mit 20 Jahren Zwangsarbeit bestraft (Erhard Haubold, FAZ, 15.10.1993 - vgl. im übrigen zur großen Zahl politischer Gefangener ai, Juni 1991 und asia watch, 11.6.1991, mit zahlreichen Beispielen von gewaltlosen Oppositionellen, die langjährig inhaftiert sind), religiöse Würdenträger verhaftet (vgl. ai, März 1990 und April 1993), Religionsgemeinschaften unter restriktive Richtlinien stellt und zu Rechenschaftsberichten gegenüber dem Staat zwingt (SZ, 3.8.1993), insgesamt also Dissidenten mit drakonischen Strafen belegt (Erhard Haubold, FAZ, 28.6.1993), Auslandsaktivitäten seiner Staatsangehörigen systematisch beobachten und überwachen läßt (AA, 14.1.1993 und August 1993 an VG Schleswig - 8 A 265/92 - und - 8 A 209/91 - G. W., 6.4. und 15.6.1993; Bundesamt für Verfassungsschutz, 18.3.1993; auch Dr. O. W. bestätigt diese Beobachtung - wenn er sie auch als lückenhaft bezeichnet -, 20.4.1993 an VG Freiburg - A 3 K 10635/92 -), Briefe aus dem Ausland öffnet und kontrolliert (AA, 29.4.1993 an VG Schleswig - 8 A 67/92 - G. W., 11.2.1993) und Oppositionstätigkeit im Ausland als "Subversion" unter Strafe stellt (Dr. O. W., 1.4.1993 an VG Freiburg), der hat offenbar erhebliche Befürchtungen, die Rückkehr von Menschen, die längere Zeit im westlichen Ausland verbracht haben, könne sein Regime gefährden.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1994 - A 16 S 1103/93

    Abschiebungsschutz gemäß AuslG 1990 § 51 für vietnamesischen Studenten im

    Wer in seinem eigenen Land die Verbreitung dekadenter Kultur (gemeint sind etwa auch westliche Videofilme) als grundsätzlich strafbare Handlung betrachtet (AA, 7.6.1993 an VG Gießen), Strafen wegen einer Rolle in einem "reaktionären Film" aussprechen läßt (ai, Februar 1993), die Forderung von mehr Pluralismus und Achtung der Menschenrechte mit 20 Jahren Zwangsarbeit bestraft (Erhard Haubold, FAZ, 15.10.1993 - vgl. im übrigen zur großen Zahl politischer Gefangener ai, Juni 1991 und asia watch, 11.6.1991, mit zahlreichen Beispielen von gewaltlosen Oppositionellen, die langjährig inhaftiert sind), religiöse Würdenträger verhaftet (vgl. ai, März 1990 und April 1993), Religionsgemeinschaften unter restriktive Richtlinien stellt und zu Rechenschaftsberichten gegenüber dem Staat zwingt (SZ, 3.8.1993), insgesamt also Dissidenten mit drakonischen Strafen belegt (Erhard Haubold, FAZ, 28.6.1993), Auslandsaktivitäten seiner Staatsangehörigen systematisch beobachten und überwachen läßt (AA, 14.1.1993 und August 1993 an VG Schleswig - 8 A 265/92 - und - 8 A 209/91 - G. Will, 6.4. und 15.6.1993; Bundesamt für Verfassungsschutz, 18.3.1993; auch Dr. O. Weggel bestätigt diese Beobachtung - wenn er sie auch als lückenhaft bezeichnet -, 20.4.1993 an VG Freiburg - A 3 K 10635/92 -), Briefe aus dem Ausland öffnet und kontrolliert (AA, 29.4.1993 an VG Schleswig - 8 A 67/92 - G. Will, 11.2.1993) und Oppositionstätigkeit im Ausland als "Subversion" unter Strafe stellt (Dr. O. Weggel, 1.4.1993 an VG Freiburg), der hat offenbar erhebliche Befürchtungen, die Rückkehr von Menschen, die längere Zeit im westlichen Ausland verbracht haben, könne sein Regime gefährden.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1994 - A 16 S 1102/93

    Abschiebungsschutz gemäß AuslG 1990 § 51 für vietnamesischen Studenten im

    Wer in seinem eigenen Land die Verbreitung dekadenter Kultur (gemeint sind etwa auch westliche Videofilme) als grundsätzlich strafbare Handlung betrachtet (AA, 7.6.1993 an VG Gießen), Strafen wegen einer Rolle in einem "reaktionären Film" aussprechen läßt (ai, Februar 1993), die Forderung von mehr Pluralismus und Achtung der Menschenrechte mit 20 Jahren Zwangsarbeit bestraft (Erhard Haubold, FAZ, 15.10.1993 - vgl. im übrigen zur großen Zahl politischer Gefangener ai, Juni 1991 und asia watch, 11.6.1991, mit zahlreichen Beispielen von gewaltlosen Oppositionellen, die langjährig inhaftiert sind), religiöse Würdenträger verhaftet (vgl. ai, März 1990 und April 1993), Religionsgemeinschaften unter restriktive Richtlinien stellt und zu Rechenschaftsberichten gegenüber dem Staat zwingt (SZ, 3.8.1993), insgesamt also Dissidenten mit drakonischen Strafen belegt (Erhard Haubold, FAZ, 28.6.1993), Auslandsaktivitäten seiner Staatsangehörigen systematisch beobachten und überwachen läßt (AA, 14.1.1993 und August 1993 an VG Schleswig - 8 A 265/92 - und - 8 A 209/91 - G. Will, 6.4. und 15.6.1993; Bundesamt für Verfassungsschutz, 18.3.1993; auch Dr. O. Weggel bestätigt diese Beobachtung - wenn er sie auch als lückenhaft bezeichnet -, 20.4.1993 an VG Freiburg - A 3 K 10635/92 -), Briefe aus dem Ausland öffnet und kontrolliert (AA, 29.4.1993 an VG Schleswig - 8 A 67/92 - G. Will, 11.2.1993) und Oppositionstätigkeit im Ausland als "Subversion" unter Strafe stellt (Dr. O. Weggel, 1.4.1993 an VG Freiburg), der hat offenbar erhebliche Befürchtungen, die Rückkehr von Menschen, die längere Zeit im westlichen Ausland verbracht haben, könne sein Regime gefährden.
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