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   AG Hamburg, 02.02.2000 - 67c IN 157/99   

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AG Hamburg, 02.02.2000 - 67c IN 157/99 (https://dejure.org/2000,26409)
AG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2000 - 67c IN 157/99 (https://dejure.org/2000,26409)
AG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 67c IN 157/99 (https://dejure.org/2000,26409)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 17.09.2019 - VII R 31/18

    Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach

    aa) Eine Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren ist nach Überwindung der Masseunzulänglichkeit möglich (Kießner in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl. 2018, § 208 Rz 27 ff.; Riedel in Graf-Schlicker, Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2014, § 208 Rz 7; Ries in Uhlenbruck, a.a.O., § 208 Rz 22; Weitzmann in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 7. Aufl. 2019, § 208 InsO Rz 14; Windel in Jaeger, Insolvenzordnung, § 208 Rz 46; Oberlandesgericht  Rostock, Urteil vom 10.10.2008 - 5 U 173/08, Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht --NZI-- 2008, 750; a.A. wohl Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 02.02.2000 - 67c IN 157/99, NZI 2000, 140).
  • FG Nürnberg, 18.07.2018 - 2 K 1311/16

    Säumniszuschlag, Umsatzsteuervorauszahlung, Aufhebung der Steuerfestsetzung,

    Die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum geht allerdings davon aus (z. B. Kießner in Frankfurter Kommentar zur InsO, 8. Auflage, § 208 Rz 27; Riedel in Graf-Schlicker, InsO, 4. Auflage, § 208 Rz 7; Weitzmann in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 6. Auflage, § 208 InsO Rz 14; a.A. AG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2000 67c IN 157/99, NZI 2000, 140).
  • AG Göttingen, 11.12.2008 - 71 IN 85/08

    Insolvenzverfahren: Eröffnung bei erst in zwei Jahren zu erwartender

    Daher ist davon auszugehen, dass ein Verfahren auch dann zu eröffnen ist, wenn eine Verfahrenskosten deckende Masse erst in mehr als zwei Jahren zu erwarten ist (AG Hamburg NZI 2000, 140; LG Leipzig ZInsO 2002, 576, 577).
  • AG Hamburg, 21.06.2010 - 67c IN 164/10

    Festsetzung der Sachverständigenvergütung in einem Insolvenzverfahren:

    Der Sachverständige hat daher u.U. bis zu zwei Jahren "vorauszuschauen"(AG Hamburg, NZI 2000, 140 ; s.auch LG Leipzig, ZInsO 2002, 576, 577).
  • LG Leipzig, 15.05.2002 - 12 T 1606/02

    Prüfung des Vorhandenseins von genügend Masse zur Deckung der Kosten des

    Denn die Realisierbarkeit von Vermögenswerten nur innerhalb eines längeren Zeitraums - z.B. mehr als zwei Jahre (vgl. insoweit AG Hamburg NZI 2000, S. 140) - hindert die Eröffnung des Verfahrens nicht.
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