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   AG Pinneberg, 11.01.2016 - 68 C 7/15   

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https://dejure.org/2016,1337
AG Pinneberg, 11.01.2016 - 68 C 7/15 (https://dejure.org/2016,1337)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 11.01.2016 - 68 C 7/15 (https://dejure.org/2016,1337)
AG Pinneberg, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 68 C 7/15 (https://dejure.org/2016,1337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäfte am Messestand - und ihr Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansehung der Marktstände und Messestände als Geschäftsräume i.R.d. Angebots von fachfremden Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher; Zahlungsanspruch des Kaufpreises für einen Dampfsauger nebst Zubehör

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines auf Reisemesse geschlossenen Kaufvertrages über Dampfsauger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf eines auf Reisemesse geschlossenen Kaufvertrages über Dampfsauger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16

    Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums iSd § 312b Abs. 2 S. 1 BGB

    Zutreffend dürfte das AG Pinneberg (Urteil vom 11.1.2016; Az. 68 C 7/15; zitiert nach JURIS) entschieden haben, dass auf einer Reisemesse nicht mit dem Verkauf von hochwertigen Dampfstaubsaugern gerechnet werden muss, auch wenn diese theoretisch auch in einem Wohnmobil betrieben werden können und deshalb von einem im Sinne von § 312 b Abs. 2 BGB "ungewöhnlichen" beweglichen Geschäftsraum auszugehen sei.
  • LG Itzehoe, 21.12.2018 - 9 S 9/16

    Täuschung bei dem Kauf eines Dampfsaugers auf einer Messe

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 11.01.2016, Az. 68 C 7/15, abgeändert:.

    unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Pinneberg vom 11.1.2016, A.Z. 68 C 7/15 wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.500 EUR nebst 5 % Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 6.4.2015 zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung eines Dampfsaugers des Typs H. 1000 nebst Saugzubehör, Flex Light II, bestehend aus Kalk-EX (Nr. 3) aus einer Winkeldüse (Nr. 5) aus einem Verdampfer (Nr. 7), sowie einer Teppichplatte (Nr. 6).

  • LG Frankfurt/Oder, 26.09.2016 - 16 S 117/15
    (2) Die Gegenauffassung (LG Freiburg, Urt. v. 22.10.2015 - 4 U 217/15 - Rz. 23; dieses Urteil bestätigend: OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.06.2016 - 4 U 217/15 - Rz. 14; AG Bad Oeynhausen, Urt. v. 05.04.2016 - 18 C 415/15 - Rz. 20ff; AG Pinneberg, Urt. v. 11.01.2016 - 68 C 7/15 - Rz. 28ff.; Wendehorst a.a.O., § 312b BGB Rz. 12 -14; Maume in: Beck"scher Online-Kommentar (Stand: 01.08.2016), § 312b BGB Rz. 30; Jost, jM 2016, 94 (100); Junker in: Herberger/Beckmann/Rüßmann u.a., juris-PK-BGB, 7. Auflage 2014, § 312 BGB) stellt ausgehend vom Sinn und Zweck der Vorschrift, den Verbraucher bei übereilten Vertragsschlüssen in "Überrumpelungssituationen" durch ein Widerrufsrecht zu schützen, darauf ab, ob der Verbraucher am Ort des Geschäfts mit dem Auftreten des Unternehmers und dem Verkauf des angebotenen Produkts rechnen musste oder nicht.
  • AG Bad Oeynhausen, 05.04.2016 - 18 C 415/15

    Kauf auf einem Jahrmarkt - Widerruf des Kaufvertrages

    Eine solche Auslegung des § 312 b Abs. 2 BGB geht nämlich über das Schutzniveau hinaus, welches vom EU-Recht gefordert wird (Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 11.01.2016, 68 C 7/15, Rn. 33; Wendehorst, a.a.O., Rn. 10 und 23).
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