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   VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21   

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VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21 (https://dejure.org/2022,2950)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.02.2022 - 68-IV-21 (https://dejure.org/2022,2950)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 68-IV-21 (https://dejure.org/2022,2950)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung in seinem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    a) Gegen den Gleichheitssatz des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf wird unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbotes allerdings nicht bereits dann verstoßen, wenn ein Gericht einfaches Recht falsch angewandt hat; hinzukommen muss vielmehr, dass die Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 2682/03

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    a) Gegen den Gleichheitssatz des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf wird unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbotes allerdings nicht bereits dann verstoßen, wenn ein Gericht einfaches Recht falsch angewandt hat; hinzukommen muss vielmehr, dass die Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 109-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    1. Das Urteil verstößt gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. a) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 109-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 102-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
  • BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    (1) Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 11-IV-23
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV10) (2) Der Beschwerdeführer hat keine Umstände dargelegt, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
    vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 13IV-20; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
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