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   EGMR, 04.12.2003 - 68103/01   

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EGMR, 04.12.2003 - 68103/01 (https://dejure.org/2003,22283)
EGMR, Entscheidung vom 04.12.2003 - 68103/01 (https://dejure.org/2003,22283)
EGMR, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 68103/01 (https://dejure.org/2003,22283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung des Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) im Hinblick auf die Dauer eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich deren Entscheidung über die Nichtannahme der ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    TRIPPEL v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 41 MRK
    Violation of Art. 6-1 Pecuniary damage - claim dismissed Non-pecuniary damage - financial award Costs and expenses partial award - Convention proceedings (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 25.02.2000 - 29357/95

    Gabriele Gast

    Auszug aus EGMR, 04.12.2003 - 68103/01
    Der maßgebliche Zeitraum erstreckt sich vom 12. Januar 1995, als der Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegte, bis zum 13. September 2000, dem Tag der Zustellung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an den Beschwerdeführer (siehe Gast und Popp . / . Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 29357/95, Nr. 69, EuGHMR 2000-II).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Dann spielt das maßgebliche Argument des BayObLG (NZG 2006, 156, 157), dass Spruchverfahren nach Art. 6 EMRK in einem angemessenen Zeitraum zu einer Entscheidung führen müssen (vgl. dazu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 20.02.2003 im Verfahren 44324/98 und Urteil vom 04.12.2003 im Verfahren 68103/01) und deshalb im Laufe eines Spruchverfahrens nicht ständig immer wieder neuen Erkenntnissen der Wirtschaftswissenschaften (die sich aber immer auf Prognosen beziehen) gefolgt werden kann, keine entscheidende Rolle.
  • EGMR, 21.12.2010 - 974/07

    Aussetzung nach § 396 AO kann Schadenersatz begründen

    Selbst wenn der Gerichtshof bereits die Auffassung vertreten hat, dass die Entscheidung eines innerstaatlichen Gerichts, über einen gewissen Zeitraum den Ausgang eines parallel laufenden Verfahrens abzuwarten, angezeigt sein kann, wenn ein solches Verfahren insbesondere eine Grundsatzfrage betrifft, über die ein oberstes Gericht oder ein Verfassungsgericht zu entscheiden hat (o. a. Sache Pafitis und andere, Rdnr. 97, K. ./. Deutschland, Nr. 19124/02, Rdnr. 43, 15. Februar 2007), so erinnert er dennoch daran, dass die Wartezeit nicht unbegrenzt sein darf und das betroffene nationale Gericht die einschlägigen Umstände des Falles berücksichtigen muss, wie insbesondere die Dauer des streitgegenständlichen Verfahrens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Aussetzungsbeschluss ergangen ist (T. ./. Deutschland, Nr. 68103/01, Rdnr. 31, 4. Dezember 2003, L. . /. Deutschland, Nr. 14635/03, Rdnr. 71, 26. April 2007, und M. ./. Deutschland (Nr. 2), Nr. 71972/01, Rdnr. 46, 11.
  • EGMR, 24.02.2005 - 60534/00

    Rechtssache W. gegen DEUTSCHLAND

    Darüber hinaus sind Gerichtsverfahren nach Artikel 6 zwar zügig durchzuführen; es wird aber auch dem allgemeineren Grundsatz der geordneten Rechtspflege Gewicht beigemessen (siehe u. a. Süßmann ./. Deutschland , Urteil vom 16. September 1996, Urteils- und Entscheidungssammlung 1996-IV, S. 1174, Nrn. 55-57, Niederböster ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 39547/98, Nr. 43, EuGHMR 2003-IV, Trippel ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 68103/01 vom 4. Dezember 2003, Nr. 27 ff.).
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EGMR, Entscheidung vom 20. März 2003 - 68103/01 (https://dejure.org/2003,36728)
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EGMR, Entscheidung vom 14.03.2002 - 68103/01 (https://dejure.org/2002,39055)
EGMR, Entscheidung vom 14. März 2002 - 68103/01 (https://dejure.org/2002,39055)
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