Rechtsprechung
   LG Duisburg, 15.05.2014 - 69 Qs 10/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12974
LG Duisburg, 15.05.2014 - 69 Qs 10/14 (https://dejure.org/2014,12974)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15.05.2014 - 69 Qs 10/14 (https://dejure.org/2014,12974)
LG Duisburg, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 69 Qs 10/14 (https://dejure.org/2014,12974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 81 OWi 290/13
  • LG Duisburg, 15.05.2014 - 69 Qs 10/14
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hannover, 24.08.2011 - 48 Qs 109/11

    Bemessung der Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren vor

    Auszug aus LG Duisburg, 15.05.2014 - 69 Qs 10/14
    Der drohenden Eintragung von 3 Punkten im Verkehrszentralregister kommt keine überdurchschnittliche Bedeutung zu, da diese keine unmittelbaren Konsequenzen nach sich zieht (LG Hannover, VRR 2012, 78).
  • LG Halle, 18.12.2019 - 3 Qs 117/19

    Ordnungswidrigkeitsgebührenrahmen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Berücksichtigt man, dass der Gebührenrahmen alle Arten von Ordnungswidrigkeiten, also auch solche aus den Bereichen des Bau-, Gewerbe-, Umwelt- oder Steuerrechts, die häufig mit Bußgeldern im oberen Bereich des Bußgeldrahmens geahndet werden und oft mit rechtlichen Schwierigkeiten und/oder umfangreicher Sachaufklärung verbunden sind, erfasst, ist der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit hier als unterdurchschnittlich anzusehen (vgl. auch LG Osnabrück, Beschluss vom 21.03.2012 - Az.: 15 Qs 12/12, Rn. 6; LG Duisburg, Beschluss vom 15.05.2014 - 69 Qs 10/14 -, Rn. 3; LG Hannover, Beschluss vom 03.02.2014 - 48 Qs 79/13 -, Rn. 13; jeweils zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16

    Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache

    Zum einen darf ein Rechtsanwalt sich in eigener Sache durch einen anderen Rechtsanwalt in einem Prozess oder Gerichtstermin vertreten lassen und bei Obsiegen die insoweit notwendigen Kosten geltend machen gemäß § 139 Abs. 1, 3 FGO i. V. m. § 91 ZPO (wie nach § 113 Abs. 1 FamFG oder § 162 Abs. 1-2, § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 91 ZPO; vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.03.2003 23 C 03.167, Juris; zu Unterschieden in der freiwilligen Gerichtsbarkeit vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27.04.2004 1 W 562/01, RVGReport 2004, 686; Feskorn in Rahm/Künkel, Hdb. Familien- u. Familienverfahrensrecht Rz. F 34; im OWi- oder Strafprozess vgl. § 464a StPO, LG Duisburg, Beschluss vom 15.05.2014 69 Qs 10/14, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht