Rechtsprechung
VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/2005 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Ausreichende Bestimmbarkeit eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung; Behauptung der Verletzung von Vergabevorschriften; Auslegung eines Vertragsangebots aus der Sicht der Vergabestelle; ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Angebot mit unklaren und widersprüchlichen Angaben
Verfahrensgang
- VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/2005
- VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-681/05
- OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
- OLG Frankfurt, 19.05.2006 - 11 Verg 13/05
Papierfundstellen
- ZfBR 2006, 198 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen
Auszug aus VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/05
Die Antragstellerin wäre verpflichtet gewesen, das Nebenangebot so zu beschreiben, dass es der Vergabestelle ohne weiteres möglich gewesen wäre, im Vergleich der Lösung des Nebenangebots mit der ausgeschriebenen Hauptleistung die relativen Vor- und Nachteile unter allen maßgeblichen Gesichtspunkten zu erkennen (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999, 1 Verg 4/99, IBR 2000, 105). - OLG Brandenburg, 12.11.2002 - Verg W 16/02
Eindeutigkeit des Nebenangebots
Auszug aus VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/05
4.4 Schließlich war auch das Nebenangebot der Antragstellerin von der Wertung auszuschließen, weil die Antragstellerin die Vergabestelle nicht durch entsprechende Angaben in die Lage versetzt hat, zu prüfen, ob das Nebenangebot gleichwertig ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2002, 11 Verg 3/01, Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.11.2002, Verg W 16/02, OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, Verg 4/2). - OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05
Vergabeverfahren: Einbeziehung nachträglich erkannter Vergabeverstöße in das …
Auszug aus VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/05
Am 21.04.2005 erließ das OLG Frankfurt am Main einen Beschluss nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB (11 Verg. 1/05), in dem es die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängerte. - OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01
Vergabeverfahren: Ausschluss eines Nebenangebots mit fehlenden Einheitspreisen …
Auszug aus VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/05
4.4 Schließlich war auch das Nebenangebot der Antragstellerin von der Wertung auszuschließen, weil die Antragstellerin die Vergabestelle nicht durch entsprechende Angaben in die Lage versetzt hat, zu prüfen, ob das Nebenangebot gleichwertig ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2002, 11 Verg 3/01, Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.11.2002, Verg W 16/02, OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, Verg 4/2). - BayObLG, 11.02.2004 - Verg 1/04
Voraussetzungen für den Ausschluss in Vergabesachen
Auszug aus VK Hessen, 01.11.2005 - 69d-VK-68/05
Das Angebot mit den unklaren Widersprüchen und unerklärbaren mehrdeutigen Angaben geht daher zu Lasten des Bieters und ist von der Wertung auszuschließen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004, Verg 1/04, Schranner in: Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Auflage 2004, § 8 VOB/A, Rn. 55).
- OLG Frankfurt, 23.12.2005 - 11 Verg 13/05
Vergabeverfahren: Zwingende Ausschlussgründe; Anspruch des Bieters auf Ausschluss …
Der Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 01.11.2005 (Az.: 69 d VK 68/2005) wird aufgehoben.Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 01.11.2005 (Az. 69 d VK 68/2005) wird zurückgewiesen.
- VK Bund, 16.02.2006 - VK 3-03/06
Vergabe eines Rahmenvertrags über die Lieferung vom 94 LKW
Wenn schon Änderungen des Bieters an seinen Angaben zweifelsfrei sein müssen (vgl. § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 2, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. c) VOL/A), so muss dies nämlich erst recht das Angebot als solches sein (3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 4. Oktober 2004, VK 3-152/04; Beschluss vom 27. Oktober 2005, VK 3- 127/05; im Ergebnis ebenso VK Hessen, Beschluss vom 1. November 2005 - 69d-VK- 68/2005).