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   VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/2005   

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VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/2005 (https://dejure.org/2005,20417)
VK Hessen, Entscheidung vom 28.06.2005 - 69d-VK-07/2005 (https://dejure.org/2005,20417)
VK Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 69d-VK-07/2005 (https://dejure.org/2005,20417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit von Veränderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft in der Zeit von der Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung; Wahrung der rechtlichen Identität einer Gesellschaft bzw. Bietergemeinschaft; Bestehen eines Beurteilungsspielraums der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    5.1 Grundsätzlich sind Veränderungen in der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft in der Zeit von der Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung unstatthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, Verg 45/04, VergabeR 2005, 374).

    Dies gilt allerdings nicht, wenn durch die Veränderungen in der Bietergemeinschaft deren rechtliche Identität erhalten bleibt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, Verg. 45/04, VergabeR 2005, 374).

    5.2 Bei derartigen Fallkonstellationen muss die Vergabestelle jedoch prüfen, ob die Bietergemeinschaft weiterhin für den Auftrag geeignet ist, insbesondere, wenn Personal und/oder die Sachausstattung weggefallen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, VergabeR 2005, 374).

    Diese Darlegungspflicht ist eine selbstverständliche Obliegenheit eines Bieters, die auf der Tatsache beruht, dass er zur Erfüllung des Auftrags über die erforderlichen personellen und/oder technischen Mittel verfügt und diese Verfügungsbefugnis durch den Eintritt neuer Umstände auch nicht verloren hat (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.05.2003, 11 Verg 3/03, NZBau 2003, 636, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2053, Verg. 45/04, VergabeR 2005, 374).

  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05

    Vergabeverfahren: Einbeziehung nachträglich erkannter Vergabeverstöße in das

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    Nach der Rechtsprechung ist es allgemein anerkannt, dass Verstöße, von denen die Antragstellerin erst im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erhält, ohne weiteres in das Verfahren einbezogen werden können, ohne dass sie zuvor nochmals gesondert gerügt werden müssten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg. 1/05, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg. 25/02).

    Das Gleichbehandlungsgebot verpflichtet nämlich den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an einem gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg. 1/05).

    Unter dem Gebot der Gleichbehandlung kann nämlich nicht das Angebot eines Bieters von der Wertung ausgeschlossen werden, zugleich aber gutgeheißen werden, dass die Vergabestelle die ausgeschriebenen Leistungen zu Bedingungen vergibt, die an demselben oder einem gleichartigen Fehler leiden, wie das Angebot des Antragstellers (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.04.2005, 11 Verg. 1/05).

  • VK Düsseldorf, 08.08.2005 - VK-07/05

    Zulässigkeit vonÄnderungsvorschlägen durch Bieter im öffentlichen

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    69d-VK-07/2005.

    VK Hessen, Beschluss vom 28.06.2005 - 69d-VK-07/2005 (bestandskräftig).

  • VK Bund, 27.08.2002 - VK 2-60/02

    Instandhaltung und Reparatur an Pumpen

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    Bei der Prüfung, ob Angebote von Bietern abgegeben wurden, die die für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderliche Eignung in Form von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit haben (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A), hat der Auftraggeber grundsätzlich einen Beurteilungsspielraum (Rusam in: Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 10. Aufl. 2003, § 25, Rdnr. 22, Kulartz in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Auflage 2000, § 25, Rdnr. 32, 2. VK Bund, Beschluss vom 27.08.2002, VK 2-60/02), in dessen Rahmen die Vergabestelle hier rechtsfehlerfrei festgestellt hat, dass das Angebot der Antragstellerin wegen Nichteignung auszuschließen ist.

    Der der Vergabestelle zustehende Beurteilungsspielraum für die Feststellung der Eignung von Bietern ist von den Nachprüfungsorganen nur begrenzt überprüfbar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001, Verg. 16/01, 2. VK Bund, Beschluss vom 27.08.2002, VK 2-60/02).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    Dieser Zulässigkeitsvoraussetzung ist bereits dann genügt, wenn die behauptete Rechtsverletzung und der drohende Schaden schlüssig vorgetragen werden; nicht erforderlich ist dagegen, dass der vorgetragene Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften tatsächlich vorliegt und den behaupteten Schaden auszulösen droht (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473, OLG Koblenz, Beschluss vom 20.10.2004, 1 Verg. 4/04, VergabeR 2005, 112).

    Ihr kann der Zugang zu dem Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, ihr Angebot sei aus anderen als mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihr wegen der von ihr behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen könne oder drohe (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473, EuGH, Urteil vom 19.06.2003, Rs C-249/01, NZBau 2003, 509).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    Ist das Angebot eines Antragstellers - wie hier - auszuschließen, so kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004, Verg. 47/04, VergabeR 2005, 195).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2002 - Verg 45/01

    Verlängerung der Suspensivwirkung der Beschwerde bis zur Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    Der Auftraggeber hat nämlich alle Umstände, die die Eignung des Bieters betreffen, bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, d. h. bis zur (rechtswirksamen) Zuschlagserteilung zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2002, Verg. 45/01, VergabeR 2002, 282).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    Ist das Angebot eines Antragstellers - wie hier - auszuschließen, so kann der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder seine Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004, Verg. 47/04, VergabeR 2005, 195).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    Wegen der entscheidenden Bedeutung der Eignungskriterien für die Auftragserteilung besteht eine Aufklärungspflicht eines Bieters auch über solche Umstände, nach denen der Auftraggeber zwar nicht gefragt, die aber für die Beurteilung offensichtlich bedeutsam sind, weil sie den Vertragszweck vereiteln oder gefährden könnten (BGH, NJW 1971, 1795, Schranner in: Ingenstau/Korbion, VOB/A, § 8, Rdnr. 83).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2003 - 11 Verg 3/03

    Darlegungsobliegenheit des nicht zur Ausführung von Bauleistungen fähigen Bieters

    Auszug aus VK Hessen, 28.06.2005 - 69d-VK-07/05
    Diese Darlegungspflicht ist eine selbstverständliche Obliegenheit eines Bieters, die auf der Tatsache beruht, dass er zur Erfüllung des Auftrags über die erforderlichen personellen und/oder technischen Mittel verfügt und diese Verfügungsbefugnis durch den Eintritt neuer Umstände auch nicht verloren hat (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.05.2003, 11 Verg 3/03, NZBau 2003, 636, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2053, Verg. 45/04, VergabeR 2005, 374).
  • OLG Jena, 30.05.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsprüfung bei Ausschlussnotwendigkeit

  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Bieter; zwingender

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02

    Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • OLG Rostock, 06.03.2009 - 17 Verg 1/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verlangen der Einstellung der Sammlung von

    Die 1. und 3. VK Bund, die VK Hessen und die VK Saarland (3.VK Bund, B.v. 07.06.2006- Az,: VK 3- 33/06; 1. VK Bund, B.v. 30.09.2005 - Az.: VK1- 122/05; VK Hessen, B. v. 28.06.2005- Az.: 69d IX- 07/2005 [richtig: 69d-VK-07/2005 - d. Red.] ; VK Saarland, B. v. 23.01.2006- Az.: 1 VK 6/2005) haben eine Dauer von insgesamt höchstens 5 Werktagen nach Kenntniserlangung und Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei noch als unverzüglich angesehen.
  • VK Niedersachsen, 08.05.2006 - VgK-07/06

    Europaweite Ausschreibung der Abfuhr verschiedener Abfallarten im offenen

    Aus diesem Grunde ist auch eine Änderung einer Bietergemeinschaft zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung nicht zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.01.2005, Az.: Verg 45/04, Beschluss v. 24.05.2005, Az.: Verg 28/05; VK Darmstadt, Beschluss v. 28.06.2005, Az.: 69 d VK 07/2005).
  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Zwischen dem Eingang der Mitteilung am 17.02.2006 (Freitag) und dem Rügeschreiben vom 21.02.2006 (Dienstag) liegen zwar nahezu vier Tage; dabei ist jedoch das dazwischen liegende Wochenende zu berücksichtigen (vgl. in entsprechenden Fällen auch OLG München, Beschluss vom 12.07.2005, Verg 8/05; VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2005, 1/SVK/073-05; VK Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2005, VgK-26/2005; VK Hessen, Beschluss vom 28.06.2005, 69d-VK-07/2005; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004, 11 Verg 4/04; VK Thüringen, Beschluss vom 07.11.2003, 216-4002.20-055/03-EF-S).
  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    Zwischen der Mitteilung vom 30.11.2005 (Mittwoch) und dem Rügeschreiben vom 05.12.2005 (Montag) liegen zwar nahezu 5 Tage; dabei ist jedoch das dazwischen liegende Wochenende zu berücksichtigen (vgl. in entsprechenden Fällen auch OLG München, Beschluss vom 12.07.2005, Verg 8/05; VK Sachsen, Beschluss vom 12.07.2005, 1/SVK/073-05; VK Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2005, VgK-26/2005; VK Hessen, Beschluss vom 28.06.2005, 69d-VK- 07/2005; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004, 11 Verg 4/04; VK Thüringen, Beschluss vom 07.11.2003, 216-4002.20-055/03-EF-S).
  • VK Saarland, 05.10.2007 - 3 VK 09/07

    Zulässigkeit der Abfrage von Konzeptideen im Rahmen von § 24 VOF

    Die 1. und 3. VK Bund, die VK Hessen und die VK Saarland (3.VK Bund, B.v. 07.06.2006- Az,: VK 3- 33/06; 1. VK Bund, B.v. 30.09.2005 ­ Az.: VK1- 122/05; VK Hessen, B. v. 28.06.2005- Az.: 69d VK- 07/2005; VK Saarland, B. v. 23.01.2006- Az.: 1 VK 6/2005) haben eine Dauer von insgesamt höchstens 5 Werktagen nach Kenntniserlangung und Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei noch als unverzüglich angesehen.
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