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   VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-6/2016   

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VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-6/2016 (https://dejure.org/2016,28450)
VK Hessen, Entscheidung vom 22.03.2016 - 69d-VK-6/2016 (https://dejure.org/2016,28450)
VK Hessen, Entscheidung vom 22. März 2016 - 69d-VK-6/2016 (https://dejure.org/2016,28450)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11).

    Im Übrigen gebietet die Herstellung der "Waffengleichheit" vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin zu ermöglichen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. September 2011 - Verg 7/11 -, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Verg 60/10).

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - Verg 11/13

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags wegen

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Die Regelung in § 128 Abs. 3 Sätze 4 und 5 GWB in der durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Gebühren und Auslagen der Vergabekammer bei Rücknahme oder anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden können, wenn dies der Billigkeit entspricht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13. Januar 2014 - VII Verg 11/13).
  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Denn es ist den Bietern grundsätzlich zuzumuten den Eintritt der Rechtsverletzung abzuwarten, da letztendlich berechtigte Interessen durch bestehende Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden können (vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 15.8. 2014 - Az.: 1 Verg 7/14 ; OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014 - Az.: 13 Verg 8/14).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11).
  • BayObLG, 19.09.2003 - Verg 11/03

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht (Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 19. September 2003 - Verg 11/03 - Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 13 Verg 17/10 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2004 - VII Verg 55/02 - Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Im Übrigen gebietet die Herstellung der "Waffengleichheit" vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin zu ermöglichen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. September 2011 - Verg 7/11 -, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Verg 60/10).
  • OLG Dresden, 30.09.2011 - Verg 7/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Im Übrigen gebietet die Herstellung der "Waffengleichheit" vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin zu ermöglichen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11 - Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. September 2011 - Verg 7/11 -, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - Verg 60/10).
  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Die zur Verfügung stehende knappe Zeit rechtfertigt es vorliegend ebenfalls, dass für den öffentlichen Auftraggeber die Beiziehung eines anwaltlichen Vertreters notwendig ist, um seine Verfahrenspflichten und Obliegenheiten sach- und zeitgerecht wahrnehmen zu können (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Februar 2003 - WVerg 21/02; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08).
  • OLG Koblenz, 15.08.2014 - 1 Verg 7/14

    Flughafen-IT - Vergabe öffentlicher Aufträge: Vorbeugender Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VK Hessen, 22.03.2016 - 69d-VK-06/16
    Denn es ist den Bietern grundsätzlich zuzumuten den Eintritt der Rechtsverletzung abzuwarten, da letztendlich berechtigte Interessen durch bestehende Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden können (vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 15.8. 2014 - Az.: 1 Verg 7/14 ; OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014 - Az.: 13 Verg 8/14).
  • OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02

    Vergabenachprüfungsverfahren; Rechtsanwaltskosten

  • VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17

    Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer

    Im Übrigen trifft die Antragsgegner aus Gründen der Billigkeit auch insoweit die Kostenlast, als nach dem zu erwartenden Verfahrensausgang (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2012, Az.: X ZB 3/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011, Az.: Verg 14/11, VK Hessen, Beschluss vom 22.03.2016, Az.: 69d-VK-6/2016) der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin nach summarischer Prüfung auch zulässig und begründet gewesen wäre.
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