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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14.T   

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https://dejure.org/2016,8641
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14.T (https://dejure.org/2016,8641)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2016 - 6t E 928/14.T (https://dejure.org/2016,8641)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2016 - 6t E 928/14.T (https://dejure.org/2016,8641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ex ante Beurteilung eines Arztes hinsichtlich der Suizidgefahr eines Patienten als maßgelbliche Betrachtungsweise zur Annahme eines berufsrechtlichen Überhangs; Zulässigkeit der Annahme einer sanktionswürdige Berufspflichtverletzung bei falscher Einschätzung eines Arztes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufspflichtverletzung; Psychiatrische Behandlung; Suizid; Einschätzung der Suizidalität; Ex ante-Sicht; Therapiefreiheit; Diagnostischer und therapeutischer Beurteilungs- und Ermessensspielraum; Berufsrechtlicher Überhang

  • rechtsportal.de

    Ex ante Beurteilung eines Arztes hinsichtlich der Suizidgefahr eines Patienten als maßgelbliche Betrachtungsweise zur Annahme eines berufsrechtlichen Überhangs; Zulässigkeit der Annahme einer sanktionswürdige Berufspflichtverletzung bei falscher Einschätzung eines Arztes ...

Verfahrensgang

  • VG Köln - 31 K 5323/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14.T

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2522
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 6t A 712/08

    Wirkungen einer Maßnahmebeschränkung im heilberufsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14
    Ein derartiges Versäumnis der Antragstellerin vermag der Senat unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung des ärztlichen Vorgehens gebotenen ex ante-Sicht sowie der verfassungsrechtlich garantierten Therapiefreiheit, im Rahmen derer der Arzt berechtigt und verpflichtet ist, die ihm geeignet erscheinende diagnostische und therapeutische Behandlungsmethode auszuwählen, vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T -, MedR 2010, 812; Terbille, Münchener Anwaltshandbuch - Medizinrecht, § 1 Rn. 624 und § 5 Rn. 7; Wenzel, Handbuch des Fachanwalts - Medizinrecht, 2. Aufl. 2009, Kapitel 4 Rn. 274;; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 99 Rn. 19, nicht festzustellen.
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   LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14.T   

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https://dejure.org/2016,9033
LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14.T (https://dejure.org/2016,9033)
LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2016 - 6t E 928/14.T (https://dejure.org/2016,9033)
LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2016 - 6t E 928/14.T (https://dejure.org/2016,9033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Berufspflichtverletzung; Psychiatrische Behandlung; Suizid; Einschätzung der Suizidalität; Ex ante-Sicht; Therapiefreiheit; Diagnostischer und therapeutischer Beurteilungs- und Ermessensspielraum; Berufsrechtlicher Überhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • BerG Heilberufe Köln - 31 K 5323/13
  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14.T
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 6t A 712/08

    Wirkungen einer Maßnahmebeschränkung im heilberufsgerichtlichen

    Auszug aus LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 6t E 928/14
    Ein derartiges Versäumnis der Antragstellerin vermag der Senat unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung des ärztlichen Vorgehens gebotenen ex ante-Sicht sowie der verfassungsrechtlich garantierten Therapiefreiheit, im Rahmen derer der Arzt berechtigt und verpflichtet ist, die ihm geeignet erscheinende diagnostische und therapeutische Behandlungsmethode auszuwählen, vgl. Landesberufsgericht für Heilberufe beim OVG NRW, Urteil vom 10. März 2010 - 6t A 712/08.T -, MedR 2010, 812; Terbille, Münchener Anwaltshandbuch - Medizinrecht, § 1 Rn. 624 und § 5 Rn. 7; Wenzel, Handbuch des Fachanwalts - Medizinrecht, 2. Aufl. 2009, Kapitel 4 Rn. 274;; Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 3. Aufl. 2002, § 99 Rn. 19, nicht festzustellen.
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   LandesberufsG für Heilberufe Münster, 20.04.2016 - 6t E 928/14.T   

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https://dejure.org/2016,78307
LandesberufsG für Heilberufe Münster, 20.04.2016 - 6t E 928/14.T (https://dejure.org/2016,78307)
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