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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2012 - 7 A 10303/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,14191
OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2012 - 7 A 10303/12.OVG (https://dejure.org/2012,14191)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.06.2012 - 7 A 10303/12.OVG (https://dejure.org/2012,14191)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 7 A 10303/12.OVG (https://dejure.org/2012,14191)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 5
    Wahrunterstellung, Beweisantrag, Ausweisungsgrund, terroristische Vereinigung, Mitgliedschaft, Unterstützung, Unterstützungshandlungen, gegenwärtige Gefahr der öffentlichen Ordnung, Al Qaida, Ausweisung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausweisung eines Al-Qaida-Mitglieds

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Al-Qaida-Mitglied darf ausgewiesen werden - Auch bei noch nicht rechtskräftiger Verurteilung darf Al-Qaida Mitglied ausgewiesen werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2012 - 7 A 10303/12
    Es liegt somit im Kern der Verzicht auf eine Beweiserhebung wegen Unerheblichkeit vor, "welche durch die Wahrunterstellung nur sozusagen experimentell erwiesen wird" (vgl. BVerwGE 77, 150 [156 f.]).
  • BVerwG, 21.01.2011 - 1 B 17.10

    Ausweisungsgrund der Sicherheitsgefährdung; Ermessen; Beweismaß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2012 - 7 A 10303/12
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Gesetzgeber bei diesem Ausweisungsgrund die Sicherheitsgefährdung als besonders hoch einstuft und deshalb ein geringeres Beweismaß für die Verwirklichung des Ausweisungsgrundes ausreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 B 17.10 -, juris, Rn. 5).
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