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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1993 - 7 A 1038/92   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1993 - 7 A 1038/92 (https://dejure.org/1993,4629)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.07.1993 - 7 A 1038/92 (https://dejure.org/1993,4629)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 (https://dejure.org/1993,4629)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Denkmalschutzrechtliche Streitigkeit; Gutachterliche Feststellungen ; Erhaltung einer Anlage; Nutzung einer Anlage; Städtebauliche Gründe; Teilunterschutzstellung eines Denkmals; Architekturgeschichte; Entwicklung der Baukunst; Unterschutzstellung eines Bauobjekts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutz: Teilweise Unterschutzstellung eines Hauses möglich? (IBR 1994, 431)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 135
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1993 - 7 A 903/92
    Lediglich die für die rechtliche Lieferung Wertung durch das Gericht als Grundlage heranzuziehenden Tatsachen sind gutachterlicher Prüfungen zugänglich, sofern insoweit trotz der in Verfahren der hier in Rede stehenden Art in aller Regel bereits vorliegenden Erkenntnisse, zu denen auch die Äußerungen der fachlich sachkundigen Denkmalpflegeämter zu den objektbezogenen Fakten - nicht auch deren rechtliche Wertungen - gehören, noch weiterer tatsächlicher Aufklärungsbedarf für die vom Gericht vorzunehmende Subsumtion unter die normativen Tatbestandsmerkmale besteht (vgl. OVG NW, Urteil vom 30. Juli 1993, 7 A 1038/92).

    Bedeutend für Städte und Siedlungen ist ein Objekt, wenn es durch seine Anordnung und Lage in der Örtlichkeit, durch seine Gestaltung für sich allein oder in Verbindung mit anderen Anlagen den historischen Entwicklungsprozeß einer Stadt oder Siedlung in nicht unerheblicher Weise dokumentiert (vgl. OVG NW, Urteil vom 14. August 1991, 7 A 1048/89; Urteil vom 30. Juli 1993, 7 A 1038/92).

    In diesem Sinne bedeutend kann eine bauliche Anlage auch - lediglich - auf Grund ihres städtebaulichen bzw. siedlungsbezogenen Kontextes sein, etwa wenn sie an ihrem Standort in einem denkmalrechtlich relevanten Umfeld durch dieses ihre Prägung erhält und umgekehrt diesem Umfeld eine Prägung vermittelt (vgl. OVG NW, Urteil vom 18. Januar 1990, 7 A 429/88; Urteil vom 30. Juli 1993, 7 A 1038/92).

    Solche Gründe sind gegeben, wenn das Objekt in seinem konkreten Bestand aus der ihm (noch) innewohnenden funktionalen Einbindung in die gegebene städtebauliche bzw. siedlungsbezogene Situation nicht herausgelöst werden kann, ohne zugleich die erhaltenswerte Situation in ihrer denkmalrechtlich relevanten Aussagekraft wesentlich zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören (vgl. OVG NW, Urteil vom 18. Januar 1990, 7 A 429/88; Urteil vom 3. Dezember 1990, 7 A 2043/88; Urteil vom 30. Juli 1993, 7 A 1038/92).

    r. Begriff Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. grundlegend OVG NW, Urteil vom 2. November 1988, 3 7 A 2826/86, NWVBl. 1989, 172 ff.; ferner OVG NW, Urteil vom 30. Juli 1993, 7 A 1038/92 m. w. N.) setzt eine EzD 2. Teilunterschutzstellung voraus, daß der betroffene Teil gegenüber dem nicht schutzwürdigen Teil der Anlage überhaupt Lieferung einer selbständigen Bewertung unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes zugänglich ist und in diesem Sinne als abtrennbarer Teil der Anlage erscheint.

    Dies ist eine Sache dann, wenn ihr eine besondere - d. h. eine über "Massenprodukte" hinausgehende - Eignung zum Aufzeigen und Erforschen der Entwicklung der Baukunst zukommt (vgl. OVG NW, Urteil vom 14. August 1991, 7 A 1048/89; Urteil vom 30. Juli 1993, 7 A 1038/92).

  • OVG Hamburg, 23.06.2016 - 3 Bf 100/14

    Denkmalschutz; ipsa-lege-Prinzip; Beschränkung der Denkmalfeststellungen;

    Insbesondere scheidet die isolierte Unterschutzstellung der Fassade eines Hauses in aller Regel aus, wenn die aus der Zeit der Errichtung des Hauses bzw. der Fassade stammende Bausubstanz der übrigen Teile im Wesentlichen noch erhalten und der typische zwischen der Fassade und den ursprünglichen übrigen Teilen des Gebäudes bestehende Funktionszusammenhang noch gegeben ist, und zwar selbst dann, wenn - was vorliegend nicht einmal der Fall ist (s.o.) - im Grunde nur die Fassade Denkmalcharakter hat und die sonstigen Gebäudeteile für sich gesehen keine Denkmaleigenschaft besitzen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 2.11.1988, 7 A 2826/86, BRS 48 Nr. 117, juris Rn. 4 ff.; Urt. v. 30.7.1993, 7 A 1038/92, NVwZ-RR 1994, 135, juris Rn. 41 ff.; OVG Schleswig, Urt. v. 10.10.1995, 1 L 27/95, juris Rn. 38; Urt. v. 13.9.2007, 2 A 273/05, juris Rn. 29; siehe auch OVG Hamburg, Urt. v. 1.2.1988, Bf II 69/85, NVwZ-RR 1989, 117, juris Ls).

    Den sich aus Art. 14 GG ergebenden Maßgaben werden die denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen vielmehr auch dann gerecht, wenn § 4 Abs. 2 Satz 1 DSchG dahin ausgelegt wird, dass die Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal das Gebäude regelmäßig in seiner Gesamtheit umfasst (i.E. ebenso OVG Münster, Urt. v. 2.11.1988, 7 A 2826/86, BRS 48 Nr. 117, juris Rn. 17 f.; Urt. v. 30.7.1993, 7 A 1038/92, BRS 55 Nr. 135, juris Rn. 56 f.; Urt. v. 12.9.2006, 10 A 1541/05, BauR 2007, 363, juris Rn. 68; OVG Schleswig, Urt. v. 10.10.1995, 1 L 27/95, juris Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2006 - 10 A 1541/05

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

    OVG NRW, Urteile vom 30.7.1993 - 7 A 1038/92 -, BRS 55 Nr. 135, vom 29.2.1996 - 10 A 366/92 -, BRS 58 Nr. 226, und vom 2.4.1998 - 10 A 6950/95 -, UA S. 11.

    OVG NRW, Urteile vom 30.7.1993 - 7 A 1038/92 -, BRS 55 Nr. 135, und vom 23.8.1995 - 7 A 3702/93 -, UA S. 16. Der Frage, ob es sich bei dem streitbefangenen Gebäude um ein Objekt mit Symbolgehalt bzw. exemplarischem Charakter handelt, ist nicht näher nachzugehen.

  • VG Düsseldorf, 28.01.2021 - 28 K 823/18

    Denkmal Villa Landhaus Garten Innenausstattung

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 12. September 2006 - 10 A 1541/05 -, juris Rn. 45 ff., vom 14. August 1991 - 7 A 1048/89 -, vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 -, BRS 55 Nr. 135, vom 23. August 1995 - 7 A 3702/93 -, juris, Rn. 52 f., vom 29. Februar 1996 - 10 A 366/92 -, BRS 58 Nr. 226 und vom 2. April 1998 - 10 A 6950/95 -, UA S. 11.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 12. September 2006 - 10 A 1541/05 - juris und vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 -, juris Rn. 53 ff. und Urteil.

    vgl. OVG NW, Urteile vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 -, juris, Rn. 56 ff m.w.N.

  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen

    (aaa) Unabhängig von der konkreten Bedeutungskategorie kann eine Bedeutung im vorgenannten Sinne nur dann vorliegen, wenn der Sache eine besondere Eignung zum Aufzeigen und Erforschen geschichtlicher Entwicklung zukommt (vgl. OVG Münster - U.v. 14.8.1991 - 7 A 1048/89 - juris Rn. 4; U.v. 30.7.1993 - 7 A 1038/92 - NVwZ-RR 1994, 135 ).

    Das Gesetz geht jedoch nicht davon aus, dass nur einzigartige, erstklassige oder hervorragende Zeugnisse der Vergangenheit oder gar nur das jeweils beste Objekt eines bestimmten Typus erhalten werden sollen; lediglich alltäglichen Massenprodukten fehlt trotz ihres eventuellen historischen Bezugs grundsätzlich die vom Gesetz geforderte Bedeutung (vgl. OVG Münster, U.v. 30.7.1993 - 7 A 1038/92 - NVwZ-RR 1994, 135 ; U.v. 21.3.1994 - 7 A 1422/87 - juris Rn. 28; Eberl, in: Eberl/Martin/Spennemann, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Art. 1 Rn. 17; Davydov, in: Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C Rn. 59).

    Dies ist etwa dann notwendig, wenn die Wertung des Gerichts zusätzliche Kenntnisse erfordert oder wenn sachkundige Aussagen der Denkmalpflegeämter umstritten sind und in fachlicher Hinsicht einer weiteren Aufklärung bedürfen (vgl. Thüringer OVG, U.v. 30.10.2003 - 1 KO 433/00 - juris Rn. 42 unter Bezugnahme auf OVG Münster, U. v. 30.7.1993 - 7 A 1038/92 - juris Rn. 28).

  • VG Düsseldorf, 27.07.2009 - 25 K 663/09

    Denkmalqualität eines Garagenhauses im Rahmen eines größeren Gebäudekomplexes

    Auch in der Rechtsprechung des OVG NRW ist der Verlust der Denkmaleigenschaft bei ähnlichen Bombenschäden verneint worden, vgl. Urteil vom 30. Juni 1993 - 7 A 1038/92 - (Düsseldorf, Oberkasseler Rheinfront, Sprengbombe und Luftmine 1942 und 1943, Dachstuhl ausgebrannt, Verlust sämtlicher Fenster, Schäden an Wänden in allen Geschossen), Urteil vom 29. Februar 1996 - 10 A 366/92 - (Bombenschaden von 40 %).

    Urteil vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 - vor etwa bei Objekten mit Symbolgehalt oder jedenfalls exemplarischem Charakter, wenn beispielsweise gestalterische Lösungen neu geschaffen wurden, wenn das Objekt für eine bestimmte Künstlerpersönlichkeit charakteristisch oder für einen Bau- oder Dekorationsstil bezeichnend ist oder wenn es innerhalb einer Stilrichtung für Erfindungsreichtum spricht.

    Städtebauliche Gründe für die Erhaltung und Nutzung sind nach der Rechtsprechung des OVG NRW gegeben, wenn das Objekt in seinem konkreten Bestand aus der ihm innewohnenden funktionalen Einbindung in die gegebene städtebauliche bzw. siedlungsbezogene Situation nicht herausgelöst werden kann, ohne zugleich die erhaltenswerte Situation in ihrer denkmalrechtlich relevanten Aussagekraft wesentlich zu beeinträchtigen oder sogar zu zerstören, z.B. OVG NRW, Urteile vom 3. Dezember 1990 - 7 A 2043/88 -, vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 - , vom 23. August 1995 - 7 A 3702/93 - , vom 12. September 2006 - 10 A 1541/05 -.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.1995 - 1 L 27/95

    Kulturdenkmal; Denkmalbuch; Folgeentscheidung; Unterschutzstellung; Bausubstanz

    Städtebauliche Bedeutung kommt einem oder mehreren Gebäuden zu, wenn sie etwa das Erscheinungsbild einer Ansiedlung, einer Straße oder Teilen davon prägen und hiermit u.a. durch ihre Anordnung und Lage in der Örtlichkeit oder ihre Gestaltung auch in Verbindung mit anderen Anlagen den historischen Entwicklungsprozeß einer Stadt oder einer Ansiedlung dokumentieren (vgl. OVG NW, Urt. v. 30.07.1993 - 7 A 1038/92 -, BRS 55 Nr. 135).

    Dagegen hat das Tatbestandsmerkmal der besonderen Bedeutung nicht den Zweck, lediglich herausragende Beispiele oder jedenfalls das beste Objekt eines bestimmten Typs zu erhalten (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 30.07.1993, a.a.O.).

    Dies setzt weiter voraus, daß der Teil, der nicht unter Schutz gestellt werden soll, und der schutzwürdige Teil unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes einer selbständigen Wertung zugänglich sind (vgl. OVG NW, Urt. v. 30.07.1993, a.a.O.; Urt. v. 02.11.1988 - 7 A 2826/86 -, BRS 48 Nr. 117).

  • OVG Thüringen, 05.11.2003 - 1 KO 433/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Abriss einer in das Denkmalbuch

    Dies mag etwa dann notwendig sein, wenn die Wertung des Gerichts zusätzliche Kenntnisse erfordert oder wenn sachkundige Aussagen der Denkmalpflegeämter umstritten sind und in fachlicher Hinsicht einer weiteren Aufklärung bedürfen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 - BRS 55 Nr. 135).
  • VG Hamburg, 21.07.2015 - 9 K 2909/11

    Denkmalschutz; geschichtliche Bedeutung; Traditionalismus; örtlicher Bezugsrahmen

    Vielmehr hält sich eine solche Regelung im Rahmen der nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässigen Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (vgl. OVG Münster, Urt. v. 2.11.1988, 7 A 2826/86, juris, Rn. 17 f.; Urt. v. 30.7.1993, 7 A 1038/92, juris, Rn. 56 ff.; Urt. v. 12.9.2006, 10 A 1541/05, juris, Rn. 68; OVG Schleswig, Urt. v. 10.10.1995, 1 L 27/95, juris, Rn. 38).

    Auch das OVG Bautzen hat in seinem Urteil eine Teilunterschutzstellung ausgeschlossen und dabei auf die Rechtsprechung des OVG Münster, die eine Teilunterschutzstellung nur im Ausnahmefall zulässt (OVG Münster, Urt. v. 30.7.1993, 7 A 1038/92, juris) Bezug genommen (OVG Bautzen, Urt. v. 12.6.1997, a.a.O., 16).

  • VG Düsseldorf, 18.06.2012 - 25 K 7093/09

    Bahnausbesserungswerk Bedeutung für Städte und Siedlungen städtebauliche Gründe

    Der Bombenschaden am Verwaltungsgebäude während des zweiten Weltkriegs ist repariert worden und lässt die Denkmaleigenschaft nicht entfallen, vgl. OVG NRW, Urteile vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 - und vom 29. Februar 1996 - 10 A 366/92 - zu Fallgestaltungen bei deutlich umfangreicheren Kriegsschäden an mehrgeschossigen Wohnhäusern.

    Städtebauliche Gründe für die Erhaltung und Nutzung sind nach der Rechtsprechung des OVG NRW gegeben, wenn das Objekt in seinem konkreten Bestand aus der ihm innewohnenden funktionalen Einbindung in die gegebene städtebauliche bzw. siedlungsbezogene Situation nicht herausgelöst werden kann, ohne zugleich die erhaltenswerte Situation in ihrer denkmalrechtlich relevanten Aussagekraft wesentlich zu beeinträchtigen oder sogar zu zerstören, z.B. OVG NRW, Urteile vom 3. Dezember 1990 - 7 A 2043/88 -, vom 30. Juli 1993 - 7 A 1038/92 - , vom 23. August 1995 - 7 A 3702/93 - , vom 12. September 2006 - 10 A 1541/05 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1998 - 7 A 6059/96

    Unterschutzstellung einer landwirtschaftlich genutzten Hofanlage als Denkmal;

  • VG Düsseldorf, 11.08.2005 - 4 K 6369/04

    Streit um die Ablehnung einer denkmalrechtlichen Abrisserlaubnis;

  • VG Hamburg, 12.05.2014 - 7 K 278/12

    Zur Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1994 - 7 A 1422/87
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - 1 LB 5/06

    Denkmaleigenschaft eines Kulturdenkmals; Erhaltungszustand; Gemeindeeigentum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1996 - 10 A 1453/92
  • VG Arnsberg, 13.11.2023 - 8 K 1186/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1998 - 10 A 6950/95

    Denkmalschutz; Bedeutend; Zeitdokument; Bedeutung für die Geschichte des

  • VG Düsseldorf, 27.08.2021 - 28 L 1407/21

    Neuer Zollhof ("Gehry-Bauten") im Düsseldorfer Medienhafen vorläufig in die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - 10 A 7/08

    Rechtmäßigkeit der Einstufung eines Fachwerkhauses als Denkmal

  • VG Düsseldorf, 11.11.2021 - 28 K 4876/18

    Denkmal, Baudenkmal, Eintragung, Villa Garten

  • VG Düsseldorf, 24.11.2011 - 11 K 7810/10

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

  • OVG Sachsen, 10.03.2022 - 1 A 64/16

    Vorbescheid; Villa; Villengarten; Kulturdenkmal; Untätigkeitsklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2016 - 10 A 660/15

    Eintragung eines Bauernhauses und Fachwerkauses in die Denkmalliste aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.1996 - 7 A 196/94

    Aufhebung einer Unterschutzstellung; Fehlende Denkmaleigenschaft;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2006 - 1 LA 11/06

    Denkmalschutzkriterien und Feststellung der Denkmalwürdigkeit eines Gebäudes

  • VG Düsseldorf, 18.07.2022 - 28 L 1353/22
  • VG Neustadt, 26.05.2010 - 3 K 84/10

    Denkmalschutz: Keine Photovoltaikanlage auf Quereinhaus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1995 - 7 A 2329/91

    Eintragung in die Denkmalliste; "Actus contrarius"; Löschung; Verletzung

  • OVG Sachsen, 28.01.2021 - 1 A 1290/18

    Denkmaleigenschaft; Ziergarten; geschichtliche Bedeutung; städtebauliche

  • VG Köln, 26.08.2020 - 4 K 959/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1997 - 10 A 1670/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1994 - 10 B 2031/93

    Anordnung der sofortigen Einstellung von Instandsetzungsarbeiten an einm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1998 - 10 A 5113/96
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11243/01

    Ein in der Denkmalzone gelegenes Haus kann unter Einzelschutz gestellt werden

  • VG Köln, 04.05.2017 - 4 K 4855/16
  • VG Düsseldorf, 24.11.2021 - 28 K 5185/21
  • VG Düsseldorf, 17.05.2021 - 28 K 5110/20
  • VG Köln, 29.09.2022 - 4 K 5884/21
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