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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 7 A 10715/13.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29284
OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 7 A 10715/13.OVG (https://dejure.org/2013,29284)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2013 - 7 A 10715/13.OVG (https://dejure.org/2013,29284)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 7 A 10715/13.OVG (https://dejure.org/2013,29284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • esovgrp.de

    WaffG § 5,WaffG § 5 Abs 2,WaffG § 5 Abs 2b,WaffG § 36,WaffG § 36 Abs 1,WaffG § 45,WaffG § 45 Abs 2,WaffG § 45 Abs 2 S 1
    Aufbewahrung, Munition, Prognose, Schrank, Sorgfalt, Verstoß, Verwahrung, Waffe, Waffenbesitzer, Waffenbesitzkarte, Waffenrecht, waffenrechtlicher Verstoß, Waffenschrank, Widerruf, Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Waffenbesitzkarte: Widerruf bei bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze

  • lto.de (Kurzinformation)

    Waffenbesitzkarte - Geladene Pistole unter Matratze keine gute Idee

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geladene Pistole unter der Matratze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Geladene Pistole unter der Matratze: Entzug der Waffenbesitzkarte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geladene Pistole unter Matratze rechtfertigt Entzug der Waffenbesitzkarte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze gerechtfertigt - Oberverwaltungsgericht rügt Verstoß gegen wesentliche Aufbewahrungsvorschriften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    Die Maßgaben dienen im Übrigen auch dem Schutz des Berechtigten (dazu insgesamt: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2014 - 6 B 36/13 -, juris, Rn. 5; siehe auch OVG RP, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 7 A 10715/13 -, juris, Rn. 7 [geladene Waffe unter Matratze bei alleinwohnender Person]).

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine tatsächliche Gefährdung Dritter unter Umständen ausgeschlossen war (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 7 A 10715/13 -, juris, Rn. 7 [geladene Waffe in einer allein bewohnten Wohnung]).

  • VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank,

    Dies kann jedoch ohnehin dahinstehen, da selbst eine allein bewohnte, stets abgeschlossene Wohnung als solche nicht als geeigneter Aufbewahrungsort von Waffen angesehen werden kann (BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 17; OVG RhPf, B.v. 23.10.2013 - 7 A 10715/13 - juris Rn. 7: "Zwar hat der Kläger immer wieder vorgetragen, er wohne allein in dem Haus und kein anderer habe Zutritt bzw. eine Zugangsmöglichkeit; Hauszugänge seien besonders gesichert. Damit ist aber die Gefahr, dass Unbefugte in den Besitz der von ihm unsachgemäß gelagerten Waffen kommen, nicht ausgeschlossen").
  • VG Bayreuth, 13.06.2022 - B 1 K 21.1006

    Widerruf eines Waffenscheins und Nichterteilung einer sprengstoffrechtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann selbst eine allein bewohnte, stets abgeschlossene Wohnung als solche nicht als geeigneter Aufbewahrungsort von Waffen angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2011 - 21 CS 11.514 - juris Rn. 5; so auch OVG RhPf, B.v. 23.10.2013 - 7 A 10715/13 - juris Rn. 7).
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