Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 7 A 10715/13.OVG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- esovgrp.de
WaffG § 5,WaffG § 5 Abs 2,WaffG § 5 Abs 2b,WaffG § 36,WaffG § 36 Abs 1,WaffG § 45,WaffG § 45 Abs 2,WaffG § 45 Abs 2 S 1
Aufbewahrung, Munition, Prognose, Schrank, Sorgfalt, Verstoß, Verwahrung, Waffe, Waffenbesitzer, Waffenbesitzkarte, Waffenrecht, waffenrechtlicher Verstoß, Waffenschrank, Widerruf, Zuverlässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Waffenbesitzkarte: Widerruf bei bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze
- lto.de (Kurzinformation)
Waffenbesitzkarte - Geladene Pistole unter Matratze keine gute Idee
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Geladene Pistole unter der Matratze
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Geladene Pistole unter der Matratze: Entzug der Waffenbesitzkarte
- juraforum.de (Kurzinformation)
Geladene Pistole unter Matratze rechtfertigt Entzug der Waffenbesitzkarte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze gerechtfertigt - Oberverwaltungsgericht rügt Verstoß gegen wesentliche Aufbewahrungsvorschriften
Verfahrensgang
- VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 7 A 10715/13.OVG
Wird zitiert von ... (3)
- VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20
Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe
Die Maßgaben dienen im Übrigen auch dem Schutz des Berechtigten (dazu insgesamt: BVerwG…, Beschluss vom 3. März 2014 - 6 B 36/13 -, juris, Rn. 5; siehe auch OVG RP, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 7 A 10715/13 -, juris, Rn. 7 [geladene Waffe unter Matratze bei alleinwohnender Person]).Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine tatsächliche Gefährdung Dritter unter Umständen ausgeschlossen war (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 7 A 10715/13 -, juris, Rn. 7 [geladene Waffe in einer allein bewohnten Wohnung]).
- VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank, …
Dies kann jedoch ohnehin dahinstehen, da selbst eine allein bewohnte, stets abgeschlossene Wohnung als solche nicht als geeigneter Aufbewahrungsort von Waffen angesehen werden kann (…BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 17; OVG RhPf, B.v. 23.10.2013 - 7 A 10715/13 - juris Rn. 7: "Zwar hat der Kläger immer wieder vorgetragen, er wohne allein in dem Haus und kein anderer habe Zutritt bzw. eine Zugangsmöglichkeit; Hauszugänge seien besonders gesichert. Damit ist aber die Gefahr, dass Unbefugte in den Besitz der von ihm unsachgemäß gelagerten Waffen kommen, nicht ausgeschlossen"). - VG Bayreuth, 13.06.2022 - B 1 K 21.1006
Widerruf eines Waffenscheins und Nichterteilung einer sprengstoffrechtlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann selbst eine allein bewohnte, stets abgeschlossene Wohnung als solche nicht als geeigneter Aufbewahrungsort von Waffen angesehen werden (…vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2011 - 21 CS 11.514 - juris Rn. 5; so auch OVG RhPf, B.v. 23.10.2013 - 7 A 10715/13 - juris Rn. 7).