Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991

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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 7 A 10880/91   

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OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 7 A 10880/91 (https://dejure.org/1991,4688)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.10.1991 - 7 A 10880/91 (https://dejure.org/1991,4688)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Oktober 1991 - 7 A 10880/91 (https://dejure.org/1991,4688)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einsichtnahme in Verwaltungsakten; Abschluß des Verwaltungsverfahrens; Dokumentationspflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 384
  • DVBl 1991, 1367
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2002 - 21 B 589/02

    Zum Auskunftsanspruch nach dem IFG

    vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 22. Juli 1988 - 20 A 1063/87 -, NJW 1989, 544; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. Oktober 1991 - 7 A 10880/91 -, DVBl. 1991, 1367 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. Oktober 1995 - 9 S 1518/94 -, NJW 1996, 613.
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am

    Vielmehr kann das Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OVG Münster, NJW 1989, 544 f.; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 384; OVG Schleswig, NVwZ 1996, 408, 409; VG Göttingen, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 393/06, juris Rn. 15; VG Braunschweig, NJW 1987, 459).
  • BFH, 18.03.2008 - V B 243/07

    Akteneinsicht - fehlende Nummerierung der vorgelegten Steuerakten

    Es entspricht einem allgemein im Recht der Dokumentationspflichten anerkannten Rechtsgrundsatz --der auch auf die Verwaltungsaktenführung anzuwenden ist--, dass eine dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführte Dokumentation grundsätzlich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 1991-7 A 10880/91, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1991, 1367, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1992, 384).

    Soweit die Antragstellerin das Fehlen einer durchlaufenden Paginierung --was zutrifft-- rügt, ist eine solche zwar wünschenswert; sie kann aber durch andere nachvollziehbare Ordnungsprinzipien, wie das Einheften nach der zeitlichen Reihenfolge der Vorgänge, ersetzt werden (vgl. Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in DVBl 1991, 1367, NVwZ 1992, 384).

  • VK Rheinland-Pfalz, 06.01.2021 - VK 1-22/19

    Maschinenschriftliche Namenswiedergabe des Vorsitzenden reicht!

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bereits in seinem Urteil vom 02. Oktober 1991 (7 A 10880/91, Rn. 27) festgestellt:.
  • OVG Hamburg, 29.05.2007 - 1 Bs 334/06

    Zum Akteneinsichtsrecht nach dem Hamburger Informationsfreiheitsgesetz

    Es kann dahinstehen, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch als minus des im Ermessen der Behörde stehenden allgemeinen Akteneinsichtsrechts anzusehen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.12.1982, NJW 1983 S. 2405) oder sich der Auskunftsanspruch angesichts des strukturierten Bieterverfahrens, an dem die Antragstellerin teilgenommen hat, sich aus dem allgemeinen Rechtssatz von Treu und Glauben herleiten lässt (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 2.10.1991, NVwZ 1992 S. 384).
  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

    Auch Gründe des Geheimnisschutzes oder gerechtfertigte Vertraulichkeitszusagen Dritten gegenüber können im Einzelfall dem Anspruch entgegenstehen (VGH Mannheim, Urteil vom 31. Oktober 1995 - 9 S 1518/94 - juris, Rn. 17; OVG Koblenz, Urteil vom 2. Oktober 1991 - 7 A 10880/91 -, NVwZ 1992, 384, 384; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Auflage 2023, § 29 Rn. 18b).
  • SG Aachen, 10.11.2015 - S 11 AS 730/15

    Erstattung von notwendigen Aufwendungen der Rechtsverfolgung i.R.d.

    Grundsätzlich gilt zwar, dass eine dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführte Akte grundsätzlich bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit nach sich zieht (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 02.10.1991 - 7 A 10880/91 = juris).
  • VG Minden, 10.06.2020 - 6 K 416/19
    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2.10.1991 - 7 A 10880/91 -, juris Rn. 27 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 18.3.2008 - V B 243/07 -, juris Rn. 21.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1995 - 9 S 1518/94

    Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung - Akteneinsicht bei Versagung der

    Auch Gründe des Geheimnisschutzes oder gerechtfertigte Vertrauenszusagen Dritten gegenüber können im Einzelfall dem Anspruch entgegenstehen (OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1991 S. 1367 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.5.1974 - IV 43/74 -, DVBl. 1974, 817, zum Anspruch auf Akteneinsicht eines erfolglos gebliebenen Stellenbewerbers und hierzu BVerwG, Urteil vom 27.2.1976, BVerwGE 50, 255; ferner BVerwG, Urteile vom 30.6.1983, DVBl. 1984, 53, und vom 1.7.1983, DVBl. 1984, 56 = BVerwGE 67, 300).
  • VG Bayreuth, 03.06.2019 - B 6 S 18.682

    Anordnung der Vorlage eines Einreisedokuments an abgelehnten Asylbewerber aus dem

    Die Vermutung ist deshalb erst dann widerlegt, wenn substantiiert vorgetragen wird, dass bestimmte Vorgänge fehlen (OVG Koblenz, U. v. 02.10.1991 - 7 A 10880/91 - NVwZ 1992, 384/385).
  • VG Neustadt, 06.10.2005 - 4 K 1188/05

    Erhöhte Verwaltungsgebühr für Aktenversendung nach Abschluss des

  • VG Bayreuth, 12.06.2019 - B 6 S 18.684

    Anordnung der Wohnsitznahme in einer Ausreiseeinrichtung

  • VG Saarlouis, 18.06.2009 - 10 K 220/09

    Anspruch auf Akteneinsicht; Abschluss des Verwaltungsverfahrens; Treu und

  • VG Lüneburg, 15.07.1996 - 1 A 78/95

    Auskunftsanspruch zur Beförderungspraxis bei Kriminalräten in Niedersachsen;

  • VG Freiburg, 18.03.1999 - 5 K 361/99

    Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Einsicht in Verwaltungsakte des

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10880/91   

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https://dejure.org/1991,10349
OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10880/91 (https://dejure.org/1991,10349)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.09.1991 - 7 A 10880/91 (https://dejure.org/1991,10349)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. September 1991 - 7 A 10880/91 (https://dejure.org/1991,10349)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10880/91
    Der Senat nimmt insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug, das ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 30.06.1983, 2 C 76.81, DVBl. 1984, 53, 54):.

    Auch Gründe des Geheimnisschutzes oder gerechtfertigte Vertraulichkeitszusagen Dritten gegenüber können im Einzelfall dem Anspruch entgegenstehen (vgl. auch BVerwG, DVBl. 1984, 53, 55).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1974 - IV 43/74
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10880/91
    Der erkennende Senat nimmt indessen mit einer verbreiteten Rechtsauffassung auch anderer Oberverwaltungsgerichte für den jeweiligen Landesbereich (vgl. VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1974, 817; vgl. auch die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.1989, 3 C 4.86, wiedergegebene Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs) auch für den Bereich des rheinland-pfälzischen Verwaltungsverfahrensrechts an, daß ein aus dem allgemeinen Rechtssatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitender Anspruch besteht, wonach als eine Nebenpflicht auch aus einem abgeschlossenen Verwaltungsrechtsverhältnis nach Ermessen durch die Behörde Auskunft zu erteilen ist bzw. Einsicht in die Akten zu verschaffen ist, soweit dies zur Verfolgung berechtigter Interessen des Betroffenen angezeigt ist.
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10880/91
    Der erkennende Senat nimmt indessen mit einer verbreiteten Rechtsauffassung auch anderer Oberverwaltungsgerichte für den jeweiligen Landesbereich (vgl. VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1974, 817; vgl. auch die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.1989, 3 C 4.86, wiedergegebene Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs) auch für den Bereich des rheinland-pfälzischen Verwaltungsverfahrensrechts an, daß ein aus dem allgemeinen Rechtssatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleitender Anspruch besteht, wonach als eine Nebenpflicht auch aus einem abgeschlossenen Verwaltungsrechtsverhältnis nach Ermessen durch die Behörde Auskunft zu erteilen ist bzw. Einsicht in die Akten zu verschaffen ist, soweit dies zur Verfolgung berechtigter Interessen des Betroffenen angezeigt ist.
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