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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,2413
OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07.OVG (https://dejure.org/2007,2413)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2007 - 7 A 10913/07.OVG (https://dejure.org/2007,2413)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG (https://dejure.org/2007,2413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rundfunkgebührenpflicht bei Betrieb eines Autoradios als Zweitgerät; Gebührenfreiheit für Zweitgerät in nicht ausschließlichem privaten Gebrauch; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zur Gewährung von Befreiungen bis zur Grenze der Willkür; Anwendung der Maßstäbe zur ...

  • Judicialis

    RGebStV § 5; ; RGebStV § 5 Abs. 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2; ; RGebStV § 5 Abs. 2 Satz 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGebStV § 5
    Rundfunkgebührenrecht- Auto; Autoradio; Erhebung; Erhebungsdefizit; strukturelles Erhebungsdefizit; Fahrzeug; Gebühr; Gebührenfreiheit; Gebührenpflicht; geschäftlich; Gleichbehandlung; Gleichheit; Kraftfahrzeug; Nutzung; privat; Radio; Rundfunkempfangsgerät; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GEZ für Steuerberater

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Selbstständiger muss für Autoradio Gebühren zahlen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Unternehmer muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Selbstständiger muss für Autoradio Gebühren zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmer muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2008, 126
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - 7 A 10629/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07
    Gegen einen Rundfunkgebührenbescheid für sein Autoradio betreffend den Zeitraum April bis Dezember 2004 hatte er bereits Klage erhoben, die ohne Erfolg blieb (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. April 2006 - 5 K 2164/05.NW - und Beschluss des Senats vom 6. Juli 2006 - 7 A 10629/06.OVG -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die vorgelegten Behördenakten und die Gerichtsakte 5 K 2164/05.NW/7 A 10629/06.OVG verwiesen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Bezüglich der Monate Januar bis März 2005 greift der Ausschluss der Gebührenfreiheit für das Autoradio des Klägers als Zweitgerät ein, wie bereits für den vorangegangenen Gebührenzeitraum im Gerichtsverfahren 5 K 2164/05.NW/7 A 10629/06.OVG im Einzelnen dargelegt worden ist.

    Schon mit der früheren Regelung in § 5 Abs. 2 RGebStV a.F. wollte der Normgeber ausschließlich den privaten Bereich von einer Mehrfachzahlung freistellen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juli 2006, a.a.O.; Göhmann/Siekmann, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 5 RGebStV Rn. 2).

    Außerdem dienen - zumindest teilweise - geschäftlich genutzte Kraftfahrzeuge, in denen ein Autoradio angebracht ist, im Gegensatz zu ausschließlich privat genutzten Wagen einem anderen Zweck, nämlich einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit des Kraftfahrzeugnutzers (vgl. BVerwG, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 6. Juli 2006, a.a.O.).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die mit Hilfe des Fahrzeugs ausgeübte Tätigkeit auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichtet ist (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Juli 2006, a.a.O.).

  • VG München, 20.04.2005 - M 6b K 04.1569
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07
    Da nach § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV a.F. auch die Nutzung des Fahrzeugs zu gewerblichen Zwecken "eines Dritten" die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte ausschloss, unterfielen Angestellte, die ihren Wagen für Zwecke des Arbeitgebers nutzten, der Gebührenpflicht (vgl. VG München, Urteile vom 20. April 2005 - M 6 b K 04.1569 - und vom 11. August 2006 - M 6 a K 05.5975 -, juris).

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass dies bei Radios in geschäftlich genutzten Fahrzeugen von Angestellten - anders als bei Selbständigen - nicht gelten sollte (vgl. auch VG München, Urteil vom 20. April 2005, a.a.O.).

  • VG München, 11.08.2006 - M 6a K 05.5975
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07
    Da nach § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV a.F. auch die Nutzung des Fahrzeugs zu gewerblichen Zwecken "eines Dritten" die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte ausschloss, unterfielen Angestellte, die ihren Wagen für Zwecke des Arbeitgebers nutzten, der Gebührenpflicht (vgl. VG München, Urteile vom 20. April 2005 - M 6 b K 04.1569 - und vom 11. August 2006 - M 6 a K 05.5975 -, juris).

    Ob auch bei unzweifelhaft geschäftlicher Nutzung des Fahrzeugs eine Geringfügigkeitsgrenze besteht, die die Zweitgerätefreiheit nicht ausschließt (verneinend: Göhmann/Naujock/Siekmann, in: Hahn/Vesting, a.a.O., 2. Aufl., § 5 RGebStV Rn. 43 m.w.N; offen gelassen in VG München, Urteil vom 11. August 2006, a.a.O.) kann dahinstehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 74/99

    Rundfunkgebührenbefreiung: Nutzung zu gewerblichen Zwecken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07
    Dahinstehen kann, ob mit der Neuformulierung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV nunmehr auch Dienstreisen von Beamten vom Ausschluss der Gebührenfreiheit erfasst werden oder trotz des weit gefassten Wortlauts nach wie vor wegen der Besonderheiten des hoheitlichen Bereichs, der nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, unberücksichtigt bleiben sollen (in letzterem Sinne im Hinblick auf die bloße "Klarstellungsfunktion" der Neuregelung: Göhmann/Naujock/Siekmann, in: Hahn/Vesting, a.a.O., 2. Aufl., § 5 RGebStV Rn. 40; vgl. zur alten Rechtslage, VGH BW, DVBl. 2000, 1710).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07
    Ob dies generell für Benutzungsgebühren gilt, bedarf hier keiner Entscheidung (verneinend für Abfallgebühren OVG LSA, Urteil vom 3. November 2006 - 4 L 284/05 -, juris).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07
    Zur Gleichheitswidrigkeit führt nicht ohne weiteres die empirische Ineffizienz von Rechtsnormen, sondern das normative Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts (vgl. BVerfGE 110, 94).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07
    Eine Steuerbelastung, die nahezu allein auf der Erklärungsbereitschaft des Steuerpflichtigen beruht, weil die Erhebungsregelungen Kontrollen der Steuererklärungen weitgehend ausschließen, trifft nicht mehr alle und verfehlt damit die steuerliche Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239).
  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07
    Dieser endet erst an der Willkürgrenze (vgl. BVerwG, NJW 1996, 1163 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08

    Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC

    Diese vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe zur Beurteilung der Gleichheitswidrigkeit einer Steuererhebung sind für die Erhebung von Rundfunkgebühren entsprechend anwendbar (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).

    Daneben schreibt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bisher nicht als Rundfunkteilnehmer gemeldete Personen gezielt an und informiert über die Rundfunkgebührenpflicht (vgl. zum Ganzen nochmals OVG RP, Beschluss vom 13. Dezember 2007, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 7 A 11107/07

    Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen

    Zur Rundfunkgebührenpflicht eines Autoradios als Zweitgerät (hier: Abgrenzung einer Nebenerwerbstätigkeit von einer Liebhaberei; im Anschluss an das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG -).

    Der geänderten Formulierung in § 5 Abs. 2 RGebStV durch den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommt daher in erster Linie nur die Bedeutung einer Klarstellung zu (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG -, AS 35, 346, m.w.N.).

    Denn hier steht nicht der Umfang der geschäftlichen Nutzung in Rede, sondern ob die Nebentätigkeit durch die mit ihr verbundenen geringfügigen Einnahmen ihrer Art nach noch dem privaten oder bereits dem geschäftlichen Bereich zuzurechnen ist (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007, a.a.O.).

    Denn diese Frage ist in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007, a.a.O.) und wie oben dargelegt zu beantworten.

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

    Vielmehr wollte der Gesetzgeber die bisherige Rechtslage lediglich bestätigen und verdeutlichen, nach der es Normzweck ist, die Gebührenfreiheit für solche Geräte auszuschließen, die einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit dienen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2007 - 2 A 10913/07 - ZUM-RD 2008, 268 und Göhmann/Naujock/Siekmann in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 5 RGebStV, RdNr. 38; vgl. auch BayLT-Drs. 15/1921, S. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Vielmehr wollte der Gesetzgeber die bisherige Rechtslage lediglich bestätigen und verdeutlichen, nach der es Normzweck ist, die Gebührenfreiheit für solche Geräte auszuschließen, die einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit dienen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2007 - 2 A 10913/07 - ZUM-RD 2008, 268 und Göhmann/Naujock/Siekmann in: Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 5 RGebStV, RdNr. 38; vgl. auch BayLT-Drs. 15/1921, S. 19).
  • VG Stuttgart, 26.03.2008 - 3 K 3393/07

    Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geht jedenfalls ohne weiteres davon aus, dass seit 01.04.2005 auch die berufliche Nutzung von Kraftfahrzeugen unselbständiger Beschäftigter die Zweitgerätefreiheit entfallen lässt (Urteil vom 13.12.2007 - 7 A 10913/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

    Vielmehr wollte der Gesetzgeber die bisherige Rechtslage lediglich bestätigen und verdeutlichen, nach der es Normzweck ist, die Gebührenfreiheit für solche Geräte auszuschließen, die einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit dienen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2007 - 2 A 10913/07 - ZUM-RD 2008, 268 und Göhmann/Naujock/Siekmann in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 5 RGebStV, RdNr. 38; vgl. auch BayLT-Drs. 15/1921, S. 19).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 4 LB 58/09

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem für Fahrten zwischen der

    Vielmehr wollte der Gesetzgeber die bisherige Rechtslage lediglich bestätigen und verdeutlichen, nach der es Normzweck ist, die Gebührenfreiheit für solche Geräte auszuschließen, die einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit dienen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2007 - 2 A 10913/07 - ZUM-RD 2008, 268 und Göhmann/Naujock/Siekmann in: Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 5 RGebStV, RdNr. 38; vgl. auch BayLT-Drs. 15/1921, S. 19).
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

    Darüber besteht in der Rechtsprechung sowohl zur aktuellen Fassung des § 5 Abs. 2 RGebStV als auch zu den Vorläuferbestimmungen Einigkeit (BVerwG vom 6.2.1996 NJW 1996, 1163; VGH BW vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649; OVG RhPf vom 13.12.2007 ZUM-RD 2008, 268, und vom 5.5.2008 Az. 7 A 11107/07 ; NdsOVG vom 12.11.2009 DStR 2010, 295; vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNrn. 35, 40 und 43 zu § 5 RGebStV).
  • VG Ansbach, 16.04.2015 - AN 6 K 14.01506

    Rundfunkbeitragspflicht für ein "nicht privat" genutztes Kraftfahrzeug

    Darüber bestand in der Rechtsprechung sowohl zur früheren Fassung des § 5 Abs. 2 RGebStV als auch zu dessen Vorläuferbestimmungen Einigkeit (BVerwG vom 6.2.1996 NJW 1996, 1163; VGH Baden Württemberg vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649; OVG Rheinland Pfalz vom 13.12.2007 ZUM-RD 2008, 268 und vom 5.5.2008 Az. 7 A 1110/07 - juris - NdsOVG vom 12.11.2009 DStR 2010, 295; vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, Rdnrn. 35, 40 und 43 zu § 5 RGebStV).
  • VG Magdeburg, 10.12.2014 - 2 A 239/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren

    Mit der - hier einschlägigen - Neuregelung des § 5 Abs. 2 RGebStV zum 1. April 2005 war auch insoweit keine inhaltliche Änderung beabsichtigt, wie sich aus § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV ergibt; auf den Umfang der nicht privaten Nutzung kommt es danach für die Gebührenpflicht nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., a.a.O., juris, Rn. 28; BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris, Rn. 10 f.; Nds.OVG, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 LB 290/09 -, juris, Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07 -, juris, Rn. 16).
  • VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.01974

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.216

    Keine Geringfügigkeitsgrenze bei § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV; Verwertbarkeit der

  • VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00145

    Rundfunkgebühren; Zweitgerät; Autoradio

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