Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2015
OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07.OVG (https://dejure.org/2008,2015)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2008 - 7 A 11058/07.OVG (https://dejure.org/2008,2015)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 7 A 11058/07.OVG (https://dejure.org/2008,2015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 16 FZV, § 1 Abs 3 S 1 RdFunkGebStVtr RP, § 1 Abs 3 S 2 RdFunkGebStVtr RP, § 5 Abs 4 S 1 RdFunkGebStVtr RP
    Rundfunkgebührenpflicht für Kfz-Händler

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einer Rundfunkgebühr als Kraftfahrzeughalter bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeughandels; Bestehen einer Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bei Vorhalten eines roten Kennzeichens; Bestimmung des Rundfunkteilnehmers für das in ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren entrichten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rundfunkgebühren - Kraftfahrzeughandel

  • Judicialis

    RGebStV § 1; ; RGebStV § 1 Abs. 3; ; RGebStV § 1 Abs. 3 S. 1; ; RGebStV § 1 Abs. 3 S. 2; ; RGebStV § 5; ; RGebStV § 5 Abs. 4; ; RGebStV § 5 Abs. 4 S. 1; ; BGB § ... 242; ; StVG § 7; ; StVZO § 18; ; StVZO § 18 Abs. 1; ; StVZO § 23; ; StVZO § 28; ; StVZO § 28 Abs. 1; ; StVZO § 28 Abs. 1 S. 1; ; StVZO § 28 Abs. 2; ; StVZO § 28 Abs. 2 S. 1; ; StVZO § 28 Abs. 3; ; StVZO § 28 Abs. 3 S. 1; ; FZV § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebührenrecht: Anzeige; Anzeigepflicht; Auto; Autoradio; Fahrzeug; Kfz; Kraftfahrzeug; Kraftfahrzeughalter; Kraftfahrzeughandel; Kraftfahrzeughändler; Gebrauchtwagen; Gebrauchtwagenhandel; Gebrauchtwagenhändler; Gebühr; Gebührenerhebung; Gebührenpflicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebühren bei Gebrauchtwagenhändler

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenhändler muss Rundfunkgebühren bezahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 7 Straßenverkehrsgesetz - StVG - (vgl. etwa BGHZ 116, 200 [205]; BGHZ 87, 133 [135]; RGZ 150, 134 [136]) ist Halter eines Kraftfahrzeugs, wer dieses für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.

    Halter ist derjenige, dem das Fahrzeug überlassen worden ist, nur dann, wenn er dieses nach seinem Belieben zeitlich und örtlich einsetzen kann (BGHZ 87, 133 [136]), wenn er also über Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmt (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, StVG § 7 Rn. 14 m.w.N.).

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 7 Straßenverkehrsgesetz - StVG - (vgl. etwa BGHZ 116, 200 [205]; BGHZ 87, 133 [135]; RGZ 150, 134 [136]) ist Halter eines Kraftfahrzeugs, wer dieses für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.

    Entscheidend ist dabei nicht das Rechtsverhältnis am Fahrzeug, insbesondere auch nicht das Eigentum, sondern vielmehr eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die darauf abstellt, wer tatsächlich und rechtlich der eigentlich Verantwortliche für den Einsatz des Fahrzeugs im Verkehr ist (BGHZ 116, 200 [206]).

  • RG, 30.01.1936 - VI 383/35

    1. Wer ist der Halter eines Kraftwagens, den der Eigentümer zur gründlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zu § 7 Straßenverkehrsgesetz - StVG - (vgl. etwa BGHZ 116, 200 [205]; BGHZ 87, 133 [135]; RGZ 150, 134 [136]) ist Halter eines Kraftfahrzeugs, wer dieses für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.

    Im letztgenannten Fall ist seine Befugnis zur Nutzung des Fahrzeugs nämlich durch das zugrundeliegende Auftragsverhältnis dem Anlass nach auf Probefahrten mit Kaufinteressenten und örtlich auf die für eine solche Probefahrt übliche Distanz beschränkt (vgl. zum insoweit gleichgelagerten Fall der Reparatur eines Kraftfahrzeuges in einer Werkstatt auch RGZ 150, 134 [137]).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05

    Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Entsprechend diesem Rechtsverständnis (so auch BFH, Urteil vom 23. Mai 2006 - VII R 27/05 -, juris, zum Begriff der Erstzulassung nach dem KraftStG; VG des Saarlandes, Urteil vom 4. Oktober 2007 - 6 K 170/06 -, juris; Hentschel, a.a.O., StVZO § 72 Rn. 2; Der Bundesminister für Verkehr, VkBl 1990, 115; a. A.: Naujock, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 1 Rn. 44) hat der Verordnungsgeber zwischenzeitlich mit dem zum 1. März 2007 in Kraft getretenen § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine eindeutige Regelung getroffen.
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • VGH Bayern, 03.07.1996 - 7 B 94.708
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
    Eine solche liegt nach weitaus überwiegender Rechtsauffassung, der sich der Senat anschließt, bereits dann vor, wenn der Gebührengläubiger aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung durch den Gebührenschuldner keine Möglichkeit gehabt hat, rechtzeitig einen Bescheid zu erlassen (BVerwGE 69, 227, 236, m.w.N.; speziell zur Rundfunkgebührenpflicht: NdsOVG, NVwZ-RR 2007, 575; VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris; BayVGH, NVwZ-RR 1997, 230, 231; HessVGH, NVwZ-RR 1994, 129, 130; Gall, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkgebührenrecht, 2. Auflage 2008, RGebStV § 4 Rn. 58a; a. A.: NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris).
  • VG Saarlouis, 04.10.2007 - 6 K 170/06

    Rundfunkgebührenpflicht für Kfz mit sog. Rotkennzeichen

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 455/07

    Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte

    Gründe dafür, dass der rundfunkgebührenrechtliche Begriff der Zulassung in § 1 Abs. 3 S. 1 RGebStV insoweit weiter reichen solle, sind nicht erkennbar vgl. zu all dem OVG Koblenz, Urteil vom 29.1.2008 - 7 A 11058/07 -., AS RP - SL Bd. 36, 84 ff.

    Da es keinen rundfunkgebührenrechtlich definierten Begriff des Halters im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 RGebStV gebe, sei der in der Rechtssprechung zu § 7 StVG entwickelte Halterbegriff heranzuziehen, wonach Halter eines Kraftfahrzeugs sei, wer dieses für eigene Rechnung in Gebrauch habe und die Verfügungsgewalt besitze, die ein solcher Gebrauch voraussetze; entscheidend sei dabei nicht das Rechtsverhältnis am Fahrzeug, insbesondere auch nicht das Eigentum, sondern vielmehr eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die darauf abstelle, wer tatsächlich und rechtlich der eigentliche Verantwortliche für den Einsatz des Fahrzeugs im Verkehr sei vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 29.1.2008 a.a.O..

    Der Beklagte knüpft damit an die Argumentation des OVG Koblenz in dessen Urteil vom 29.1.2008 (a.a.O.) an, wonach das Fehlen von Feststellungen zur Haltereigenschaft in Bezug auf ein konkret von der Gebührenforderung erfasstes Fahrzeug mit Blick auf die in der Praxis des Beklagten ausgeübte entsprechende Anwendung des sogenannten Händlerprivilegs gemäß § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV jedenfalls insofern unschädlich sei, als zumindest die Gebühr für ein einziges Autoradio als "Händlergebühr" anfalle.

  • VG Stuttgart, 20.02.2008 - 3 K 4218/06

    Zur Rundfunkgebühr für Autohaus/Autohändler

    Neuerdings lehnt das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 29.01.2008 - 7 A 11058/07.OVG -) die Erstreckung der Händlergebühr auf den Kfz-Handel zwar ab, meint aber im Ergebnis, dass Autohändler nur eine Grundgebühr für Autoradios in den gehandelten Fahrzeugen unabhängig von zugeteilten roten Kennzeichen zahlen müssen (ebenso VG des Saarlandes, Urteil vom 04.10.2007 - 6 K 170/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

    Nach überwiegender Rechtsauffassung, der auch der Senat folgt, ist dies der Fall, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV 1991 als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, weil hierin eine unzulässige Rechtsausübung liegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.4.2007 und Urteil vom 8.5.2008, jew. aaO; Urteil vom 14.4.2005 -2 S 964/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.1.2008 - 7 A 11058/07 -Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.3.2006 - 3 LB 16/05 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.5.2007 - 4 L 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575; Bay. VGH, Urteil vom 3.7.1996 - 7 B 94.708 - NVwZ-RR 1997, 230; Hess. VGH, Urteil vom 27.5.1993 - 5 UE 2259/01 - NVwZ-RR 1994, 129; BVerwG, Urteil vom 15.5.1984 - 3 C 86.82 - BVerwGE 69, 227 - in einem Fall, in dem es um Beiträge zum zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft ging; Gall in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, aaO, Rdnr. 58 a; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -).
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

    Dies ist dann anzunehmen, wenn er entgegen § 3 Abs. 1 RGebStV die Geräte nicht angemeldet und hierdurch verhindert hat, dass die Rundfunkanstalt die ihr zustehenden Rundfunkgebühren vor Ablauf der Verjährungsfrist geltend machen konnte (BayVGH vom 3.7.1996 VGH n.F. 49, 126/128; OVG RhPf vom 29.1.2008 ZUM-RD 2008, 449; VGH BW vom 18.5.2009, a.a.O.; NdsOVG vom 10.11.2008 Az. 4 LB 719/07 und vom 12.11.2009, a.a.O.; vgl. auch Gall in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, RdNrn. 58a - 58c zu § 4 RGebStV).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht