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   VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10, 7 B 1428/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19590
VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10, 7 B 1428/10 (https://dejure.org/2010,19590)
VG Hannover, Entscheidung vom 27.04.2010 - 7 A 1107/10, 7 B 1428/10 (https://dejure.org/2010,19590)
VG Hannover, Entscheidung vom 27. April 2010 - 7 A 1107/10, 7 B 1428/10 (https://dejure.org/2010,19590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Rally oder illegales Straßenrennen…

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Gummiball 3000: Rally oder illegales Straßenrennen…

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Gumball 3000": illegales Rennen oder Rallye?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 13.09.2007 - 11 L 1308/07

    Rallye "Cannonball 8000" bleibt auf deutschen Straßen verboten

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10
    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Köln (AZ: 11 L 1308/07) Bezug genommen.

    Da § 29 Abs. 2 StVO nur für erlaubnisfähige, nicht generell verbotene Veranstaltungen gilt, scheidet die Erteilung der nachgesuchten Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - 3 C 4/97 -, juris; VG Köln, Beschl. v. 13.09.2007 - 11 L 1308/07 -, juris).

  • BVerwG, 18.09.1997 - 3 C 4.97

    Öffentliche Straßen - Öffentliche Wege - Verbot von Autorennen - Motorsportlich

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10
    Da § 29 Abs. 2 StVO nur für erlaubnisfähige, nicht generell verbotene Veranstaltungen gilt, scheidet die Erteilung der nachgesuchten Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - 3 C 4/97 -, juris; VG Köln, Beschl. v. 13.09.2007 - 11 L 1308/07 -, juris).

    U nerheblich ist, ob die Wettbewerbe organisiert oder nicht organisiert sind; der einheitliche Begriff des "Rennens" lässt sich nämlich nicht in organisierte und "wilde" Rennen oder gar Rennsportveranstaltungen mit oder ohne "Formelwagen" aufspalten; jede dieser Renn"formen" stellt eine vom Normgeber für unerwünscht gehaltene Straßenbenutzung dar (BVerwG, Urt. v. 18.09.1997 - 3 C 4/97 -, aaO).

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372

    Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10
    Mit der Beklagten stimmt die Kammer darin überein, dass die im Bescheid aufgelisteten Indizien für das Vorliegen eines Rennens sprechen; dies sind insbesondere ein gemeinsamer, lediglich im Abstand von einer Minute erfolgender Start in Amsterdam, ein gemeinsamer Zielort, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie die vorgegebene Fahrtstrecke (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372 -, juris).
  • VG München, 22.04.2009 - M 7 K 08.2827

    Sicherstellung eines Kraftfahrzeuges; unerlaubtes Rennen ("Rushh Drive 2008");

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10
    Eine Veranstaltung mit 120 Fahrzeugen, die im Abstand von 1 Minute starten wollen und deren Fahrer eine über 900 km lange Tagesetappe zu absolvieren haben, schränkt schon allein wegen der Zahl der Teilnehmer die Benutzung der Straße für den Verkehr erheblich ein, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge im geschlossenen Verband fahren oder nicht (VG München, Urt. v. 22.04.2009 - M 7 K 08.2827 -, juris).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei

    Auszug aus VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10
    Rennen sind nach der zutreffenden Definition der Verwaltungsvorschriften zu § 29 StVO Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbs zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, wobei es a uf die Art des Starts (gemeinsamer Start, Gruppen- oder Einzelstart) nicht ankommt (vgl. Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO Rz. 1a, abgedruckt bei Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, S. 699; BVerwG, Urt. v. 13.03.1997 - 3 C 2/97 -, BVerwGE 104, 154 - 161).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2010 - 12 ME 111/10

    Vereinbarkeit der Veranstaltung "Gumball 3000" mit dem Verbotstatbestand des § 29

    Zur Begründung dieses Beschlusses wird ausgeführt, die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO hätten keinen Erfolg, weil die Antragstellerin aus den Gründen des Urteils im Hauptsacheverfahren (7 A 1107/10) keinen Anordnungsanspruch für die beantragte einstweilige Anordnung glaubhaft gemacht habe.
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