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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 7 A 11107/07.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3687
OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 7 A 11107/07.OVG (https://dejure.org/2008,3687)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.05.2008 - 7 A 11107/07.OVG (https://dejure.org/2008,3687)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 7 A 11107/07.OVG (https://dejure.org/2008,3687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio als Zweitgerät; Wegfall der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges zu anderen als privaten Zwecken; Zuordnung der Nutzung eines Pkw zu dem privaten Bereich der Lebensführung bei Einordnung eines ...

  • Judicialis

    RGebStV § 5; ; RGebStV § 5 Abs. 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2; ; RGebStV § 5 Abs. 2 Satz 1; ; RGebStV § 5 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebührenrecht: Auto; Autoradio; Einnahmen; Fahrzeug; Gebühr; Gebührenfreiheit; Gebührenpflicht; Gebührenrecht; geschäftlich; Gewinn; Gewinnerzielung; Hobby; Imker; Imkerei; Kraftfahrzeug; Liebhaberei; Nebenerwerb; Nebenerwerbstätigkeit; Nebentätigkeit; Nutzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hobby-Imker und sein Autoradio

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Rundfunkgebühr für privates Zweitradio im Auto

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen - Kostenfreies privates Zweitgerät

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07

    Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 7 A 11107/07
    Zur Rundfunkgebührenpflicht eines Autoradios als Zweitgerät (hier: Abgrenzung einer Nebenerwerbstätigkeit von einer Liebhaberei; im Anschluss an das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG -).

    Der geänderten Formulierung in § 5 Abs. 2 RGebStV durch den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag kommt daher in erster Linie nur die Bedeutung einer Klarstellung zu (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG -, AS 35, 346, m.w.N.).

    Denn hier steht nicht der Umfang der geschäftlichen Nutzung in Rede, sondern ob die Nebentätigkeit durch die mit ihr verbundenen geringfügigen Einnahmen ihrer Art nach noch dem privaten oder bereits dem geschäftlichen Bereich zuzurechnen ist (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007, a.a.O.).

    Denn diese Frage ist in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007, a.a.O.) und wie oben dargelegt zu beantworten.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2008 - 2 S 2866/07

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, wenn mit Hilfe des Kraftfahrzeugs aus

    Auf den Umfang der Nutzung des streitgegenständlichen Kraftfahrzeugs für die Imkerei kommt es hiervon ausgehend nicht an (vgl. zur Rundfunkgebührenfreiheit eines (Zweit-) Rundfunkempfangsgeräts in einem von einem Hobby-Imker genutzten Fahrzeug: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.5.2008 - 7 A 11107/07.OVG - juris).
  • VG Mainz, 07.07.2008 - 4 K 461/08

    Heckscheiben - Werbung für Geschäft der Ehefrau Gebührenpflicht für Autoradio

    Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in Kraftfahrzeugen nur gelten soll, wenn eine rein private Nutzung des Kraftfahrzeugs vorliegt, also insbesondere nicht zumindest auch der Art nach eine geschäftliche Nutzung gegeben ist, wobei deren Umfang unerheblich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2008, Az.: 7 A 11107/07.OVG).
  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio

    Darüber besteht in der Rechtsprechung sowohl zur aktuellen Fassung des § 5 Abs. 2 RGebStV als auch zu den Vorläuferbestimmungen Einigkeit (BVerwG vom 6.2.1996 NJW 1996, 1163; VGH BW vom 18.5.2009 NVwZ-RR 2009, 649; OVG RhPf vom 13.12.2007 ZUM-RD 2008, 268, und vom 5.5.2008 Az. 7 A 11107/07 ; NdsOVG vom 12.11.2009 DStR 2010, 295; vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RdNrn. 35, 40 und 43 zu § 5 RGebStV).
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