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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93 OVG   

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https://dejure.org/1994,3947
OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93 OVG (https://dejure.org/1994,3947)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.11.1994 - 7 A 11204/93 OVG (https://dejure.org/1994,3947)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. November 1994 - 7 A 11204/93 OVG (https://dejure.org/1994,3947)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßnahme der Verkehrsbehörde; Unfallvermeidung; Gefährlichkeit der Strecke; Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 45 Abs. 1, § 41 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 45 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Koblenz, 19.04.1993 - 3 K 748/92

    Verkehrssituation; Verkehrsgefahr; Straßenverkehrsbehörde; Tempolimit; Autobahn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93
    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz von 19. April 1993 - 3 K 748/92.KO - wird die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 19. April 1993 - 3 K 748/92.KO - die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93
    Mit § 45 Abs. 1 StVO i.V.m. § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO wird der Verkehrsbehörde mithin ein Mittel an die Hand gegeben, damit sie die Gefahren und Behinderungen, die mit der Straßenbenutzung verbunden sind, ausschalten oder zumindest mindern und den optimalen Verkehrsablauf gewährleisten kann (vgl. BVerfG vom 10. Dezember 1975, NJW 1976, 559).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93
    Tatbestandliche Voraussetzung für die hier streitige Maßnahme der Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Autobahn ist nach der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 59, 221 f. m.w.N.) das Vorliegen einer konkreten Gefahr für das geschützte Rechtsgut "Sicherheit und Ordnung des Verkehrs".
  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 3327/96

    Schutz vor "Sommer-Smog" - Rechtsgrundlage für großräumige Verkehrsbeschränkung

    Dementsprechend können etwa Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen erhöhter Unfallgefahren oder/und zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm zwar auch auf - grundsätzlich dem überörtlichen Verkehr dienenden - Autobahnen, aber eben nur für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, wenn dies im Hinblick auf eine gerade auf dem fraglichen Autobahnabschnitt bestehende konkrete Gefährlichkeit bzw. Lärmbelastung erfolgt, die auf besonderen örtlichen Gegebenheiten beruht, wie etwa dem Ausbauzustand, mehreren Anschlußstellen auf kurzer Strecke, einem ortsnahen Verlauf, einer zumindest zeitweise überdurchschnittlichen Verkehrsdichte, dem vermehrten Auftreten von Lkw-Kolonnen, hohen Differenzgeschwindigkeiten, besonderen topographischen Gegebenheiten etc. (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 a.a.O.; OVG Koblenz, Urteil vom 29.11.1994 - 7 A 11204/93 - NZV 1995 S. 123 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995 - 11 B 23.95 - NZV 1996 S. 86 f.; vgl. auch Jaxt a.a.O. S. 2232).

    Die Schwelle zu der dagegen nicht mehr den Straßenverkehrsbehörden obliegenden, sondern dem bundesrechtlichen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber vorbehaltenen Bekämpfung abstrakter Gefahren einer Autobahn wird danach dann überschritten, wenn die Straßenverkehrsbehörde nicht mehr die Gefährlichkeit bzw. die Umwelteinwirkungen bestimmter Autobahnstrecken, sondern losgelöst von der konkreten örtlichen Situation typisierend die nach allgemeiner Lebenserfahrung generell auf Autobahnen bestehenden, nach einheitlichen Merkmalen zu beschreibenden Gefahren (bzw. von diesen ausgehenden Umweltbelastungen) schlechthin bekämpfen will (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 29.11.1994 a.a.O. und BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995 a.a.O.; deshalb erscheint die Annahme Blumes, Hess. Städte- u. Gem. Zeitung 1992 S. 56 ff., problematisch, der "flächendeckende" Verkehrsbeschränkungen für (nahezu) ein gesamtes Bundesland nach dieser Vorschrift für zulässig hält).

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.01940

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Unfallhäufigkeit

    Wenn die Straßenverkehrsbehörde auf einem Autobahnabschnitt eine dieser Gefahrenlagen feststellt, sind die Voraussetzungen des § 45 StVO erfüllt (OVG Koblenz, Urteil vom 29.11.1994, NZV 1995, 123; bestätigend: BVerwG, Beschluss vom 12.09.1995, NZV 1996, 86).

    Es lässt sich § 45 StVO nicht entnehmen, dass ein Eingriff nur ab einer bestimmten Zahl von Unfällen, Todesfällen etc. zulässig sein soll (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 29.11.1994, NZV 1995, 123).

  • VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123

    Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung zur Beschilderung einer Straße als

    Insbesondere spricht der Umstand, dass dort von einem "unterdurchschnittlichen" Unfallgeschehen auf dem Brucker Weg die Rede ist, nicht gegen eine Unfallträchtigkeit der dortigen Verkehrssituation; abgesehen davon, dass die Feststellung unterdurchschnittlichen Unfallgeschehens schon im Hinblick darauf wenig aussagekräftig ist, dass nicht erkennbar ist, mit welchen Straßen der Brucker Weg insoweit verglichen wurde, hat die Annahme einer konkreten Gefahr für das geschützte Rechtsgut "Sicherheit und Ordnung des Verkehrs" auch nicht zur Voraussetzung, dass die streckenspezifisch festgestellte Zahl der Unfälle über dem Landes- bzw. Bundesdurchschnitt liegt (vgl. OVG Koblenz vom 29.11.1994 - 7 A 11204/93 - NZV 1995, 123).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
    Dabei kommt es entgegen der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung nicht auf die Länge des geregelten Teilstückes an; selbst eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die ein gesamtes, im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegendes Teilstück einer Bundesautobahn von über 100 km betrifft, begründet nicht etwa die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr (vgl. hierzu OVG Koblenz, NZV 1995 S. 123, 124; BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995, NZV 1996 S. 86, 87).
  • VG Neustadt, 16.04.2008 - 6 K 533/07

    Freie Fahrt für Toilettenwägen

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Maßnahme der Verkehrsbehörde geeignet und erforderlich ist, Unfälle, gefahrenträchtige oder im Hinblick auf die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs unerwünschte Zustände auszuschalten oder zu mindern (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 11204/93 -, [...]).
  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1444/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

    Schließlich sprechen auch der Rechtscharakter der Geschwindigkeitsbeschränkung als Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG -sowie der Wortlaut der Bestimmung des § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO zu Zeichen 274 - der keine Längenbegrenzungen enthält ("bestimmte Strecken") - und das Gebot, eine dichte Aufeinanderfolge von Strecken mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sowie eine zu hohe Anzahl von Verkehrsschildern zu vermeiden (vgl. Ziffer 11 Abschnitt B zu §§ 39 bis 43 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO -) dafür, die für die Beurteilung der Verkehrssituation heranzuziehenden Abschnitte nicht allzu knapp zu bemessen (vgl. für die Gesamtbetrachtung einer Streckenlänge von insgesamt fast 120 km OVG RP, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 11204/93 -, AS 26, 149, 152, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 12. September 1995 - 11 B 23/95 -, NJW 1996, 333 ; aus neuerer Zeit für die Gesamtbetrachtung einer 2, 5 km langen Strecke BayVGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 11 ZB 06.2389 -, [...], Rn. 4).
  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

    Schließlich sprechen auch der Rechtscharakter der Geschwindigkeitsbeschränkung als Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG -, der Wortlaut der Bestimmung des § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO zu Zeichen 274 - der keine Längenbegrenzungen enthält ("bestimmte Strecken") - sowie das Gebot, eine dichte Aufeinanderfolge von Strecken mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sowie eine zu hohe Anzahl von Verkehrsschildern zu vermeiden (vgl. Ziffer 11 Abschnitt B zu §§ 39 bis 43 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO -) dafür, die für die Beurteilung der Verkehrssituation heranzuziehenden Abschnitte nicht allzu knapp zu bemessen (vgl. für die Gesamtbetrachtung einer Streckenlänge von insgesamt fast 120 km OVG RP, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 11204/93 -, AS 26, 149, 152, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 12. September 1995 - 11 B 23/95 -, NJW 1996, 333; aus neuerer Zeit für die Gesamtbetrachtung einer 2, 5 km langen Strecke BayVGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 11 ZB 06.2389 -, [...], Rn. 4).
  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1591/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

    Schließlich sprechen auch der Rechtscharakter der Geschwindigkeitsbeschränkung als Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG -, der Wortlaut der Bestimmung des § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO zu Zeichen 274 - der keine Längenbegrenzungen enthält ("bestimmte Strecken") - sowie das Gebot, eine dichte Aufeinanderfolge von Strecken mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sowie eine zu hohe Anzahl von Verkehrsschildern zu vermeiden (vgl. Ziffer 11 Abschnitt B zu §§ 39 bis 43 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO -) dafür, die für die Beurteilung der Verkehrssituation heranzuziehenden Abschnitte nicht allzu knapp zu bemessen (vgl. für die Gesamtbetrachtung einer Streckenlänge von insgesamt fast 120 km OVG RP, Urteil vom 29. November 1994 - 7 A 11204/93 -, AS 26, 149, 152, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 12. September 1995 - 11 B 23/95 -, NJW 1996, 333; aus neuerer Zeit für die Gesamtbetrachtung einer 2, 5 km langen Strecke BayVGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 11 ZB 06.2389 -, [...], Rn. 4).
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