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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,2190
OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09.OVG (https://dejure.org/2010,2190)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.2010 - 7 A 11390/09.OVG (https://dejure.org/2010,2190)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 7 A 11390/09.OVG (https://dejure.org/2010,2190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit durch den Friedhofszwang für Urnenbeisetzungen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Friedhofszwang: Keine Urnenbeisetzung auf Privatgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit durch den Friedhofszwang für Urnenbeisetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Urnen auf Privatgrundstücken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Urnenbeisetzung auf Privatgrundstück

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Urnenbeisetzung auf Privatgrundstücken

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Totenruhe geht vor

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Urnenbeisetzung auf Privatgrundstück

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urnenbeisetzung auf Privatgrundstück unzulässig - Bloßer Wunsch, auf dem eigenen Grundstück bestattet zu werden für Ausnahmegenehmigung nicht ausreichend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 284 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09
    Mit dem Friedhofszwang als repressivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt habe der Gesetzgeber - wie in der Rechtsprechung als berechtigt anerkannt sei (BVerwGE 45, 224; BVerfGE 50, 256) - dem Interesse der Bevölkerung Rechnung tragen wollen, die Totenruhe zu respektieren und die Scheu der Bevölkerung vor der Begegnung mit dem Tod zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1985 - 2 A 1965/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09
    Aschenreste genießen insoweit den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen (vgl. Gaedtke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 9. Auflage 2004, S. 219 mit Hinweis auf OVG Münster, NVwZ 1986, 401).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09
    Dem Antrag mangelt es insoweit bereits an einer hinreichend präzisen Eingrenzung einer rechtlichen oder tatsächlichen Fragestellung, die für das Berufungsverfahren erheblich wäre und im Sinne der Einheit der Rechtsordnung oder deren Fortbildung einer Klärung bedarf (BVerwGE 70, 24).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74

    Verfassungsmäßigkeit des Friedhofszwangs für Urnen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09
    Mit dem Friedhofszwang als repressivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt habe der Gesetzgeber - wie in der Rechtsprechung als berechtigt anerkannt sei (BVerwGE 45, 224; BVerfGE 50, 256) - dem Interesse der Bevölkerung Rechnung tragen wollen, die Totenruhe zu respektieren und die Scheu der Bevölkerung vor der Begegnung mit dem Tod zu berücksichtigen.
  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197

    Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung

    Im Grundsatz genießen zwar Aschenreste den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und auf Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen (vgl. Gaedke, a.a.O., 373; OVG RhPf, B.v. 4.2.2001 - 7 A 11390/09 - juris Rn. 7; so auch RG, U.v. 5.4.1937 - IV 18/37 - RGZ 154, 269/274; BGH, U.v. 30.6.2015 - 5 StR 71/15 - NJW 2015, 2901 Rn. 12 jeweils mit Blick auf die einfachgesetzliche Rechtslage).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10005/12

    Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden

    Dazu kann auf den Beschluss des Senats vom 4. Februar 2010 - 7 A 11390/09.OVG - (AS 38, 293) Bezug genommen werden.
  • AG Tübingen, 08.01.2019 - 16 OWi 16 Js 16727/18

    Bußgeldsache in Baden-Württemberg: Weitergabe einer Urne zur Bestattung im

    Mit dem Friedhofszwang als repressivem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt hat der Gesetzgeber, wie in der Rechtsprechung als berechtigt anerkannt (BVerwGE 45, 224; BVerfGE 50, 256), dem Interesse der Bevölkerung Rechnung tragen wollen, die Totenruhe zu respektieren und die Scheu der Bevölkerung vor der Begegnung mit dem Tod zu berücksichtigen (OVG Koblenz, Beschluß vom 4. Februar 2010 - 7 A 11390/09 - NVwZ-RR 2010, 284; OVG Schleswig, Urteil vom 10. März 2016 - 2 LB 21/15 - Juris ).
  • VG Trier, 11.10.2011 - 1 K 990/11

    Kein Anspruch auf Verstreuen von Totenasche auf privatem Grundstück

    Aschenreste genießen den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen (OVG RP, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 7 A 11390/09.OVG -, BeckRS 2010, 46180).
  • VG Trier, 29.03.2022 - 7 K 3746/21

    Streit um privaten Bestattungsplatz

    Das Gebot der Totenruhe besagt, dass in den Leichnam oder in die Asche (vgl. hierzu OVG RP, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 7 A 11390/09.OVG -, ESOVGRP) von Verstorbenen nicht unnötig eingegriffen werden darf und dass die sterblichen Überreste möglichst für einen längeren Zeitraum am Ort der Bestattung verbleiben sollen (BayVGH, Urteil vom 31. Januar 2018 a.a.O., Rn. 21 f.).
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