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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06.OVG   

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https://dejure.org/2007,11914
OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06.OVG (https://dejure.org/2007,11914)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2007 - 7 A 11492/06.OVG (https://dejure.org/2007,11914)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06.OVG (https://dejure.org/2007,11914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Waffenschein: Das berufliche Schutzinteresse eines Schmuckhändlers berechtigt noch nicht zum Tragen einer Waffe

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Waffenschein für Schmuckhändler

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schmuckhändler bekommt keinen Waffenschein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmuckhändler bekommt keinen Waffenschein - Auch Sportschütze muss persönliche Befähigung zum Gebrauch einer Waffe nachweisen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06
    Dies ist der Fall, wenn in einer typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 49, 1 ff.).

    In der durch den Kläger erwähnten Entscheidung ging das Bundesverwaltungsgericht davon aus, das Führen einer Waffe sei zur Selbstverteidigung nur geeignet, wenn in einer für den Antragsteller typischen Verteidigungssituation eine erfolgreiche Abwehr zu erwarten sei (BVerwGE 49, 1 [10, 11]).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör - unter dem Aspekt einer unzulässigen Überraschungsentscheidung - ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst dann verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO ergibt sich grundsätzlich keine allgemeine Pflicht des Gerichts, auf eine beabsichtigte Beweiswürdigung oder Entscheidung in der Sache hinzuweisen (BVerfGE 67, 90 [95 f.]).
  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06
    Ein Überraschungsurteil liegt danach vor, wenn die das angefochtene Urteil tragende Erwägung weder im gerichtlichen Verfahren noch im früheren Verwaltungsverfahren erkennbar thematisiert worden war (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 4 B 82/01 - und vom 25. Mai 2001 - 4 B 81/00 -, beide in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    Ein waffenrechtliches Bedürfnis besteht von vornherein dann nicht, wenn dem jeweiligen Antragsteller die zur erfolgreichen Abwehr eines Angriffs notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Verteidigungsschießen fehlen (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 23.05.2007 - 7 A 11492/06 - juris).
  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird insoweit die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 vgl. auch OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 11 LB 234/09 - juris Rn. 39 und OVG RP, U. v. 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 - juris Rn. 4 ff. wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten beim verteidigungsgemäßen Schusswaffengebrauch; VG Darmstadt, U. v. 30. Juni 2010 - 5 K 162/09.DA (3) - juris Rn. 23 ff. u. U. v. 30 April 2009 - 5 K 147/08.DA (3) - juris Rn. 37).
  • VG Arnsberg, 05.11.2007 - 14 K 50/06

    Allgemeinmediziner - Waffenschein wegen Patienten

    So zuletzt noch OVG für das Land Rheinland-Pfalz (OVG Rh.-Pf.), Beschluss vom 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 -, nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07

    Anspruch eines Diamantenhändlers auf Erteilung eines Waffenscheins wegen dessen

    vgl. dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 -, juris.
  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird insoweit die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23. April 2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38; OVG RP, U. v. 25. März 2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris Rn. 38 vgl. auch OVG Nds., U. v. 23. Februar 2010, - 11 LB 234/09 - juris Rn. 39 und OVG RP, U. v. 23. Mai 2007 - 7 A 11492/06 - juris Rn. 4 ff. wegen fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten beim verteidigungsgemäßen Schusswaffengebrauch).
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