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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1994 - 7 A 11762/93   

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https://dejure.org/1994,12861
OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1994 - 7 A 11762/93 (https://dejure.org/1994,12861)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.1994 - 7 A 11762/93 (https://dejure.org/1994,12861)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 1994 - 7 A 11762/93 (https://dejure.org/1994,12861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Erledigung einer Anordnung des Gewerbeaufsichtsamts; Anforderungen an die Nachweise der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 1209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1994 - 7 A 11762/93
    Dafür, daß das beklagte Land ein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung in dem erledigten Verfahren hätte und deshalb über seinen Anweisungsantrag in der Sache zu befinden wäre (vgl. BVerwG, urteile vom 14. April 1989, DVBl 1989, 874, 876 und vom 25. April1989, DVBl 1989, 878, 879), ist weder etwas ersichtlich noch von ihm geltend gemacht.
  • BayObLG, 29.04.1987 - 3 ObOWi 55/87

    Pflicht; Auskunftserteilung; Herausgabe; Unterlagen; Verstoß; Ahndung; Verfügung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1994 - 7 A 11762/93
    Insoweit gilt das gleiche wie für die Ahndung einer Verletzung der Vorlagepflicht als Ordnungswidrigkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 FPersG); eine solche Verletzung kann nur geahndet werden, wenn das entsprechende Ersuchen der Behörde für den Betroffenen verbindlich ist, also nicht mehr angefochten werden kann oder der Anfechtung keine aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. BayObLG, Beschluß vom 29. April 1987, BayVBl 1988, 122).
  • OLG Schleswig, 15.09.1980 - 1 Ss OWi 359/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1994 - 7 A 11762/93
    Ebenso hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden, daß eine Verpflichtung der Mitglieder des Fahrpersonals, Schaublätter zur Prüfung auszuhändigen (vgl. § 6 Abs. 7 Satz 4FPersVO), nur innerhalb der Frist besteht, in der sie zu deren Mitführung verpflichtet sind (Beschluß vom 15. September 1980, VRS 60, 232); für die Unternehmer, denen das Fahrpersonal die Arbeitszeitnachweise anschließend - bezogen auf die ihnen obliegende Pflicht zur Aufbewahrung - auszuhändigen hat, gilt nichts anderes.
  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1994 - 7 A 11762/93
    Dafür, daß das beklagte Land ein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung in dem erledigten Verfahren hätte und deshalb über seinen Anweisungsantrag in der Sache zu befinden wäre (vgl. BVerwG, urteile vom 14. April 1989, DVBl 1989, 874, 876 und vom 25. April1989, DVBl 1989, 878, 879), ist weder etwas ersichtlich noch von ihm geltend gemacht.
  • VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 621/16

    Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten bei LKWs

    Da die Bescheide gemäß § 5 Abs. 3 FPersG i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind, ist der zwischenzeitliche Ablauf der Aufbewahrungsfristen unschädlich und führt insbesondere nicht zur Erledigung des Vorlageverlangens (vgl. OVG RP, Urteil vom 19.4.1994 - 7 A 11762/93.OVG -, ESOVG).
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