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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1999 - 7 A 12148/98.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1999 - 7 A 12148/98.OVG (https://dejure.org/1999,12153)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.02.1999 - 7 A 12148/98.OVG (https://dejure.org/1999,12153)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG (https://dejure.org/1999,12153)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1999 - 7 A 12148/98
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (vgl. BVerwGE 90, 189 f.; Urteil vom 14.05.1992, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 8):.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98

    Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken in schmaler Straße gegenüber Grundstücksausfahrt

    Der Umfang der aus Verhältnismäßigkeitsgründen zu fordernde Nachforschungs- und Wartepflicht ist aber vor dem Hintergrund der Bedeutung des Verkehrsverstoßes und der mit dem Abschleppen verbundenen, eher niedrigen Kostenfolgen zu bestimmten (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 1999, 7 A 12148/98.OVG).
  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    (1) Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -) gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar, dass nicht in jedem Fall dann, wenn das Abschleppen aufgrund der gegebenen Situation an sich gerechtfertigt ist, diese Maßnahme auch sofort angeordnet wird.

    Zwar ist das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges für den Betroffenen durchaus lästig und es sind damit gewisse Unannehmlichkeiten verbunden (vgl. zum Abschleppen in einer Fußgängerzone: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG).

    Die geforderten Geldbeträge sind aber dem absoluten Betrag nach und auch im Vergleich der mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs regelmäßig anfallenden Kosten nicht sehr hoch (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG; VG Mainz, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 K 389/19.MZ -, juris, Rn. 34 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04

    Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -) gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar, dass nicht in jedem Fall dann, wenn das Abschleppen aufgrund der gegebenen Situation an sich gerechtfertigt ist, diese Maßnahme auch sofort angeordnet wird.
  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Zwar ist das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges für den Betroffenen durchaus lästig und es sind damit gewisse Ungelegenheiten verbunden (vgl. zum Abschleppen in einer Fußgängerzone: OVG RP, Urteil vom 2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG).
  • VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11

    Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt - Kostenforderung rechtmäßig

    Letzteres ist der Fall bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG) oder beim rechtswidrigen Parken in Feuerwehranfahrzonen oder auf einem Schwerbehindertenparkplatz (BVerwG, NJW 2002, 2122 und Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74/03 -, juris).
  • VG Mainz, 28.06.2012 - 1 K 1673/11

    Abschleppkosten: Abschleppen eines Zweirads aus der Fußgängerzone

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat zur Abschleppberechtigung aus Fußgängerzonen rechtsgrundsätzlich ausgeführt (Urteil vom 02. Februar 1999 - Az.: 7 A 12148/98.OVG -):.
  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19

    Abschleppkosten

    Zwar ist das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges für den Betroffenen durchaus lästig und es sind damit gewisse Ungelegenheiten verbunden (vgl. zum Abschleppen in einer Fußgängerzone: OVG RP, Urteil vom 2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG).
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