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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10   

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https://dejure.org/2011,2818
BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10 (https://dejure.org/2011,2818)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2011 - 7 A 3.10 (https://dejure.org/2011,2818)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 (https://dejure.org/2011,2818)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AEG §§ 18b, 18e Abs. 6; BNatSchG a. F. § 19; BayNatSchG a. F. Art. 6a; VwVfG §§ 24, 45 Abs. 2, §§ 46, 69 Abs. 2 Satz 1, § 74 Abs. 1
    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss; Zeitpunkt, maßgeblicher; Natur; Landschaft; Artenschutz; Eingriff; Eingriffsort; Ausgleich; Ersatz; Landschaftsraum; Naturraum; Flächen, landwirtschaftlich genutzte; Ausgleichsmaßnahmen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG §§ 18b, 18e Abs. 6
    Abwägung; Abwägungsmangel; Artenschutz; Ausbau; Ausgestaltung, endgültige; Ausgleich; Ausgleichsmaßnahmen; Begleitplan, landschaftspflegerischer; Begründung; Begründungsmangel, unbeachtlicher; Dokumentation; Eigentum; Eignung, naturschutzfachliche; Eignung, ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 BNatSchG 2002, NatSchG BY vom 23.12.2005, § 18b AEG, § 18e Abs 6 AEG, § 69 Abs 2 VwVfG
    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Begründung des Planfeststellungsbeschlusses; Begründungsmangel

  • Wolters Kluwer

    Nach Maßgabe der gesetzlichen Rangfolge kann i.R.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ein Kompensationskonzept entwickelt werden und näher in Betracht kommende Bereiche umrissen werden; Das Kompensationskonzept kann aus Anlass der Ermittlung der ...

  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Begründung des Planfeststellungsbeschlusses; Begründungsmangel

  • ra.de
  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Begründung des Planfeststellungsbeschlusses; Begründungsmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwicklung eines Kompensationskonzept i.R.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach Maßgabe der gesetzlichen Rangfolge; Änderung des Kompensationskonzepts aus Anlass der Ermittlung der Eigentumsverhältnisse und der naturschutzfachlichen Eignungsbeurteilung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Begründung des Planfeststellungsbeschlusses; Begründungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage gegen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Ausbau der ICE-Strecke bei Erlangen erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsmaßnahmen für den ICE-Streckenausbau

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Vorrang öffentlicher Ausgleichsflächen beim ICE- Streckenbau

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Ausbau der ICE-Strecke bei Erlangen erfolglos

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begründungsmangel macht Planfeststellungsbeschluss nicht immer rechtswidrig! (IBR 2011, 430)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1124
  • DVBl 2011, 979
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Bei der Anwendung dieses gestuften Reaktionsmodells der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist auf die jeweils nachrangige Reaktionsstufe nicht nur dann auszuweichen, wenn die Befolgung der vorrangigen Reaktionspflicht tatsächlich unmöglich ist, sondern auch dann, wenn die Befolgung mit unverhältnismäßigen Belastungen für die Belange Betroffener verbunden wäre (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - juris Rn. 33 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16).

    Etwaige Lagenachteile alternativ in Betracht zu ziehender Ausgleichsflächen können möglicherweise durch einen größeren Flächenumfang oder durch besondere Vorkehrungen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen aufgefangen werden (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - juris Rn. 32 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16).

    Daran fehlt es, sofern Kompensationsmaßnahmen - insbesondere Ersatzmaßnahmen - im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle ebenfalls (vergleichbaren) Erfolg versprechen, bei einer Gesamtschau aber den Vorteil bieten, dass den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 27).

    Dabei ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Flächeninanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht das Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens, sondern nur das Interesse an einem Ausgleich der zu kompensierenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ins Verhältnis zu den Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme für den Betroffenen zu setzen (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 34).

    Die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03

    Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Danach genügt es, dass überhaupt eine räumliche Beziehung zwischen dem Ort des Eingriffs und der Durchführung der Ersatzmaßnahmen besteht (Urteil vom 17. August 2004 - BVerwG 9 A 1.03 - juris Rn. 24 = NuR 2005, 177).

    Insgesamt sind die Anforderungen an den räumlichen Bezug zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahme großzügig auszulegen (vgl. Urteil vom 17. August 2004 a.a.O.).

    Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahme ist unbedenklich, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (Urteil vom 17. August 2004 a.a.O. Rn. 23).

    Bei zeitlich nachfolgenden Planungen wird dann freilich die bereits erfolgte Belastung durch den streitgegenständlichen Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen sein (Urteil vom 17. August 2004 - BVerwG 9 A 1.03 - juris Rn. 29 = NuR 2005, 177).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Rechtsverstöße bei der Festlegung der gebotenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben aber unter diesen Umständen nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Folge (vgl. Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Rn. 110, BVerwGE 121, 72 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5).

    Zwischen Ausgleichs- und Eingriffsort muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (Urteile vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 = Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 und vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - juris Rn. 128 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 = BVerwGE 121, 72 ff.).

    Dies gilt im Hinblick auf die dort vielfach bestehenden Schwierigkeiten, geeignete Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu finden, auch und gerade für Ballungsräume (vgl. Urteil vom 9. Juni 2004 a.a.O. Rn. 128).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 10.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38 f. = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Erst wenn sich im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Rn. 36, Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12, vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1. bis 11.92 - Leitsatz 5a), Rn. 67, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 und vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Rn. 76, Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38 f. = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Zwischen der ersten und der zweiten Planänderung erging ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. Januar 2006 (Rs. C-98/03 = NuR 2006, 166), mit dem die Bundesrepublik Deutschland u.a. im Hinblick auf die Regelungen des § 43 Abs. 4 BNatSchG a.F. (weitgehende Freistellung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Eingriffsvorhaben von artenschutzrechtlichen Verboten) wegen unzureichender Umsetzung von Art. 12 und 16 der FFH-RL verurteilt wurde.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 C 15.87

    Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe; Ermächtigungsgrundlage;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Der Schutzzweck der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist daher nicht in erster Linie generalisierend auf "die Natur insgesamt", sondern auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft in ihrer örtlichen Vorfindlichkeit im Umfeld des Eingriffs ausgerichtet (vgl. Sparwasser/Wöckel, NVwZ 2004, 1189, ; vgl. auch Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 4 C 15.87 - BVerwGE 81, 220 = Buchholz 406.401 § 8 NatSchG Nr. 7).
  • BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 52.07

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ersatzmaßnahme; Ermächtigung der

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38 f. = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
    Erst wenn sich im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Rn. 36, Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12, vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1. bis 11.92 - Leitsatz 5a), Rn. 67, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 und vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Rn. 76, Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Kann das Vorhaben hingegen in gleicher Weise auch ohne den Entzug privaten Eigentums - etwa statt der Enteignung von Grundstücken durch die Inanspruchnahme öffentlichen oder von privater Seite freiwillig zur Verfügung gestellten Grund und Bodens (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 29.95 -, NVwZ 1997, S. 486 und Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, NVwZ 2011, S. 1124 m.w.N.) - verwirklicht werden, ist die Enteignung unzulässig.
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Dass die Datenbank nunmehr - nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses - zugänglich ist, ist für die Rechtmäßigkeitsbeurteilung des Planfeststellungsbeschlusses ohne Belang (siehe hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 = juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Daran fehlt es, sofern Kompensationsmaßnahmen - insbesondere Ersatzmaßnahmen - im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle ebenfalls (vergleichbaren) Erfolg versprechen, bei einer Gesamtschau aber den Vorteil bieten, dass den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 -BVerwG 7 A 3.10-, BRS 80 Nr. 106, RdNr. 48 ff. in juris., m.w.N.).(Rn.239).

    Dies setzt zwingend voraus, dass die Suche nach geeigneten Kompensationsflächen dokumentiert wird und die vollständige Dokumentation der Planfeststellungsbehörde zusammen mit den Planunterlagen vorgelegt wird, damit diese sich einen eigenen Eindruck davon verschaffen kann, ob der Vorhabenträger alles Erforderliche getan hat (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 85).(Rn.249).

    Die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, BRS 80 Nr. 106, RdNr. 48 ff. in juris., m.w.N.).

    Die in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgeschriebene Notwendigkeit eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs oder zumindest räumlichen Bezugs zwischen Eingriffsort und Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme liegt darin begründet, dass in "Natur" und "Landschaft" ein örtlicher Bezug immanent ist (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 54).

    Denn maßgebend ist insoweit die naturschutzfachliche Gesamtkonzeption; erst nachdem ein (vorläufiges) Kompensationskonzept entwickelt worden und der örtliche Bereich oder auch die Bereiche, in denen Kompensationsmaßnahmen in Betracht kommen, näher umrissen sind, kommt zum Tragen, dass der Zugriff auf Privateigentum bei der Suche und Festsetzung naturschutzfachlich geeigneter Ausgleichs- und Ersatzflächen ausscheidet, wenn Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle, insbesondere auf Flächen der öffentlichen Hand oder auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Flächen gleichen Erfolg versprechen (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O. RdNr. 55).

    Es ist zuvörderst Aufgabe der Planfeststellungsbehörde und nicht des Vorhabenträgers, etwaige Mängel der Planunterlagen bzw. Dokumentationsdefizite hinsichtlich entscheidungs- bzw. abwägungsrelevanter Tatsachen noch vor der Planfeststellung zu beheben bzw. - soweit möglich - im gerichtlichen Verfahren zu heilen (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 85).

    Stellt sich aber im gerichtlichen Verfahren heraus, dass die Entscheidung auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus aber den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 84, m.w.N.).

    Liegen Rechtsverstöße bei der Festlegung gebotener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, haben solche Fehler regelmäßig nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Folge (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - BVerwG 9 A 11.03 -, BVerwGE 121, 72 [80], RdNr. 110 in juris, m.w.N.; Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 39 f., m.w.N.).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auf die nähere Ermittlung zu bestimmten Umständen kann sie auch dann verzichten, wenn es darauf nach ihrer Rechtsauffassung nicht ankommt oder wenn sie diese im Einzelfall als gegeben unterstellen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 85, vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - juris Rn. 12 und vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 25 jeweils zu gleichlautenden landesrechtlichen Bestimmungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Die Planfeststellungsbehörde hat aufgrund ihrer Aufgabe, den Plan festzustellen, eine eigene Planungsentscheidung zu treffen und hierzu die Planungsunterlagen des Vorhabenträgers einer eigenständigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls auch eigene Ermittlungen anzustellen (wie BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - 7 A 3.10 -, Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7).

    78 Eine eigene Planungsentscheidung hat der Beklagte aufgrund seines fehlerhaften Ansatzes auch in der Sache nicht getroffen, denn er hat die Planunterlagen der Beigeladenen nicht, wie dies eigentlich erforderlich gewesen wäre, einer e i g e n s t ä n d i g e n rechtlichen Prüfung unterzogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - 7 A 3.10 -, Buchholz 406.400 § 19 BNatschG 2002 Nr. 7, juris Rn. 85).

    Nach dem auch für sie geltenden Untersuchungsgrundsatz (vgl. § 24 LVwVfG; hierzu BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - 7 A 3.10 -, a.a.O.; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 8. A., 2014 § 74 Rn. 8) hat die Planfeststellungsbehörde jedoch zuvor die eine sachgerechte Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange erst ermöglichenden tatsächlichen Feststellungen zu treffen (und zu bewerten) und hierzu erforderlichenfalls auch noch weitere eigene Ermittlungen anzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 B 1.92 u. a., -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; Beschl. v. 02.04.2009 - 7 VR 1.09 - Urt. v. 24.03.2011, a.a.O.).

    Zwar trifft es zu, wie die Beigeladene einwendet, dass allein ein etwaiger Begründungsmangel noch nicht den Schluss auf einen Abwägungsmangel rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., Rn. 84).

  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041

    Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass an (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124; BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 23); maßgeblich war somit Art. 23 Satz 1 BayLplG (in der Fassung vom 27.12.2004, GVBl 2004, 521; nachfolgend: BayLplG 2004).

    Die Möglichkeit, dass Ausgleichsmaßnahmen multifunktional wirken können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124).

    Das räumliche Element verlangt, dass der Ausgleich sich dort, wo die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen auftreten, in der beschriebenen Weise auswirkt; Ausgleichsmaßnahmen müssen nicht notwendig am Ort des Eingriffs erfolgen, sich aber - im Gegensatz zu Ersatzmaßnahmen - dort, wo die Beeinträchtigungen auftreten, noch auswirken; zwischen Eingriffs- und Ausgleichsort muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 ff.).

    Zu bedenken ist auch, dass die Handhabung der Eingriffsregelung nicht über Gebühr erschwert werden soll (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66), was aber eintreten könnte, wenn Flächen außerhalb eines Landschaftsschutzgebiets schon wegen dieser Lage als ungeeignet für Ausgleichsmaßnahmen angesehen würden.

    Dies ist der Fall, wenn die Fläche in einen Zustand versetzt werden kann, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt; landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen sind generell von begrenztem ökologischen Wert und deshalb aufwertungsfähig (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 A 29/95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8).

    Insoweit ist die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Denn maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses ist - grundsätzlich - die bei seinem Erlass geltende Rechtslage (BVerwG, Urt. v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NuR 2011, 501; Beschl. v. 1.4.2009 - 4 B 62.08 - NuR 2009, 414; Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83).

    Die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume sind somit auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (BVerwG, Urt. v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NuR 2011, 501; Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 40.07 - NVwZ 2010, 66; Urt. v. 17.1.2007 - 9 C 1.06 - NVwZ 2007, 581).

  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018

    Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass an (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124; BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 23); maßgeblich war somit Art. 23 Satz 1 BayLplG (in der Fassung vom 27.12.2004, GVBl 2004, 521; nachfolgend: BayLplG 2004).

    Die Möglichkeit, dass Ausgleichsmaßnahmen multifunktional wirken können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124).

    Das räumliche Element verlangt, dass der Ausgleich sich dort, wo die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen auftreten, in der beschriebenen Weise auswirkt; Ausgleichsmaßnahmen müssen nicht notwendig am Ort des Eingriffs erfolgen, sich aber - im Gegensatz zu Ersatzmaßnahmen - dort, wo die Beeinträchtigungen auftreten, noch auswirken; zwischen Eingriffs- und Ausgleichsort muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 ff.).

    Zu bedenken ist auch, dass die Handhabung der Eingriffsregelung nicht über Gebühr erschwert werden soll (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66), was aber eintreten könnte, wenn Flächen außerhalb eines Landschaftsschutzgebiets schon wegen dieser Lage als ungeeignet für Ausgleichsmaßnahmen angesehen würden.

    Dies ist der Fall, wenn die Fläche in einen Zustand versetzt werden kann, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt; landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen sind generell von begrenztem ökologischen Wert und deshalb aufwertungsfähig (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 A 29/95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8).

    Insoweit ist die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Zwar ist sie verpflichtet, die ihr vorgelegten Planunterlagen einer eigenständigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls eigene Ermittlungen anzustellen (Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 85).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 6001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Restitutionsklage; Wiederaufnahme;

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass (Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 37; Beschluss vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 61.08 - NVwZ 2009, 910 Rn. 20; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 A 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 146 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15

    Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz;

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1333

    Gemeindeklage gegen Planergänzungsbeschluss für Verlegung einer Staatsstraße -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 11 D 13/18

    Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich

  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046

    A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19

    Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 3 S 1505/13

    Wählbarkeit überwiegend körperlich tätiger Arbeitnehmer der Gemeinde zum

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

  • BVerwG, 16.09.2021 - 4 BN 6.21

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit dem (nur) Ausgleichsflächen festgesetzt

  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

  • BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16

    Abstand; Abwägungsausfall; Abwägungsergebnis; Abwägungskontrolle;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12

    Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 KS 71/10

    Verwirklichung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 11 D 118/10

    Plangenehmigung für die Erneuerung von 110-kV-Hochspannungsfreileitungen

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22

    Planfeststellungsbeschluss für einen Teilabschnitt der Erdgasfernleitung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18

    Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme;

  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041

    Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • BVerwG, 25.01.2013 - 7 B 21.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020

    Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 20 A 3779/06

    Planfeststellung betreffend eine dauerhafte Freilegung des Grundwassers und damit

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2013 - 8 S 2154/11

    Neubau eines Regelklärbeckens neben Bundesautobahn; Wahl des Plangenehmigungs-

  • BVerwG, 22.01.2013 - 7 B 20.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 8 ZB 16.154

    Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch ein

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16

    Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage;

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 23.15

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der B 180

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener

  • VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16

    Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm;

  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.841

    Erfolglose Klage eines enteignungsrechtlich betroffenen Grundstückseigentümers

  • OVG Thüringen, 10.09.2014 - 1 O 415/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Ortsumfahrung Großengottern/Schönstedt

  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 8 CE 22.1865

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Beseitigung einer Grundstückszufahrt zu einer

  • VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213

    Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 8 ZB 16.407

    Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Straßenbauvorhaben -

  • VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.840

    Planfeststellung für Ortsumgehung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19

    Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Auswechslung des

  • VGH Bayern, 02.04.2020 - 11 CS 19.1733

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 19.07.2019 - 8 CS 19.1080

    Vorarbeiten auf Grundstücken vor Enteignung

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11

    Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers

  • OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18

    Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23

    Anfechtung ; Ausgleichsmaßnahme ; Eingriff ; Ersatzmaßnahme ; Ersatzzahlung ;

  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822

    Planfeststellungsverfahren: Pflicht zur fristgerechten Geltendmachung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 37.23

    Anfechtung ; Ausgleichsmaßnahme ; Eingriff ; Ersatzmaßnahme ; Ersatzzahlung ;

  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880

    Einwendungen gegen Planfeststellungsbeschluss

  • BVerwG, 05.06.2020 - 7 B 6.20

    Nachbarstreit um eine die Aussicht beeinträchtigende Lärmschutzwand;

  • VG Stade, 31.05.2023 - 1 A 604/21

    Belange der Raumordnung; ergänzendes Verfahren; Lärmemission durch

  • VGH Bayern, 26.11.2013 - 8 CE 13.1990

    Anonymisierung eines Planfeststellungsbeschlusses, Recht auf informationelle

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10, 7 VR 2.10 (7 A 3.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6721
BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10, 7 VR 2.10 (7 A 3.10) (https://dejure.org/2010,6721)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10, 7 VR 2.10 (7 A 3.10) (https://dejure.org/2010,6721)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 7 VR 2.10, 7 VR 2.10 (7 A 3.10) (https://dejure.org/2010,6721)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 VwGO, § 18e Abs 2 S 1 AEG, Art 6a NatSchG BY vom 23.12.2005, § 19 BNatSchG 2002
    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme von Grundstücken für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Flächenauswahl und Schutz des ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Oktober 2009 für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld; Rechtmäßigkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen im Fall der Inanspruchnahme ...

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme von Grundstücken für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Flächenauswahl und Schutz des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme von Grundstücken für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Flächenauswahl und Schutz des ...

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Oktober 2009 für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld; Rechtmäßigkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen im Fall der Inanspruchnahme ...

  • datenbank.nwb.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme von Grundstücken für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Flächenauswahl und Schutz des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Bei der Anwendung dieses gestuften Reaktionsmodells der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist auf die jeweils nachrangige Reaktionsstufe nicht nur dann auszuweichen, wenn die Befolgung der vorrangigen Reaktionspflicht tatsächlich unmöglich ist, sondern auch dann, wenn die Befolgung mit unverhältnismäßigen Belastungen für die Belange Betroffener verbunden wäre (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - juris Rn. 33 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16 ).

    Etwaige Lagenachteile alternativ in Betracht zu ziehender Ausgleichsflächen können möglicherweise durch einen größeren Flächenumfang oder durch besondere Vorkehrungen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen aufgefangen werden (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - juris Rn. 32 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16 ).

    Daran fehlt es, sofern Kompensationsmaßnahmen - insbesondere Ersatzmaßnahmen - im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle ebenfalls (vergleichbaren) Erfolg versprechen, bei einer Gesamtschau aber den Vorteil bieten, dass den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 27).

    Dabei ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Flächeninanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht das Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens, sondern nur das Interesse an einem Ausgleich der zu kompensierenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ins Verhältnis zu den Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme für den Betroffenen zu setzen (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 34).

    Die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 27/28).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Abgesehen davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ein Pächter, der sich dagegen zur Wehr setzt, dass sein Pachtgrundstück für ein Planvorhaben unter Einschluss der damit verbundenen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen wird, antrags- und klagebefugt (Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.).

    Der Schutz des Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 GG ) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38/39 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 ).

    Bringt er zum Ausdruck, dass er bestimmte Maßnahmen auf dem von ihm genutzten Grundstück für unzulässig hält, so reicht dies aus, um die Planungsbehörde zu Überlegungen dazu zu veranlassen, ob ein geeigneterer Standort zur Verfügung steht (Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 34 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.).

  • BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03

    Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Danach genügt es, dass überhaupt eine räumliche Beziehung zwischen dem Ort des Eingriffs und der Durchführung der Ersatzmaßnahmen besteht (Urteil vom 17. August 2004 - BVerwG 9 A 1.03 - juris Rn. 24 = NuR 2005, 177 ).

    Insgesamt sind die Anforderungen an den räumlichen Bezug zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahme großzügig auszulegen (vgl. Urteil vom 17. August 2004 a.a.O. ).

    Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahme ist unbedenklich, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (Urteil vom 17. August 2004 a.a.O. Rn. 23) .

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Zwischen Ausgleichs- und Eingriffsort muss ein räumlich funktionaler Zusammenhang bestehen (Urteile vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 = Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 und v om 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - juris Rn. 128 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 = BVerwGE 121, 72 ff.).

    Dies gilt im Hinblick auf die dort vielfach bestehenden Schwierigkeiten, geeignete Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu finden, auch und gerade für Ballungsräume (vgl. Urteil vom 9. Juni 2004 a.a.O. Rn. 128).

  • BVerwG, 26.01.2005 - 9 A 7.04

    Straßenplanung; Ortsumgehung; Planfeststellung; landschaftspflegerischer

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Dabei hat unter dem enteignungsrechtlichen Aspekt Maßstab der Suche nach naturschutzfachlich geeigneten Ausgleichs- und Ersatzflächen auch zu sein, dass der Zugriff auf Privateigentum ausscheidet, wenn Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle, insbesondere auf Flächen der öffentlichen Hand, ebenfalls Erfolg versprechen (Urteil vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 A 7.04 - juris Rn. 22 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 13 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Diese Voraussetzung erfüllen sie, wenn sie in einen Zustand versetzt werden können, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt (Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 29.95 - juris Rn. 33 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8 ).
  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen sind generell von begrenztem ökologischen Wert und deshalb aufwertungsfähig (Urteil vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - juris Rn. 55 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 12 = BVerwGE 120, 1 ff. ).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 A 18.98 - juris Rn. 23 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 146 ).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 10.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Der Schutz des Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 GG ) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38/39 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 ).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Zwischen Ausgleichs- und Eingriffsort muss ein räumlich funktionaler Zusammenhang bestehen (Urteile vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 = Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 und v om 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - juris Rn. 128 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 = BVerwGE 121, 72 ff.).
  • BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 52.07

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ersatzmaßnahme; Ermächtigung der

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Solange eine Ausgleichsfläche noch auf den Eingriffsort zurückwirkt, ist sie nicht schon deshalb weniger geeignet, weil sie vom Eingriffsort weiter entfernt ist als andere potentielle Ausgleichsflächen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10 -, NuR 2010, 646).

    Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahmen kann unbedenklich sein, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2004 - 9 A 1.03 -, NuR 2005, 96; Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.).

    Für die gerichtliche Kontrolle ist auch hier zu beachten, dass der Planfeststellungsbehörde bei der Bewertung der Kompensationswirkung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht (BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.; Urteil des Senats vom 22.04.2016, a. a. O.; Kerkmann/Koch in Schlacke, a. a. O., § 15 Rn. 21).

    Es fehlt auch nicht an dem erforderlichen räumlichen Bezug zwischen dem Eingriffsort und dem Ort der Ersatzvornahme (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.), selbst wenn - was hier dahingestellt bleiben kann - die Entfernung zwischen ihnen wie vom Kläger angegeben etwa 30 km betragen sollte.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Es genügt, dass überhaupt eine räumliche Beziehung zwischen dem Ort des Eingriffs und der Durchführung der Ersatzmaßnahmen besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.2010 - 7 VR 2.10 -, NuR 2010, 646 Rn. 23 m.w.N.; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 15 Rn. 31 f., 40 f.).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    Solange eine Ausgleichsfläche noch auf den Eingriffsort zurückwirkt, ist sie nicht schon deshalb weniger geeignet, weil sie vom Eingriffsort weiter entfernt ist als andere potentielle Ausgleichsflächen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10 -, juris).

    Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahmen kann unbedenklich sein, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17.08.2004 - 9 A 1.03 -, juris).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Danach scheidet der Zugriff auf privates Eigentum für Kompensationsmaßnahmen aus, wenn diese im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand, auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Flächen oder zumindest an anderer Stelle so durchgeführt werden können, dass bei einer Gesamtschau den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2008 - 9 A 52.07 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 Rn. 6 und vom 7. Juli 2010 - 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646 Rn. 27).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Mangels eines Übergangsregelung galt das Energieleitungsausbaugesetz also zu dem Zeitpunkt, der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich ist (vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt Beschlüsse vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 62.08 - juris Rn. 19 m.w.N. und vom 7. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646, Rn. 21).
  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Einen Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat der Senat mit Beschluss vom 7. Juli 2010 (BVerwG 7 VR 2.10) abgelehnt.
  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

    Nicht heranzuziehen ist - da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass ist (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 7.7.2010, 7 VR 2/10, ) - die Neuregelung in § 34 BNatSchG in der seit dem 1. März 2010 geltenden Fassung.

    Diese Voraussetzung erfüllen sie, wenn sie in einen Zustand versetzt werden können, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 07.07.2010, 7 VR 2/10, ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu mit Beschluss vom 7. Juli 2010 (7 VR 2/10, ) und Urteil vom 17. August 2004 (9 A 1/03, ) darauf abgestellt, dass die in einem naturschutzfachlichen Gesamtkonzept vorzusehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die durch das Vorhaben verursachten, unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft qualitativ ausgleichen oder gleichwertig ersetzen müssen.

  • VG Ansbach, 20.03.2024 - AN 14 S 23.50728

    Dublin-Verfahren, Italien, Abschiebungsanordnung, Rückkehrprognose bei Ehe und

    Grundlage ist dabei die anhand einer summarischen Prüfung erfolgende Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache (BVerwG, B.v. 7.7.2010 - 7 VR 2/10 u.a. - juris Rn. 20; B.v. 23.1.2015 - 7 VR 6/14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Beide Kläger sind durch den geplanten Ausbau der Wasserstraße demnach in von der Rechtsordnung anerkannten Interessen berührt; diese sind weder gänzlich unbedeutend noch nicht schutzwürdig und gehören damit zu den abwägungserheblichen Belangen (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 zu obligatorischen Ansprüchen; Beschluss vom 7. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Danach scheidet der Zugriff auf privates Eigentum für Kompensationsmaßnahmen aus, wenn diese im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand, auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Flächen oder zumindest an anderer Stelle so durchgeführt werden können, dass bei einer Gesamtschau den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2008 - 9 A 52.07 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 Rn. 6 und vom 7. Juli 2010 - 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646 Rn. 27).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 7 VR 4.12

    Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 1397/12

    Waldumwandlung; Ersatzgeld; Ersatzleistung; Kosten der Flächenbereitstellung;

  • VG Ansbach, 10.08.2023 - AN 14 S 23.50435

    Syrien: Dublin Italien: keine aufschiebende Wirkung; keine systemischen Mängel im

  • VG Köln, 25.08.2010 - 21 K 3702/09

    Ermächtigung zur rückwirkenden Ergänzung von Regulierungsverfügungen im

  • VG Ansbach, 04.07.2023 - AN 14 S 23.50252

    Dublin-Verfahren (Italien)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2010 - 3 R 375/10

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen in einem

  • VG Ansbach, 11.07.2017 - AN 11 S 17.50830

    Erfolgloser Eilantrag: Kein Abschiebungsverbot wegen der allgemeinen Lage von

  • VG Braunschweig, 20.05.2015 - 6 B 80/15

    Ausbau eines Schienenwegs: Wann ist eine zusätzliche Lärmbelastung beachtlich?

  • VG Augsburg, 17.10.2022 - Au 9 K 21.1549

    Erfolglose Klage gegen die Anordnung einer Ersatzzahlung für einen nicht

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.2012 - 7 A 3.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40943
BVerwG, 08.02.2012 - 7 A 3.10 (https://dejure.org/2012,40943)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2012 - 7 A 3.10 (https://dejure.org/2012,40943)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 7 A 3.10 (https://dejure.org/2012,40943)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abwägung; Abwägungsmangel; Artenschutz; Ausbau; Ausgestaltung, endgültige; Ausgleich; Ausgleichsmaßnahmen; Begleitplan, landschaftspflegerischer; Begründung; Begründungsmangel, unbeachtlicher; Dokumentation; Eigentum; Eignung, naturschutzfachliche; Eignung, ...

Verfahrensgang

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