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   VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12   

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VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12 (https://dejure.org/2012,11830)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.05.2012 - 7 A 3069/12 (https://dejure.org/2012,11830)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 (https://dejure.org/2012,11830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 2 Nds. SOG; § 28 VwVfG; § 1 Abs. 1 Nds. VwVfG
    Inanspruchnahme eines Eigentümers durch die Beschlagnahme seiner Wohnung für die Wiedereinweisung der bisherigen Mieter zur Vermeidung von deren Obdachlosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Eigentümers durch die Beschlagnahme seiner Wohnung für die Wiedereinweisung der bisherigen Mieter zur Vermeidung von deren Obdachlosigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Obdachlosigkeit: Wohnungsbeschlagnahme ist letztes Mittel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hohe Anforderungen an die Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsbeschlagnahme

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit - Wohnungsbeschlagnahme nur befristet und als letztes Mittel möglich

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anforderungen an die Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

  • weka.de (Pressemitteilung)

    Hohe Anforderungen an die Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an die Beschlagnahme von Wohnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsbeschlagnahme zur Vermeidung von Obdachlosigkeit darf nicht länger als sechs Monate andauern - Behörde muss bei längerdauernder Wohnungsbeschlagnahme fehlenden anderweitigen Wohnraum nachweisen können

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Oldenburg, 14.01.2011 - 7 A 1212/09

    Anhörung; Rechtliches Gehör; Heilung

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    Diese Voraussetzungen sind im Hinblick auf den Bescheid der Beklagten vom 2. Mai 2012 an den Kläger in der Kommunikation der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nicht erfüllt (s. zu alledem Urteil der Kammer vom 14. Januar 2011 - 7 A 1212/09 -, [...]).

    Es muss mithin jeder vernünftige Zweifel ausgeschlossen sein, dass es bei Vermeidung des Fehlers zur selben Entscheidung in der Sache gekommen wäre (s. Urteil der Kammer vom 14. Januar 2011 - 7 A 1212/09 - [...], sowie VG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 K 620/10 -, jeweils [...] und m.w.N.).

    Bei den streitigen Verfügungen handelt es sich um Ermessensentscheidungen, bei denen die Anhörung sicherstellen soll, dass der von der beabsichtigten Maßnahme Belastete seine Belange in die Entscheidung einbringen soll (s. Urteil der Kammer vom 14. Januar 2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 11 ME 316/09

    Befristete Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zwecks

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    An die Zulässigkeit der Wiedereinweisung und der für sie vorausgesetzten Beschlagnahme der Wohnung sind aber wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Hauseigentümers hohe Anforderungen zu stellen ( OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 11 ME 316/09 -, zitiert nach [...], m.w.N.).

    Die Praxis der verwaltungsgerichtlichen Rechtssprechung ist insoweit uneinheitlich und schwankt zwischen zwei und sechs Monaten (s. zu alledem OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2009, a.a.O., m.w.N.).

    Eine strikte "Bindung" der Ordnungsbehörde an das entsprechende zivilrechtliche Urteil besteht nicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2009, a.a.O.).

  • VG Köln, 07.10.2010 - 20 K 620/10

    Rechtmäßigkeit einer schriftlich erteilten Wohnungsverweisung und eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    Dies ist bei einer "Fortsetzungsfeststellungs-Klage" nicht der Fall, da sich der angefochtene Verwaltungsakt erledigt hat (VG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 K 620/10 - und VG Meinungen, Urteil vom 8. Februar 2011 - 2 K 453/09 Me -, beide zitiert nach [...], jeweils m.w.N.).

    Dabei lässt das Gericht offen, ob diese Vorschrift bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage überhaupt anwendbar ist (s. hierzu VG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 K 620/10 -, a.a.O., m.w.N.).

    Es muss mithin jeder vernünftige Zweifel ausgeschlossen sein, dass es bei Vermeidung des Fehlers zur selben Entscheidung in der Sache gekommen wäre (s. Urteil der Kammer vom 14. Januar 2011 - 7 A 1212/09 - [...], sowie VG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 K 620/10 -, jeweils [...] und m.w.N.).

  • VG Darmstadt, 20.07.2009 - 3 L 946/09

    Inanspruchnahme des Nichtstörers zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    Die Behörde muss grundsätzlich in einem solchen Fall nachweisen, dass anderweitiger zumutbarer Wohnraum nicht zur Verfügung steht ( VG Darmstadt, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 3 L 946/09 DA - zitiert nach [...]).
  • VG Köln, 08.10.2007 - 20 L 1334/07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    Es reicht aus, wenn eine Unterkunft bereit gestellt wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt ( VG Köln, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 20 L 1334/07 - zitiert nach [...], m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    Gefahr im Verzug im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die durch den Verwaltungsakt zu treffende Regelung zu spät käme, um ihren Zweck zu erreichen, was in jedem Einzelfall "ex ante" zu beurteilen ist (BVerwGE, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27/82 -, [...] zu der gleichlautenden bayerischen Vorschrift).
  • VG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - 8 L 1441/11

    Inanspruchnahmeverfügung bei drohender Obdachlosigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    Indes spricht viel dafür, dass § 8 Abs. 1 Nr. 4 Nds. SOG es im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Rechtsordnung verbietet, für einen längeren Zeitraum oder gar dauerhaft die Wirksamkeit eines zivilgerichtlichen Räumungstitels zu unterlaufen ( VG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 L 1441/11.F -, zitiert nach [...]).
  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 453/09

    Ordnungsbehördliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    Dies ist bei einer "Fortsetzungsfeststellungs-Klage" nicht der Fall, da sich der angefochtene Verwaltungsakt erledigt hat (VG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 K 620/10 - und VG Meinungen, Urteil vom 8. Februar 2011 - 2 K 453/09 Me -, beide zitiert nach [...], jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1983 - 1 S 133/82

    Obdachloseneinweisung; zur Begründung der Beschlagnahmeanordnung

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2012 - 7 A 3069/12
    Grundsätzlich muss die Ortspolizeibehörde bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Wiedereinweisung von Personen zur Abwendung von deren Obdachlosigkeit darlegen, dass sie im fraglichen Zeitpunkt keine freien gemeindeeigenen Unterkünfte zur Unterbringung Obdachloser hat und ihr auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten nicht rechtzeitig möglich ist (VGH Baden Württemberg, Urteil vom 14. März 1983 - 1 S 133/82 -, zitiert nach [...]).
  • VG Lüneburg, 09.10.2015 - 5 B 98/15

    Beschlagnahme; Einweisung; Flüchtling; Gefahr; Generalklausel; Inanspruchnahme;

    Gefahr im Verzug im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die durch den Verwaltungsakt zu treffende Regelung zu spät käme, um ihren Zweck zu erreichen, was in jedem Einzelfall "ex ante" zu beurteilen ist (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983 - 3 C 27.82 -, juris, Rn. 58 zu der gleichlautenden bayerischen Vorschrift; VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris, Rn. 44).

    Die Verwaltungsbehörde muss deshalb bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Einweisung von Obdachlosen darlegen, dass ihr im fraglichen Zeitpunkt keine gemeindeeigenen Unterkünfte zur Verfügung stehen und auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten nicht rechtzeitig möglich ist (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris, Rn. 55; VG Darmstadt, Beschl. v. 20.07.2009 - 3 L 946/09.DA -, juris, Rn. 8).

  • VG Oldenburg, 05.06.2012 - 7 B 3428/12

    Kein Anspruch auf barrierefreie Dusche in gemeindeeigener Notunterkunft

    Nach dem Urteil der Kammer vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 - hat die Ordnungsbehörde nicht für eine wohnungsmäßige Voll- und Dauerversorgung, sondern lediglich für eine obdachmäßige Unterbringung zu sorgen.
  • VG Oldenburg, 03.07.2012 - 7 B 3696/12

    Behinderung; Notunterkunft; Obdachlosenrecht; Wiedereinweisung; Zumutbarkeit

    Fortführung der Kammerrechtsprechung - Urteil vom 22.05.12 - 7 A 3069/12 - und Beschluss vom 05.06.12 - 7 B 3428/12 -.

    Grundsätzlich muss daher die Ortspolizeibehörde bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Wiedereinweisung von Personen zur Abwendung von deren Obdachlosigkeit darlegen, dass sie im fraglichen Zeitpunkt keine freien gemeindeeigenen Unterkünfte zur Unterbringung Obdachloser hat und ihr auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten (z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung) nicht rechtzeitig möglich ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 1983 - 1 S 133/82 -, juris, Urteil der Kammer vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 -, V. n. b.).

  • VG Oldenburg, 05.09.2013 - 7 B 5845/13

    Anspruch auf Unterbringung bzw. Einweisung in einer Obdachlosenunterkunft zur

    Nach dem Urteil der Kammer vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 - hat die Ordnungsbehörde (hier: die Antragsgegnerin) nicht für eine wohnungsmäßige Voll- und Dauerversorgung, sondern lediglich für eine obdachmäßige Unterbringung zu sorgen; insoweit reicht es aus, wenn eine Unterkunft bereit gestellt wird, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt.
  • VG Lüneburg, 22.11.2017 - 6 B 128/17

    Abschiebungshaft; Ausreisepflicht; Italien; Überstellung; Verhältnismäßigkeit;

    Gefahr im Verzug im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn durch eine vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die durch den Verwaltungsakt zu treffende Regelung zu spät käme, um ihren Zweck zu erreichen, was in jedem Einzelfall "ex ante" zu beurteilen ist (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983 - 3 C 27.82 -, juris, zu der gleichlautenden bayerischen Vorschrift; VG Oldenburg, Urt. v. 22.05.2012 - 7 A 3069/12 -, juris,).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 11 PA 384/21

    Anhörung; Aufenthaltsverbot; Erforderlichkeit; Feststellungsinteresse;

    Denn dadurch, dass sich die streitgegenständlichen Anordnungen bereits am 8. August 2019 und damit vor Klageerhebung erledigt hatten, hätte eine nachträgliche Anhörung ihre Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. VGH BW, Urt. v. 27.2.2006 - 6 S 1508/04 - juris Rn. 40; VG Köln, Urt. v. 7.10.2010 - 20 K 620/10 - juris Rn. 21 f.; VG Oldenburg, Urt. v. 22.5.2012 - 7 A 3069/12 - juris Rn. 45; VG Düsseldorf, Urt. v. 5.7.2016 - 18 K 3843/15 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 12.08.2013 - 7 B 5615/13

    Eigentum; Gesundheit; Miete; Obdachlosigkeit; Räumung; Wiedereinweisung

    Grundsätzlich muss daher die Ortspolizeibehörde bei der Inanspruchnahme privaten Eigentums zur Wiedereinweisung von Personen zur Abwendung von deren Obdachlosigkeit darlegen, dass sie im fraglichen Zeitpunkt keine freien gemeindeeigenen Unterkünfte zur Unterbringung Obdachloser hat und ihr auch die Beschaffung solcher Unterkünfte bei Dritten (z. B. Hotelzimmer, Ferienwohnung) nicht rechtzeitig möglich ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 1983 - 1 S 133/82 -, juris, Urteil der Kammer vom 22. Mai 2012 - 7 A 3069/12 -, V. n. b.).
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