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   VG Oldenburg, 06.07.2011 - 7 A 3283/09   

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VG Oldenburg, 06.07.2011 - 7 A 3283/09 (https://dejure.org/2011,35179)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06.07.2011 - 7 A 3283/09 (https://dejure.org/2011,35179)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 7 A 3283/09 (https://dejure.org/2011,35179)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

    Die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist ist insbesondere dann unschädlich, wenn die Überschreitung des Zeitrahmens ausnahmsweise für die Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung nicht ursächlich war (vgl. VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

    Dies wird in der Rechtsprechung beispielsweise dann angenommen, wenn der Halter unter Hinweis darauf, dass das festgestellte Fahrzeug von mehreren Personen benutzt wird, den Fahrzeugführer nicht benennt, obwohl er sich erkennbar daran erinnern kann (vgl. VG Saarland, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - beck-online), wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Geschwindigkeitsmessfoto vorgelegt worden ist, da hier keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen gestellt werden (vgl. VGH BW, B.v.20.11.1998 - 10 S 2673/98 und VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - jeweils beck-online) oder wenn die Zuwiderhandlung mit dem Firmenfahrzeug eines Kaufmanns im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden ist, da es für einen Kaufmann sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspricht, auch Geschäftsfahrten längerfristig zu dokumentieren (vgl. OVG NRW, U.v. 31.3.1995 - 25 A 2798/93 und VG Saarland, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - jeweils beck-online).

  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061

    Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer

    Ungeachtet dessen ist das Zwei-Wochen-Kriterium aber ohnehin kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

    Die Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist wäre insbesondere dann unschädlich, wenn wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung ausreicht oder die Überschreitung des Zeitrahmens ausnahmsweise für die Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung nicht ursächlich war (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

  • VG Oldenburg, 16.07.2019 - 7 B 1553/19

    Ermessen; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Haltereigenschaft; Nachfolgefahrzeug;

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich der einzelne Verkehrsverstoß auch als "erheblich" genug für die Fahrtenbuchanordnung, d.h. nicht als geringfügig darstellt (VG Oldenburg, Urt. v. 6. Juli 2011 - 7 A 3283/09 - juris, Rn. 21; VG Oldenburg, Beschl. v. 30. März 2009 - 7 B 1004/09 - juris, Rn. 8).
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