Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1997 - 7 A 3412/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7883
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1997 - 7 A 3412/95 (https://dejure.org/1997,7883)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.1997 - 7 A 3412/95 (https://dejure.org/1997,7883)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 1997 - 7 A 3412/95 (https://dejure.org/1997,7883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 3624/92

    Ist 11 m lange Garage in der Abstandsfläche zulässig?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1997 - 7 A 3412/95
    vgl. OVG NW, Urteil vom 5. Februar 1996 -10 A 3624/92 -.

    vgl.OVG NW, Urteil vom 5. Februar 1996 -10 A 3624/92 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1996 - 7 A 3378/93

    Zulässsige Länge einer Grenzbebauung; Überdachte Stellplätze; Garage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1997 - 7 A 3412/95
    vgl. OVG NW, Urteil vom 2. Mai 1996 - 7 A 3378/93 - Beschluß vom 22. Januar 1993 - 7 B 22/93 -.
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1997 - 7 A 3412/95
    vgl. OVG NW, Urteil vom 2. Mai 1996 - 7 A 3378/93 - Beschluß vom 22. Januar 1993 - 7 B 22/93 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1997 - 7 B 1980/97

    Verstoß einer in das Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast gegen

    vgl. OVG NW, Urteil vom 16. Mai 1997 - 7 A 3412/95 -, S. 8 und 9 Urteilsabdruck.
  • VG Schleswig, 26.03.2014 - 8 A 24/13

    Gebot der Rücksichtnahme - Sichtbehinderung beim Ausfahren vom Grundstück mit PKW

    Ferner ist zu beachten, dass die von dem Kläger geltend gemachten Bedenken hinsichtlich einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer keine nachbarlichen Abwehrrechte vermitteln, weil die Sicherheit des Straßenverkehrs eine Frage des Allgemeininteresses und kein nachbarlicher Belang ist (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.05.1997 - 7 A 3412/95 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2011 - 7 A 1681/10

    Anforderungen an die Aufhebung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer

    Die von der Beigeladenen angeführten Urteile des Senats vom 2. Mai 1996 - 7 A 3378/93 - und 16. Mai 1997 7 A 3412/95 - (BRS 59 Nr. 120) rechtfertigen ungeachtet des Umstands, dass sie zu den älteren Fassungen des § 6 Abs. 11 BauO NRW 1984/1995 ergangen sind, keine andere Beurteilung.
  • VG Aachen, 31.08.2005 - 3 L 521/05

    Teilungsgenehmigung für Grundstücksteilung in Nordrhein-Westfalen

    Die Grenzmauer und der nach Angaben der Beigeladenen zu 3) auf der Grenze ca. 9 m lange und ca. 2 - 2, 50 m breite Lagerschuppen hinter dem Wohnhaus zählen nämlich nicht zu den in § 6 Abs. 11 Satz 1 Nr. 1 BauO NRW aufgeführten baulichen Anlagen und haben deshalb keinen Einfluss auf die zulässige Länge einer Grenzgarage, unabhängig davon, ob sie an der Grenze zulässig sind oder nicht, vgl.: OVG NRW, Urteil vom 14. Januar 1993 - 7 A 1039/91 - Beschluss vom 22. Januar 1993 - 7 B 22/93 - Urteil vom 30. Oktober 1995 -10 A 3096/91 -, BauR 1996, 369 = BRS 57 Nr. 151 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport - (NVwZ-RR) 1997, 16; Urteil vom 16. Mai 1997 - 7 A 3412/95 - BRS 59 Nr. 120.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2002 - 7 A 74/02
    Das Verwaltungsgericht Köln geht in den Entscheidungsgründen auf Seite 7 des Abdrucks seines hier angegriffenen Urteils in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Bausenate des beschließenden Gerichts von dem zutreffenden und vom Beklagten insoweit auch nicht angezweifelten Ansatz aus, dass eine öffentlich-rechtliche Sicherung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b BauO NRW grundsätzlich dadurch ersetzt werden kann, dass auf dem Nachbargrundstück - hier des Klägers - bereits ein grenzständiges Gebäude vorhanden ist, dieses vorhandene Gebäude aber nur dann als ein solcher Ersatz angesehen werden kann, wenn von seinem Fortbestand ausgegangen werden kann, vgl. OVG NRW, Urteile vom 13. Dezember 1995 - 7 A 159/94 - BRS 57 Nr. 137 und vom 16. Mai 1997 - 7 A 3412/95 - BRS 59 Nr. 120 sowie Beschlüsse vom 6. November 1998 - 7 B 2057/98 - und vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 -.
  • VG Münster, 05.03.2001 - 2 L 1339/00
    Im Übrigen wird zur Berechnung der zulässigen Länge einer Grenzbebauung auf die Urteile des OVG NRW vom 2. Mai 1996 -7 A 3378/93- und vom 16. Mai 1997 -7 A 3412/95-, BRS 59 Nr. 120, hingewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht