Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.03.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07 (1)   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07 (1) (https://dejure.org/2008,1726)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2008 - 7 A 4.07 (1) (https://dejure.org/2008,1726)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2008 - 7 A 4.07 (1) (https://dejure.org/2008,1726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 74 Nr. 21; DSchG SH §§ 5, 7 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 1; WaStrG § 7 Abs. 4, § 48; VwGO § 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 4
    Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche Genehmigungspflicht; bundeseigene Schifffahrtsanlagen.

  • Bundesverwaltungsgericht

    Stichworte
    Bund- Länderstreit; Bundesverwaltungsgericht; Bundeswasserstraße; Genehmigungserfordernis; Landesdenkmalrecht; Unterschutzstellung; bauliche Anlage; sachliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Stellens unter Denkmalschutz von Schifffahrtsanlagen und wasserbaulichen Anlagen des Bundes durch die für den Vollzug der Landesdenkmalgesetze zuständigen Landesbehörden - Notwendigkeit einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Instandsetzung, ...

  • Judicialis

    GG Art. 74 Nr. 21; ; DSchG SH § 5; ; DSchG SH § 7 Abs. 1 Satz 1; ; DSchG SH § 9 Abs. 1 Satz 1; ; WaStrG § 7 Abs. 4; ; WaStrG § 48; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Denkmalrecht - Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche Genehmigungspflicht; bundeseigene Schifffahrtsanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Landesdenkmalbehörden haben nur eingeschränkte Befugnisse gegenüber Schifffahrtsanlagen des Bundes

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 282 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Landesdenkmalbehörden: Eingeschränkte Befugnisse für Schifffahrtsanlagen des Bundes

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hoheitliche Maßnahmen gegen Hoheitsträger

  • w-goehner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserwegebau und Denkmalschutz: Die Rechtslage nach dem Urteil des BVerwG vom 25.9.2008 (Reinhard Mast, Wolfgang Göhner)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 588
  • DÖV 2009, 129
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Art. 74 Nr. 21 GG dient dem Zweck, die einheitliche Regelung von Angelegenheiten der Schifffahrt sowie der Schifffahrtswege im Interesse eines ordnungsmäßigen Schiffsverkehrs zu ermöglichen (BVerfG, Urteil vom 30. Oktober 1962 - 2 BvF 2/60, 1, 2, 3/61 - BVerfGE 15, 1).
  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Auch wenn im Allgemeinen die Begründung der Denkmaleigenschaft ein Genehmigungserfordernis für Änderungen des Denkmals auslöst, hindert dies nicht gesetzliche Regelungen, die für bestimmte Eigentümer oder für bestimmte Anlagen diese Rechtsfolge nicht eintreten lassen (vgl. hierzu Urteil vom 16. Januar 1968 - BVerwG 1 A 1.67 - BVerwGE 29, 52 = Buchholz 451.15 Forstrecht Nr. 3).
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Steht dem Bund die Gesetzgebung auf einem bestimmten Gebiet zu, hat er auch das Recht, die dieses Gebiet betreffenden spezialpolizeilichen Vorschriften zu erlassen (BVerfG, Beschluss vom 29. April 1958 - 2 BvO 3/56 - DVBl 1959, 393).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Es kommt nicht darauf an, ob der zu beanstandende Zusatz tatsächlich einen Irrtum hervorgerufen und dazu geführt hat, dass das Rechtsmittel nicht (rechtzeitig) eingelegt worden ist (Beschluss vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170).
  • BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01

    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher;

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Maßgeblich sind vielmehr die Vorschriften des jeweils einschlägigen Fachrechts (Urteil vom 25. Juli 2002 - BVerwG 7 C 24.01 - BVerwGE 117, 1 = Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 6).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Die Rechtsmittelbelehrung enthielt den irreführenden Zusatz, der Widerspruch sei schriftlich einzulegen, ohne die weitere zulässige Möglichkeit zu erwähnen, den Widerspruch zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben (Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 = Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 39).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Ein solches Interesse liegt vor, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (Urteil vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90

    Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Gegenstand der Feststellungsklage kann auch ein vergangenes Rechtsverhältnis sein, bei dem sich die Rechtsbeziehungen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bereits erledigt haben (Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 3 C 90.90 - BVerwGE 92, 172 = Buchholz 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 27).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Ein konkretes feststellungsfähiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die Anwendung einer öffentlich-rechtlichen Norm auf einen bestimmten, bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (Urteil vom 30. Juni 2005 - BVerwG 7 C 26.04 - BVerwGE 124, 47 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 19).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch dann statthaft, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 39.06 - BVerwGE 129, 142 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 84).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    a) Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren die Feststellung beantragt hat, dass die Untersagung von Bildaufnahmen von dem Polizeieinsatz rechtswidrig gewesen ist, ist die Klage entweder als Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (so: Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 7 A 4.07 - Buchholz 445.5 § 48 WaStrG Nr. 1; Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 6 C 16.09 - BVerwGE 138, 186 Rn. 26 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 59) oder als allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO (vgl.: Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 7.98 - BVerwGE 109, 203 = Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 12) statthaft und auch im Übrigen zulässig, nachdem sich dieser Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hatte.
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 14 LA 41/24

    Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizialität;

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser von den Klägern zitierten Entscheidung - wie auch in den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen vom 12. Oktober 2006 (- 4 C 12.04 -, juris Rn. 8) und 25. September 2008 (- 7 A 4.07 -, juris Rn. 16) - abermals festgestellt, dass die Annahme eines auf die Vorbeugung einer drohenden Wiederholung gestützten Feststellungsinteresses die hinreichend bestimmte Gefahr voraussetze, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Anordnung ergehen werde.

    Sie setzen sich aber in keiner Weise mit der Begründung des Verwaltungsgerichts und den insoweit vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 2006 (4 C 12.04) und 25. September 2008 (7 A 4.07) auseinander, wonach eine Wiederholungsgefahr zu verneinen ist, wenn eine Ungewissheit darüber besteht, ob künftig gleiche tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse vorliegen werden.

    Eine Divergenz im Hinblick auf den vom Verwaltungsgericht unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 2006 (- 4 C 12.04 -) und 25. September 2008 (- 7 A 4.07 -) aufgestellten Rechtssatz, dass eine Wiederholungsgefahr bei Ungewissheit darüber, ob künftig gleich tatsächliche und rechtliche Verhältnisse vorliegen würden, zu verneinen sei, wird von den Klägern nicht aufgezeigt.

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Den Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat das Oberverwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 48 WaStrG (Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 7 A 4.07 - Buchholz 445.4 § 48 WaStrG Nr. 1 Rn. 37) ausgelegt, wonach dieser Begriff nicht eingeengt auf das technische Sicherheitsrecht, sondern in dem überkommenen Sinne zu verstehen ist, den er im Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht erhalten hat.

    Aus der in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. September 2008 a.a.O.) lässt sich dafür nichts herleiten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08

    Beteiligung eines nach Landesrecht anerkannten Naturschutzverbands bei

    Sie brauchen aufgrund der Sondervorschrift des § 48 S. 2 WaStrG keine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörde einzuholen (so auch BVerwG, Beschl. 19.03.2008 [NVwZ 2008, 696, zitiert nach juris] und Urt. vom 25.09.2008 - 7 A 4.07 - zu einer insoweit vergleichbaren Rechtsfrage zur Durchführung eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens).

    § 48 S. 1 WaStrG bedeutet danach, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Bau, bei der Instandsetzung, Änderung, aber auch bei der Beseitigung von Schifffahrtsanlagen und wasserbaulichen An lagen die allgemeine Rechtsordnung einzuhalten hat, und damit auch solche Vorschriften außerhalb des fachbezogenen Wasserstraßenrechts zu beachten hat, welche die Anforderungen der öffentlichen Sicherheit für ihren Sachbereich konkretisieren (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 a.a.O.).

    § 48 WaStrG bedeutet danach in seiner Gesamtheit, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bei Bau, Unterhaltung, baulicher Änderung oder Abriss von bundeseigenen Schifffahrtsanlagen zwar materiell umfassend an fachfremde Vorschriften gebunden ist, von formellen Erfordernissen dieser Fachgesetze jedoch freigestellt ist (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008, a.a.O.).

  • VG Berlin, 01.06.2021 - 9 K 135.20

    Behördliches Auslesen und Verwerten von Daten auf Handys von Asylbewerbern zu

    Hat sich ein belastender Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt, ist die Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 7 A 4.07 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 30/10

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes vor der Durchführung militärischer

    Die Rechtslage unterscheidet sich insoweit maßgeblich z.B. von den Regelungen des WaStrG, das eine Berücksichtigung von umwelt- und naturschutzfachlichen Belangen zwingend vorsieht und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes dafür von formellen Erfordernissen dieser Fachgesetze freistellt (vgl. hierzu OVG LSA, Beschl. v. 28.10.2008 - 2 M 195/08 -, juris; BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 7 A 4/07 - juris).
  • VG Hamburg, 08.09.2020 - 19 K 1731/20

    Corona-bedingte Betriebsschließungen von Fitness- und Sportstudios waren

    Auf diese Fälle der sich bereits vor Klageerhebung erledigenden Verwaltungsakte ist mangels gesetzlicher Regelung aufgrund der vergleichbaren Interessenlage, eine etwaige Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes auch noch nachträglich feststellen zu lassen, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 25.9.2008, 7 A 4/07, juris Rn. 14).
  • VG Hamburg, 06.03.2018 - 11 K 6685/16

    Fehlender Hinweis auf Möglichkeit elektronischer Klageerhebung macht

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertritt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig sei, die dahingeht, dass der Rechtsbehelf schriftlich einzulegen sei, ohne darauf hinzuweisen, dass auch eine Erhebung zur Niederschrift möglich sei (vgl. Urt. v. 25.9.2008, 7 A 4/07, juris Rn. 15; Urt. v. 13.12.1978, 6 C 77/78, juris Rn. 24), beruht diese Rechtsprechung auf einem Schutzgedanken, der auf die vorliegende Konstellation nicht übertragbar ist.
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 8 A 21.40033

    Zur zehnwöchigen Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRG

    Auf die Frage, ob der zu beanstandende Zusatz tatsächlich einen Irrtum hervorgerufen und dazu geführt hat, dass das Rechtsmittel nicht (wirksam) eingelegt worden ist, kommt es nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 A 4.07 - NVwZ 2009, 588 = juris Rn. 15; Hoppe in Eyermann, VwGO, § 58 Rn. 18).
  • VG München, 04.05.2021 - M 22 E 21.30294

    Syrischer Staatsangehöriger, Asylgesuch, Verweigerung der Einreise,

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung:ist nicht nur dann fehlerhaft, wenn eine der in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Angaben fehlt, sondern auch dann, wenn diese zutreffen, ihnen aber ein irreführender Zusatz beigefügt ist, der generell geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und /oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen, und der ihn deshalb davon abhalten kann, den Rechtsbehelf überhaupt bzw. rechtzeitig einzulegen (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 25.9. 2008 - 7 A 4/07; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 58 Rn. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

  • OVG Hamburg, 26.04.2018 - 3 Bf 175/15

    Denkmalrecht -Klagebefugnis einer Körperschaft des öffentlichen Rechts;

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.09.2010 - 1 AGH 61/10

    Kein Hinweis auf den Vertretungszwang bei Bekanntgabe eines Bescheides;

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 8 A 21.40034

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach Landesrecht für den

  • VG Aachen, 21.01.2020 - 3 K 1782/18

    Kein Pornofilmdreh, sondern "gefilmte Prostitution": Veranstaltung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 1 S 1997/08

    Vorübergehende Zuweisung einer Übertragungskapazität ohne Ausschreibungsverfahren

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 8 A 20.40015

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Klage eines Verkehrsteilnehmers,

  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 263/21

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage;

  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12

    Überlassung gemeindlicher Einrichtungen - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

  • VG München, 19.03.2012 - M 16 K 11.5809

    Arbeitgeber als richtiger Adressat einer arbeitsschutzrechtlichen Anordnung

  • VG Köln, 29.11.2022 - 7 K 1819/20
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 5 ZB 12.1758

    Zensus 2011; Gebäude- und Wohnungszählung; Erledigung der Hauptsache durch

  • VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4888/21

    Taucherglockenschiff "Carl Straat" ist ein Denkmal

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2014 - 13 LB 183/12

    Unterhaltung einer Wehranlage in einem Gewässer 1. Ordnung; Bestimmung des

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 6 K 557/11

    Streit um Straßencafé vor einem Hotel in Monschau geht weiter

  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 4175/18

    Sondernutzungssatzung; Ermessensausübung durch Satzung; Regelfall; kein

  • VG Berlin, 02.08.2012 - 1 L 173.12

    Fernstraßenrechtlich unzulässige Werbeanlage an Tunnelmund der BAB 100 in Berlin

  • VG Saarlouis, 31.03.2010 - 10 L 201/10

    Zur Begründung des Sofortvollzuges; Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 5 ZB 13.474

    Zensus 2011; Hauptsacheerledigung durch Zeitablauf (Abschaltung der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07   

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https://dejure.org/2008,3209
BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07 (https://dejure.org/2008,3209)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2008 - 7 A 4.07 (https://dejure.org/2008,3209)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2008 - 7 A 4.07 (https://dejure.org/2008,3209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; WaStrG § 7 Abs. 4; WaStrG § 48; GVG § 17a Abs. 3; DSchG SchlH § 7; DSchG SchlH § 9
    Bundesverwaltungsgericht; sachliche Zuständigkeit; Bund- Länderstreit; Bundeswasserstraße; bauliche Anlage; Landesdenkmalrecht; Unterschutzstellung; Genehmigungserfordernis.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1
    Bund- Länderstreit; Bundesverwaltungsgericht; Bundeswasserstraße; Genehmigungserfordernis; Landesdenkmalrecht; Unterschutzstellung; bauliche Anlage; sachliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses einer Landesdenkmalbehörde zur vorläufigen Stellung einer Schleusenanlage zweier Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland unter Denkmalschutz; Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes für eine ...

  • Judicialis

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; ; WaStrG § 7 Abs. 4; ; WaStrG § 48; ; GVG § 17a Abs. 3; ; DSchG SchlH § 7; ; DSchG SchlH § 9

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozessrecht: Sachliche Zuständigkeit des BVerwG in Bund-Länder-Streit, Bundeswasserstraßen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachliche Zuständigkeit im Streit WaStrg - DSchG-SH?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 696
  • DVBl 2008, 665 (Ls.)
  • DÖV 2008, 562
  • BauR 2008, 1126
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht seine sachliche Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für eine Streitigkeit angenommen, die das Verhältnis zwischen der Ordnungshoheit des Landes und der Verteidigungshoheit des Bundes betraf, nämlich die Frage, ob ein Land bei einer der Verteidigungshoheit zugeordneten baulichen Anlage aus Gründen der öffentlichen Ordnung nach der Landesbauordnung Änderungen verlangen kann (Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - NJW 1977, 163).
  • BVerwG, 16.12.2003 - 4 A 14.03

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz; Künftige

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
    Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind (Beschluss vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 4 A 14.03 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 22; Beschluss vom 1. Juli 2004 - BVerwG 7 VR 1.04 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04

    Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
    Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind (Beschluss vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 4 A 14.03 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 22; Beschluss vom 1. Juli 2004 - BVerwG 7 VR 1.04 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2008 - 7 A 4.07
    Ebenso hat es seine Zuständigkeit für eine Streitigkeit über die Frage angenommen, ob ein Planfeststellungsbeschluss der Bundeswasserstraßenverwaltung gemäß § 14 Abs. 3 WaStrG des Einvernehmens der zuständigen Landesbehörde bedurfte, weil das Vorhaben Belange der Landeskultur berührte (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 A 24.01 - NVwZ 2002, 1239 ).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 VR 1.19

    Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink

    Ebenso hat es seine Zuständigkeit für eine Streitigkeit über die Frage angenommen, ob ein Planfeststellungsbeschluss der Bundeswasserstraßenverwaltung gemäß § 14 Abs. 3 WaStrG des Einvernehmens der zuständigen Landesbehörde bedurfte, weil das Vorhaben Belange der Landeskultur berührte (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 A 24.01 - NVwZ 2002, 1239 ), und für den Fall der Auslegung von Normen, die - wie § 7 Abs. 4 und § 48 WaStrG - Hoheitsbefugnisse des Bundes gegenüber Vollzugsbehörden der Länder abgrenzen (BVerwG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 A 4.07 - NVwZ 2008, 696).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2003 - 4 A 14.03 -, Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 22; Beschl. v. 01.07.2004 - 7 VR 1.04 -, Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 23; vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 19.03.2008 - 7 A 4.07 -, NVwZ 2008, 696 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08

    Beteiligung eines nach Landesrecht anerkannten Naturschutzverbands bei

    Sie brauchen aufgrund der Sondervorschrift des § 48 S. 2 WaStrG keine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörde einzuholen (so auch BVerwG, Beschl. 19.03.2008 [NVwZ 2008, 696, zitiert nach juris] und Urt. vom 25.09.2008 - 7 A 4.07 - zu einer insoweit vergleichbaren Rechtsfrage zur Durchführung eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens).
  • VG Berlin, 17.06.2010 - 29 K 1.10

    Land Berlin kann vom Bund Rückfallvermögen verlangen

    Um Fälle dieser Art handelt es sich namentlich dann, wenn der Rechtsstreit durch die Frage geprägt ist, wie die Hoheitsrechte des Bundes einerseits und des Landes andererseits voneinander abzugrenzen sind ( BVerwG, Beschluss vom 19.03.2008 - 7 A 4/07 - zitiert nach [...] m.w.N.) Die hier beklagte Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (im Folgenden: BImA) ist schon nicht mit dem Bund gleichzusetzen.
  • VG Schleswig, 05.03.2015 - 6 A 85/14

    Notwendigkeit einer Tages- und Nachtkennzeichnung und der Veröffentlichung als

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ist nur bei Streitigkeiten eröffnet, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen und es um die Abgrenzung von Hoheitsrechten geht (vgl. Beschluss des BVerwG vom 19.3.2008, NVwZ 2008, 696).
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