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   VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17   

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VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17 (https://dejure.org/2018,17589)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.2018 - 7 A 7664/17 (https://dejure.org/2018,17589)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 7 A 7664/17 (https://dejure.org/2018,17589)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides (vgl. etwa BVerwG, Urteil v. 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, juris Rn. 13).

    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum setzt mindestens zwei in einem gewissen auch zeitlichen Zusammenhang stehende Konsumvorgänge voraus (vgl. BVerwG, Urteil v. 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, juris Rn. 20 f.; OVG Lüneburg Beschluss v. 7. Juni 2012 - 12 ME 31/12 -, juris Rn. 6; Beschluss v. 12. Oktober 2016 - 12 ME 138/16 -, S. 12 f.).

    Die Grenze des hinnehmbaren Cannabiskonsums ist im Hinblick auf die schwerwiegenden Gefahren, welche von in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigten Kraftfahrzeugführern ausgehen können, bereits dann überschritten, wenn hierdurch die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, juris Rn. 33).

    In Bezug auf den rechtlichen Prüfungsmaßstab ist zunächst (nochmals) klarzustellen, dass das Trennungsvermögen nur dann vorliegt, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis seinen Konsum und das Fahren in jedem Fall so trennt, dass eine Beeinträchtigung seiner Fahruntüchtigkeit unter keinen Umständen eintreten kann (BVerwG, Urteil v. 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 -, juris Rn. 33 ff.).

    Vielmehr liegt nach dem dargelegten Gefährdungsmaßstab eine ausreichende Trennung nur vor, wenn der Betroffene Konsum und Fahren in jedem Fall in einer Weise trennt, dass durch eine vorangegangene Einnahme von Cannabis eine Beeinträchtigung seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften unter keinen Umständen eintreten kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 -, Rn. 32, juris)."".

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 23.10.2014 - BVerwG 3 C 3.13 -, NJW 2015, 2439 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 32 und 36) ist nämlich davon auszugehen, dass eine ausreichende Trennung, die eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit noch als hinnehmbar erscheinen lässt, nur dann vorliegt, wenn der Betroffene Konsum und Fahren in jedem Fall in einer Weise trennt, dass durch eine vorangegangene Einnahme von Cannabis eine Beeinträchtigung seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften unter keinen Umständen eintreten kann.

  • OVG Bremen, 25.02.2016 - 1 B 9/16

    Konsum und Abbau von Cannabis im Blut

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    THC ist bei einmaligem Konsum im Blut lediglich 6-12 Stunden (vgl. etwa OVG Bremen, Beschluss v. 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 -, juris m.w.N., nach weiterer Ansicht dann sogar nur ca. 4-6 Stunden (vgl. Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik, Beurteilungskriterien, 2. Auflage 2009, S. 157) nachweisbar.

    An dieser Rechtsprechung ist auch bei Berücksichtigung der Ausführungen der Grenzwertkommission vom 15. September 2015 und der neueren Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs festzuhalten (so wie hier etwa auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - OVG Bremen, Beschluss v. 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - jeweils juris).

    Wie sich bereits aus der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen VGH (Beschl. v. 23.5.2016 - 11 CS 16.690 -, NJW 2016, 2601, juris Rn. 17) ergibt, erscheint dies auch deswegen zweifelhaft, weil die Grenzwertkommission an ihrem empfohlenen Grenzwert von 1, 0 ng/ml für die Anwendung des Ordnungswidrigkeitentatbestands nach § 24a Abs. 2 StVG festgehalten hat (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.7.2016 - 10 S 738/16 -, Blutalkohol 53, 399, juris Rn. 12 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 25.2.2016 - 1 B 9/16 -, Blutalkohol 53, 275, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 12 ME 180/16

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Grenzwert; Trennungsvermögen

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    Daher kann regelmäßig bereits ab einer THC-Konzentration von 1, 0 ng/ml auf das fehlende Trennungsvermögen geschlossen werden (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 37 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss v. 28. November 2016 - 12 ME 180/16 - juris m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 28. November 2016 (Az. 12 ME 180/16) mit der Erwägung der Grenzwertkommission auseinandergesetzt, ein fehlendes Trennungsvermögen sei erst ab einem Wert von 3, 0 ng/ml THC im Blutserum anzunehmen.

    Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen stellt insoweit insbesondere zutreffend heraus (Urteil v. 28. November 2016 - 12 ME 180/16 -, juris Rn. 10 ff.; Hervorhebungen nicht im Original):.

  • VGH Bayern, 03.01.2017 - 11 CS 16.2401

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    Auch mit der Erwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse v. 3. Januar 2017 - 11 CS 16.2401 - und v. 29. August 2016 - 11 CS 16.1460 - siehe auch Urteil v. 13. Dezember 2017 - 11 BV 17.1876 - jeweils juris), in den Fällen der erstmaligen Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis in der Regel zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten gem. § 14 Abs. 1 S. 3 FeV zu der Frage des Trennungsvermögens einzuholen, hat sich das Nds. OVG in seinem Beschluss vom 7. April 2017 (12 ME 49/17) bereits auseinandergesetzt.

    "Entgegen der von dem Antragsteller angeführten und mit Beschluss vom 3. Januar 2017 - 11 CS 16.2401 - (juris, Rn. 20) bekräftigten Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hält der Senat in Übereinstimmung mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 7.3.2017 - 10 S 328/17 -, juris, Rn. 4) an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. etwa Beschl. v. 6.3.2017 - 12 ME 251/16 -), wonach Personen, die gelegentlich Cannabis einnehmen und zwischen dessen Konsum und dem Fahren von Kraftfahrzeugen nicht trennen, nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV in der Regel ohne weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf ihr Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sind, selbst wenn nur eine einzelne Fahrt unter Cannabiseinfluss feststeht.

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2017 - 12 ME 49/17

    Ansehen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Einnahme gelegentlich

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    Auch mit der Erwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse v. 3. Januar 2017 - 11 CS 16.2401 - und v. 29. August 2016 - 11 CS 16.1460 - siehe auch Urteil v. 13. Dezember 2017 - 11 BV 17.1876 - jeweils juris), in den Fällen der erstmaligen Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis in der Regel zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten gem. § 14 Abs. 1 S. 3 FeV zu der Frage des Trennungsvermögens einzuholen, hat sich das Nds. OVG in seinem Beschluss vom 7. April 2017 (12 ME 49/17) bereits auseinandergesetzt.

    Angesichts der Gefahren für die Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr, die von einem Kraftfahrer ausgehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, müssen die privaten bzw. beruflichen Belange des Klägers zurückstehen (vgl. z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss v. 7. April 2017 - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 1 B 37.14

    Fehlendes Trennungsvermögen bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    An dieser Rechtsprechung ist auch bei Berücksichtigung der Ausführungen der Grenzwertkommission vom 15. September 2015 und der neueren Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs festzuhalten (so wie hier etwa auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - OVG Bremen, Beschluss v. 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - jeweils juris).

    Hierzu und zu den sich weiter stellenden Fragen führt etwa das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 16. Juni 2016 (- OVG 1 B 37.14 -, Blutalkohol 53, 393, juris Rn. 27 ff.) u.a. aus:.

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    Schließlich kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 24a Abs. 2 und 3 StVG - im Einklang mit den Erwägungen der Grenzwertkommission aus dem Jahr 2015 - (vgl. BGH, Beschluss v. 14. Februar 2017 - 4 StR 422/15 -, juris Rn. 13 ff.) allein aus der Feststellung des Überschreitens des analytischen Grenzwertes von 1, 0 ng/ml THC auf ein objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten geschlossen werden.
  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 11 CS 16.1460

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    Auch mit der Erwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse v. 3. Januar 2017 - 11 CS 16.2401 - und v. 29. August 2016 - 11 CS 16.1460 - siehe auch Urteil v. 13. Dezember 2017 - 11 BV 17.1876 - jeweils juris), in den Fällen der erstmaligen Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis in der Regel zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten gem. § 14 Abs. 1 S. 3 FeV zu der Frage des Trennungsvermögens einzuholen, hat sich das Nds. OVG in seinem Beschluss vom 7. April 2017 (12 ME 49/17) bereits auseinandergesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - 16 B 45/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Beurteilung der Fahreignung nach dem Führen

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    Bei der Grenzwertkommission handelt es sich um eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie im Jahr 1994 gegründet wurde und - paritätisch - mit hoch qualifizierten Wissenschaftlern besetzt ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 16 B 45/16 -, Rn. 15, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungsmangel; gelegentlicher Cannabiskonsum (117

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.06.2018 - 7 A 7664/17
    Zu denken ist etwa an Konstellationen, in denen außer einer Zuwiderhandlung gegen § 24a (Abs. 2) StVG unter Cannabiseinfluss, die so weit zurückliegt, dass Zweifel daran bestehen, ob eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aus ihr noch herzuleiten ist, eine weitere Zuwiderhandlung gegen § 24a (Abs. 1) StVG unter Alkoholeinfluss begangen wurde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.7.2009 - 18 B 895/09 -, DAR 2009, 598 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5, und OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 21.3.2012 - OVG 1 S 18.12 -, BAK 49, 177 ff. [2012], hier zitiert nach juris, Rn. 6).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - 16 B 895/09

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 BV 17.1876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 10 S 738/16

    Zur "Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von

  • VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.690

    Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 12 ME 31/12

    Anforderungen an den Nachweis einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch bei

  • OVG Bremen, 20.07.2012 - 2 B 341/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahruntüchtigkeit aufgrund des Konsums von

  • VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    Rspr.: so auch ausführlich mwN aus der aktuellen, insbesondere obergerichtlichen Rechtsprechung Beschluss vom 13. März 2018 - 7 B 1031/18 - Vnb, Urteil vom 5. Juni 2018 - 7 A 7664/17 -, juris, Beschluss vom 12. April 2018 - 7 B 1567/18 -, juris, Nds. OVG, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 12 ME 74/18 -, Vnb., mit Verweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 7. April 2017 - 12 ME 49/17 -, juris, und Urteil vom 11. Juli 2018 - 7 A 1129/18 -, Vnb.).
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