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   BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09   

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https://dejure.org/2010,2862
BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09 (https://dejure.org/2010,2862)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 7 A 8.09 (https://dejure.org/2010,2862)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 7 A 8.09 (https://dejure.org/2010,2862)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • lexetius.com

    Ausgabenverantwortung; Baden-Württemberg; Bund-Länder-Streitigkeit; Bundesaufsicht; Erstattungsanspruch; Kostenerstattung; Landessammelstelle; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit; Personalkosten; radioaktiver Abfall; Sammelstelle; Verwaltungsaufgabe; Verwirkung; ...

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9a Abs 3 AtG, Art 104a Abs 2 GG, Art 104a Abs 5 GG, Art 85 Abs 4 S 1 GG, Art 85 Abs 3 S 1 GG
    Bund-Länder-Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art; Erstattung von Kosten für Errichtung und Inbetriebnahme einer atomrechtlichen Landessammelstelle; Verwirkung des Erstattungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Landes Baden-Württemberg gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung der Kosten für den Betrieb einer Landessammelstelle für radioaktive Abfälle; Anspruch auf Zweckausgabenerstattung für Landessammelstellen; Abgrenzung zwischen Verwaltungsausgaben ...

  • rewis.io

    Bund-Länder-Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art; Erstattung von Kosten für Errichtung und Inbetriebnahme einer atomrechtlichen Landessammelstelle; Verwirkung des Erstattungsanspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Bund-Länder-Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art; Erstattung von Kosten für Errichtung und Inbetriebnahme einer atomrechtlichen Landessammelstelle; Verwirkung des Erstattungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG § 9a Abs. 3 S. 1
    Anspruch des Landes Baden-Württemberg gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung der Kosten für den Betrieb einer Landessammelstelle für radioaktive Abfälle; Anspruch auf Zweckausgabenerstattung für Landessammelstellen; Abgrenzung zwischen Verwaltungsausgaben ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07

    Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09
    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass der geltend gemachte, aus Art. 104a Abs. 2 GG abgeleitete Klageanspruch nicht im verfassungsrechtlichen Grundverhältnis zwischen dem Bund und einem Land, sondern in einem engeren Rechtsverhältnis wurzelt, das durch Normen des einfachen Rechts geprägt wird (vgl. Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 7 A 2.07 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 2).

    Personalkosten unterfallen den Zweckausgaben, wenn sie der entsprechenden Sachaufgabe zurechenbar sind (Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 7 A 2.07 - a.a.O. Rn. 11).

    Bleibt der Bund trotz seines Weisungsrechts untätig, kann er dieses Versäumnis nicht auf der Stufe des Aufwendungsersatzes nach Art. 104a Abs. 2 GG nachholen und Ansprüche des Landes wegen angeblich unzureichender Kostenerhebung nachträglich kürzen (Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 7 A 2.07 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 2 Rn. 15).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat den Haftungsanspruch überdies auf schwerwiegende Verletzungen von Hauptpflichten, also auf den Kernbereich der zugewiesenen Pflichten beschränkt und eine Einstandspflicht für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen (Urteile vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 7 A 2.07 - a.a.O. Rn. 16).

    Das gilt namentlich für die von der Beklagten angeführten Praktikabilitätserwägungen (Jährlichkeit des Haushalts, Planbarkeit der Finanzwirtschaft) und für die sinngemäß geltend gemachte Präklusion (Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 7 A 2.07 - a.a.O. Rn. 20).

    Das kann auch der Beklagten nicht verborgen geblieben sein, da der Länderausschuss unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit getagt und die Beklagte selbst Vorschläge zur sachlichen Verständigung und zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und den Ländern unterbreitet hat (vgl. Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 7 A 2.07 - a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 04.12.1998 - 2 B 152.97
    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09
    Erst durch dieses Umstandsmoment wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 152.97 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 59).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09
    Die Prozesszinsen belaufen sich gemäß §§ 291, 288 BGB in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung - wie beantragt - auf 4 v.H. Diese Vorschriften sind auf die öffentlich-rechtliche Leistungsklage entsprechend anzuwenden (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53 = Buchholz 310 § 90 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat den Haftungsanspruch überdies auf schwerwiegende Verletzungen von Hauptpflichten, also auf den Kernbereich der zugewiesenen Pflichten beschränkt und eine Einstandspflicht für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen (Urteile vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 11 und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 7 A 2.07 - a.a.O. Rn. 16).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09
    Erst durch dieses Umstandsmoment wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 152.97 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 59).
  • BVerwG, 17.03.2008 - 6 C 22.07

    Abgeordneter; Abgeordnetenentschädigung; Anrechnung; Deutscher Bundestag;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteil vom 17. März 2008 - BVerwG 6 C 22.07 - Buchholz 120 Recht der Abgeordneten Nr. 9 Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - 1 A 2310/14

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    vgl. jüngst etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 -, juris, Rn. 21; ferner schon BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305 = DVBl. 1973, 361 = juris, Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 7 A 8.09 -, juris, Rn. 26; OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 A 1885/10 -, juris, Rn. 9 ff.
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Der auf diese Regelung gestützte Klageanspruch wurzelt aber nicht im verfassungsrechtlichen Grundverhältnis, sondern in einem engeren, durch Normen des einfachen Rechts geprägten Rechtsverhältnis (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1995 - 2 A 1.92 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 13 S. 14, vom 24. Juli 2008 - 7 A 2.07 - Buchholz 451.171 § 9a AtG Nr. 2 Rn. 10 und vom 27. Januar 2010 - 7 A 8.09 - juris Rn. 18).

    Prägend ist dabei das Auftragsverhältnis zwischen dem Land und dem Bund (BVerwG, Urteile vom 24. Juli 2008 a.a.O. und vom 27. Januar 2010 a.a.O.).

    Dieses hat hier allerdings anders als etwa im Atomrecht (BVerwG, Urteile vom 24. Juli 2008 a.a.O. und vom 27. Januar 2010 a.a.O.) nach Art. 83, 87c GG seine Grundlage nicht in einem einfachen Bundesgesetz, sondern unmittelbar im Grundgesetz.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr. des BVerwG, vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2010 - BVerwG 7 A 8.09 - juris m.w.N.).
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