Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.12.1989

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89   

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https://dejure.org/1989,1417
OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89 (https://dejure.org/1989,1417)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 (https://dejure.org/1989,1417)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 1989 - 7 A 9/89 (https://dejure.org/1989,1417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    1. Wird eine Fahrerlaubnis bei ihrer Neuerteilung mit Auflagen verbunden, die dem Betroffenen bestimmte Verpflichtungen zum Nachweis anhaltender Alkoholabstinenz auferlegen, so können diese Auflagen selbständig angefochten werden.
    2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwaltungsbehörde bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dem Fahrerlaubnisinhaber Auflagen zum Nachweis anhaltender Alkoholabstinenz erteilen und seine Nachuntersuchung nach einer bestimmten Frist anordnen kann.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung der Faherlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung; Fahrerlaubnis; Auflagen; Auflage; Anfechtbarkeit; Anfechtung; Alkohol

Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 6 K 116/88
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1194
  • NVwZ 1990, 585 (Ls.)
  • NZV 1990, 327 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89
    Da die in Rede stehenden Auflagen den Gegenstand der Begünstigung, nämlich die Fahrerlaubnis selbst, nicht berühren, insbesondere nicht beschränken oder abändern, sondern dem Kläger lediglich zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, sind sie - anders als Bedingungen - grundsätzlich selbständig anfechtbar (vgl. BVerwGE 36, 145/154; 65, 139 ff.; BVerwG, DÖV 1974, S. 380/381).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65

    Energieversorgung als originär staatliche Aufgabe - Verpflichtung einer Behörde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89
    Da die in Rede stehenden Auflagen den Gegenstand der Begünstigung, nämlich die Fahrerlaubnis selbst, nicht berühren, insbesondere nicht beschränken oder abändern, sondern dem Kläger lediglich zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, sind sie - anders als Bedingungen - grundsätzlich selbständig anfechtbar (vgl. BVerwGE 36, 145/154; 65, 139 ff.; BVerwG, DÖV 1974, S. 380/381).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89
    Da die in Rede stehenden Auflagen den Gegenstand der Begünstigung, nämlich die Fahrerlaubnis selbst, nicht berühren, insbesondere nicht beschränken oder abändern, sondern dem Kläger lediglich zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, sind sie - anders als Bedingungen - grundsätzlich selbständig anfechtbar (vgl. BVerwGE 36, 145/154; 65, 139 ff.; BVerwG, DÖV 1974, S. 380/381).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Als Auflage gebilligt hat die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zB das Verlangen an einen beschäftigten Asylbewerber, monatliche Raten in bestimmter Höhe bis zu einer ebenfalls bestimmten Gesamtsumme auf ein Sparkonto zur Sicherung der Rückreisekosten einzuzahlen (BVerwGE 64, 285) sowie das Verlangen an einen Fahrerlaubnisinhaber, alle zwei Monate seine Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und entsprechende Bescheinigung der Behörde zum Nachweis der Alkoholabstinenz vorzulegen (vgl OVG Koblenz NJW 1990, 1194).
  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08

    Bedingte Fahreignung trotz einmaligem Kokainkonsums

    Auf den Widerspruch des Antragstellers hin werden damit aber sehr wahrscheinlich die Entziehungsverfügung aufzuheben und die Fahrerlaubnis durch nachträgliche Auflagen gemäß § 46 Abs. 2 FeV betreffend die Durchführung weiterer verkehrstherapeutischer Sitzungen, weitere Drogenscreenings sowie schließlich ein abschließendes medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Frage nach Wiedererlangung der vollen Eignung zu ergänzen sein (zur Möglichkeit solcher Auflagen vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.7.1996 - 10 S 975/95 - juris [Auflage der Vorlage von Laborwerten und abschließender medizinisch-psychologischer Nachuntersuchung]; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194 [Auflage, nach Abschluss der Gruppentherapie in einer psychosozialen Beratungsstelle regelmäßig wöchentlich an den Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen, regelmäßig im Abstand von zwei Monaten Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und der Behörde entsprechende Bescheinigungen im Abstand von zwei Monaten vorzulegen sowie schließlich sich einer Nachuntersuchung bei einer anerkannten Untersuchungsstelle zu unterziehen]; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.9.1989 - 19 B 2550/89 - juris [psychotherapeutische Nachschulungsmaßnahme]); ferner allgemein zur bedingten Fahreignung und der Anordnung geeigneter Nachschulungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen: Himmelreich/Janker/Karbach, a.a.O., Rdnr. 933 m. w. N.).

    Diese Nachuntersuchung nach einer bestimmten Frist hat neben der Funktion, die vollständige Wiedererlangung bzw. das Fortbestehen der Eignung nach Ablauf dieser Frist zu überprüfen, auch die Funktion, als zusätzliches Mittel "psychohygienischer" Führung die Rückfallwahrscheinlichkeit während der Zeit bis zur Nachuntersuchung weiter zu reduzieren (Stephan, DAR 1989, 125, 132; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren

    § 12 Abs. 2 StVZO ermächtigt die Verwaltungsbehörde, einem lediglich bedingt geeigneten Fahrerlaubnisbewerber die Fahrerlaubnis unter einer selbständig anfechtbaren, mit Zwangsmitteln erzwingbaren Auflage zu erteilen (wie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.1989, NJW 1990, 1194).

    In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht und dem Regierungspräsidium geht auch der Senat davon aus, daß das Landratsamt die angefochtenen Auflagen auf der Grundlage des § 15c Abs. 1 in Verb. mit § 12 Abs. 2 StVZO als mit Zwangsmitteln (§ 19 LVwVG) erzwingbare hoheitliche Anordnungen und damit - der Rechtsnatur einer "Auflage" im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG entsprechend - als selbständig angreifbare Verwaltungsakte erlassen durfte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.1989, NJW 1990, 1194; Urteil des Senats vom 8.3.1982 - 10 S 2425/81 -, VBlBW 1982, 265; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug, Band 11, 7. Aufl., RdNr. 339).

  • VG Neustadt, 23.03.2017 - 3 L 287/17

    Zur Anfechtbarkeit der einer Fahrerlaubnis beigefügten Nebenbestimmung

    Wird eine Fahrerlaubnis mit Auflagen verbunden, durch die dem Begünstigten ein bestimmtes Tun vorgeschrieben wird, so ist dies keine bloße behördliche Verfahrenshandlung, sondern Teil der abschließenden Sachentscheidung, gegen die alle auch sonst gegen eine solche Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfe geltend gemacht werden können (OVG RP, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 9/89 -, NJW 1990, 1194, 1195; VGH BW, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 10 S 975/95 -, NZV 1997, 136).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96

    Isolierte Anfechtung einer Nachuntersuchungsanordnung die im Rahmen des StVZO §

    Dies hat der Senat für Auflagen nach § 12 Abs. 2 StVZO, gerade auch für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Nachuntersuchung, im Anschluß an das OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1990, 1194) bereits entschieden (Beschl v 04.07.1996 - 10 S 975/95 -, zur Veröffentlichung in VBlBW 1996 vorgesehen; vgl auch Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug, Bd 11, 7. Aufl, Rn 339).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1989 - 7 A 9.89   

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https://dejure.org/1989,14405
BVerwG, 12.12.1989 - 7 A 9.89 (https://dejure.org/1989,14405)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1989 - 7 A 9.89 (https://dejure.org/1989,14405)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1989 - 7 A 9.89 (https://dejure.org/1989,14405)
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