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   BAG, 18.08.2015 - 7 ABN 32/15   

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https://dejure.org/2015,24698
BAG, 18.08.2015 - 7 ABN 32/15 (https://dejure.org/2015,24698)
BAG, Entscheidung vom 18.08.2015 - 7 ABN 32/15 (https://dejure.org/2015,24698)
BAG, Entscheidung vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 (https://dejure.org/2015,24698)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 4 S 1 ArbGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang

  • IWW

    § 148 ZPO, § ... 72a Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 ArbGG, § 11 Abs. 4 Satz 1 ArbGG, § 94 Abs. 1 ArbGG, § 11 Abs. 4 ArbGG, § 92 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 92a Satz 2 ArbGG, § 72a Abs. 2 bis 7 ArbGG, §§ 92a, 72 Abs. 5, §§ 555, 78b ZPO, § 78b Abs. 1 ZPO, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater

    Vertretungszwang bei Nichtzulassungsbeschwerde

  • bag-urteil.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vertretungszwang bei Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vertretungszwang im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren - und der Vertretungszwang vor dem Bundesarbeitsgericht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichtzulassungsbeschwerde und der Vertretungszwang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Vertretungszwang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 209
  • NJW 2015, 3263
  • NZA 2015, 1211
  • BB 2015, 2419
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZN 582/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anwaltszwang

    Auszug aus BAG, 18.08.2015 - 7 ABN 32/15
    Dazu gehört auch der Vertretungszwang bei der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 20. September 2011 - 9 AZN 582/11 - Rn. 5) .
  • BAG, 28.12.2007 - 9 AS 5/07

    Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BAG, 18.08.2015 - 7 ABN 32/15
    Von einer Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung ist auszugehen, wenn aus den Akten kein Grund ersichtlich ist, der die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach §§ 92a, 72 Abs. 2 ArbGG rechtfertigen könnte (vgl. BAG 28. Dezember 2007 - 9 AS 5/07 - Rn. 2, BAGE 125, 230 für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision) .
  • LAG Hamburg, 12.03.2015 - 1 TaBV 7/14
    Auszug aus BAG, 18.08.2015 - 7 ABN 32/15
    gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. März 2015 - 1 TaBV 7/14 - werden als unzulässig verworfen.
  • BVerwG, 10.05.2023 - 5 PB 3.22

    Anforderungen gemäß § 79 Abs. 2 LPVG NRW i. V. m. § 11 Abs. 4 Satz 1 und 2 ArbGG

    Dieser Vertretungszwang gilt nicht nur, wie es § 94 Abs. 1 ArbGG durch Verweisung auf § 11 Abs. 4 und 5 ArbGG ausdrücklich anordnet, für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde, sondern auch für die Einlegung und Begründung der in § 92a Satz 2 ArbGG geregelten Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - BAGE 152, 209 Rn. 5; Fischer/Goeres/Gronimus/Lechtermann, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Februar 2015, § 92a ArbGG Rn. 6, jeweils m. w. N.).

    Dazu gehört auch, was vom Sinn und Zweck des Vertretungserfordernisses geboten ist, der Vertretungszwang bei der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (BAG, Beschluss vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - BAGE 152, 209 Rn. 5; Weth, in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 11 Rn. 46 und 55).

  • BAG, 31.07.2019 - 9 AZM 9/19

    Nichtzulassungsbeschwerde nach § 77 Satz 2 ArbGG - Vertretungszwang

    Dazu gehört auch der Vertretungszwang bei der Einlegung und Begründung der Beschwerde (vgl. BAG 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - Rn. 5 ff., BAGE 152, 209; 20. September 2011 - 9 AZN 582/11 - Rn. 5) .
  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 2.23

    Vertretungszwang im personalvertretungsrechtlichen Verfahren der

    Dieser Vertretungszwang gilt nicht nur, wie es § 94 Abs. 1 ArbGG durch Verweisung auf § 11 Abs. 4 und 5 ArbGG ausdrücklich anordnet, für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde, sondern auch für die Einlegung und Begründung der in § 92a Satz 2 ArbGG geregelten Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - BAGE 152, 209 Rn. 5; Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2022, § 92a ArbGG Rn. 6, jeweils m. w. N.).

    Dazu gehört auch, was vom Sinn und Zweck des Vertretungserfordernisses geboten ist, der Vertretungszwang bei der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (BAG, Beschluss vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - BAGE 152, 209 Rn. 5; Weth, in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 11 Rn. 46 und 55).

  • BVerwG, 02.05.2023 - 5 PB 3.23

    Verwerfung der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde;

    Dieser Vertretungszwang gilt nicht nur, wie es § 94 Abs. 1 ArbGG durch Verweisung auf § 11 Abs. 4 und 5 ArbGG ausdrücklich anordnet, für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde, sondern auch für die Einlegung und Begründung der in § 92a Satz 2 ArbGG geregelten Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - BAGE 152, 209 Rn. 5; Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2022, § 92a ArbGG Rn. 6, jeweils m. w. N.).

    Dazu gehört auch, was vom Sinn und Zweck des Vertretungserfordernisses geboten ist, der Vertretungszwang bei der Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (BAG, Beschluss vom 18. August 2015 - 7 ABN 32/15 - BAGE 152, 209 Rn. 5; Weth, in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 11 Rn. 46 und 55).

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2015 - 6 TaBV 62/15

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten

    Zwar wäre die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig gewesen, da der Vertretungszwang des § 11 Satz 4 S. 1 ArbGG auch für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren gilt (vgl. BAG v. 18.08.2015 - 7 ABN 32/15 -).
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