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   BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19   

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BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19 (https://dejure.org/2020,19692)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2020 - 7 ABN 78/19 (https://dejure.org/2020,19692)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2020 - 7 ABN 78/19 (https://dejure.org/2020,19692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beteiligung am Verfahren - Delegiertenwahl - Aufsichtsrat - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - Divergenz

  • bag-urteil.com

    Wirksamkeit Wahl Delegierte - Wahl Aufsichtsratsmitglieder

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beteiligung am Verfahren - Delegiertenwahl - Aufsichtsrat - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    aa) Zwar ist der Abschluss eines Tarifvertrags nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 38, BAGE 131, 277) .

    bb) Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb geboten, weil den Tarifvertragsparteien als den "Beteiligten vor Ort" mit der Neufassung des § 3 BetrVG weitreichende und flexible Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden sollten, damit sie mit Hilfe von Vereinbarungslösungen Arbeitnehmervertretungen schaffen können, die auf die besondere Struktur des jeweiligen Betriebs, Unternehmens, oder Konzerns zugeschnitten sind (BT-Drs. 14/5741 S. 33; BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 27, BAGE 131, 277) .

    cc) Die Tarifvertragsparteien können sich auch nicht mit Erfolg auf die Senatsentscheidung vom 29. Juli 2009 (- 7 ABR 27/08 - BAGE 131, 277) berufen.

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    aa) Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 92a, 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer dartun, dass die anzufechtende Entscheidung von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und deren Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 114, 200) .

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - aaO) .

  • BGH, 22.12.2016 - IX ZR 259/15

    Revisionszulassung: Geltendmachung des Zulassungsgrundes der unzureichenden

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    Das gilt schon deshalb, weil der Zulassungsgrund des § 547 Nr. 4 ZPO nur von der unzureichend vertretenen Partei geltend gemacht werden kann (BGH 22. Dezember 2016 - IX ZR 259/15 - Rn. 5; vgl. zur Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO BGH 15. Mai 2007 - X ZR 20/05 - BGHZ 172, 250) .
  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    Das ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht bei Anwendung des Rechtssatzes aus der herangezogenen Entscheidung möglicherweise eine andere dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte (BAG 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 2 mwN) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZN 822/16

    Auslegung von Versicherungsbedingungen - Rechtsfrage

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat (BAG 24. Januar 2017 - 3 AZN 822/16 - Rn. 10, 13) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    ist an der Rechtsprechung des Senats vom 13. März 2013 (- 7 ABR 70/11 -) festzuhalten?",.
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    bb) Es besteht auch kein Widerspruch zu der Entscheidung des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982 (- 6 ABR 51/79 - zu II 6 a der Gründe, BAGE 39, 259) .
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZN 226/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    Es genügt nicht, dass sich das Landesarbeitsgericht nach Auffassung des Beschwerdeführers mit der Frage hätte befassen müssen (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZN 226/06 - Rn. 11, BAGE 118, 247) .
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    verweist ohne Erfolg darauf, dass einzelne Handlungen des Wahlvorstands schon vor Abschluss der Wahl einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden können (vgl. zur Eintragung von Arbeitnehmern in die Wählerliste BAG 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 37, 31) .
  • BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 85/89

    Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
    Diese Vorschrift soll eine gerichtliche Vorabprüfung von Rechtsverstößen bei der Wahl der Delegierten ermöglichen und dadurch vermeiden, dass Fehler bei der Wahl der Delegierten später zur Anfechtbarkeit der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach § 22 MitbestG führen und eine Wiederholung dieser Wahl erforderlich machen (vgl. Begründung zu § 19 Reg.-Entwurf in BT-Drs. 7/2172 S. 25 f., BAG 20. Februar 1991 - 7 ABR 85/89 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 67, 254) .
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlich Rechtsprechung bei

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 79/19

    Wirksamkeit Betriebsratswahl

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 37/04

    Gesamtbetriebsausschuss - Erweiterung

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15

    Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb

  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 242/18
  • BVerwG, 22.01.2016 - 5 PB 10.15

    Absoluter Revisionsgrund; absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Beruhensmerkmal;

  • BAG, 26.04.2018 - 8 AZN 974/17

    Nebenintervenient - "Partei" iSv. § 547 Nr. 4 ZPO

  • BGH, 27.03.2002 - XII ZR 203/99

    Anfechtung der Vaterschaft des geschiedenen Ehemanns durch die allein

  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

  • BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Es ist wiederum weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass das Berufungsgericht sich mit der nun vom Kläger aufgeworfenen Frage tatsächlich befasst und sie beantwortet hat (vgl. BAG 21. April 2020 - 7 ABN 78/19 - Rn. 23 aE) .
  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 2/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die unterbliebene Beiladung eines notwendig am Verfahren zu Beteiligenden stellt einen absoluten Revisionsgrund dar, bei dem unwiderlegbar feststeht, dass die angefochtene Entscheidung hierauf beruht (§ 202 Satz 1 SGG iVm § 547 Nr. 4 ZPO - vgl BGH Urteil vom 27.3.2002 - XII ZR 203/99 - FamRZ 2002, 880, 881 f; BFH Beschluss vom 8.6.2015 - I B 13/14 - BFH/NV 2015, 1695 = juris RdNr 9 ff; BVerwG Beschluss vom 22.1.2016 - 5 PB 10.15 - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 B - juris RdNr 29; BAG Beschluss vom 21.4.2020 - 7 ABN 78/19 - juris RdNr 7) .
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