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   BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92   

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https://dejure.org/1992,7513
BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92 (https://dejure.org/1992,7513)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 7 ABR 10/92 (https://dejure.org/1992,7513)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 (https://dejure.org/1992,7513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen eines knieverletzten Betriebsratsmitgliedes für die Anreise zu einer Schulungsveranstaltung als notwendige Kosten der Betriebsratstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 23.06.1975 - 1 ABR 104/73

    Betriebsrat: Ersatz von Reisekosten bei Schulungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Betriebliche Reisekostenregelungen gelten grundsätzlich auch für Reisen von Betriebsratsmitgliedern im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit und auch für den Besuch von Schulungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. BAG Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 5 der Gründe; BAG Beschluß vom 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP Nr. 10 zu § 40 BetrVG 1972, zu II der Gründe).

    Dies gilt zumindest dann, wenn die geltend gemachten Kosten von dem einzelnen Betriebsratsmitglied beeinflußt werden können (vgl. BAG Beschluß vom 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP Nr. 10 zu § 40 BetrVG 1972, zu II der Gründe).

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß Kosten, die einem Betriebsratsmitglied durch seine Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstehen, grundsätzlich zu den durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten gehören, die nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber zu tragen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 24, 459, 462 f. [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 70/90

    Sachverständigenkosten als Kosten der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrates entstehen, vom Arbeitgeber nur dann gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn der Aufwand erforderlich war und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach (vgl. BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 b der Gründe; BAGE 60, 385, 388 f. = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, zu B II 2 und 3 der Gründe; BAG Beschluß vom 13. November 1991 - 7 ABR 70/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 c der Gründe; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 9, 10; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 4 ff., 32).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 22/75

    Betriebsratsmitglied - Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts -

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch des Betriebsratsmitglieds nach § 40 Abs. 1 in Verb. mit § 37 Abs. 6 BetrVG ist dabei, daß die auf der Schulung vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind (vgl. BAGE 25, 357, 360 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - AP Nr. 33 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 63; weitergehend Dietz/Richardi, BetrVG, § 40 Rz 29).
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 34/73

    Reisekosten - Abrechnung - Reisen von Betriebsratsmitgliedern - Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Betriebliche Reisekostenregelungen gelten grundsätzlich auch für Reisen von Betriebsratsmitgliedern im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit und auch für den Besuch von Schulungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. BAG Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 34/73 - AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 5 der Gründe; BAG Beschluß vom 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - AP Nr. 10 zu § 40 BetrVG 1972, zu II der Gründe).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Die Frage der Erforderlichkeit ist dabei nicht rückblickend nach einem objektiven Maßstab, sondern danach zu beurteilen, ob ein vernünftiger Dritter zum Zeitpunkt des Entschlusses, der die Kosten auslöst, eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 62, 74, 79 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 1 a der Gründe; BAGE 53, 186, 190 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Entscheidung über einen Antrag von der Entscheidung über den anderen abhängt, so daß die Begründung für den vorgreiflichen Antrag genügt (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1987 - 2 AZR 109/86 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Saisonarbeit, zu C I der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 28.05.1976 - 1 AZR 116/74

    Schulungsveranstaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrates entstehen, vom Arbeitgeber nur dann gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, wenn der Aufwand erforderlich war und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach (vgl. BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 b der Gründe; BAGE 60, 385, 388 f. = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, zu B II 2 und 3 der Gründe; BAG Beschluß vom 13. November 1991 - 7 ABR 70/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 c der Gründe; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 9, 10; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 4 ff., 32).
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß Kosten, die einem Betriebsratsmitglied durch seine Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstehen, grundsätzlich zu den durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten gehören, die nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber zu tragen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 24, 459, 462 f. [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 42/89

    Betriebsrat: Erstattung von Sachkosten zur Aufgabenerfüllung - Kosten eines

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat dessen Anwendung nur dahingehend nachzuprüfen, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (vgl. BAG Beschluß vom 29. November 1989 - 7 ABR 42/89 - AP Nr. 32 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

  • BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 109/86

    Arbeitsverhältnis: Saisonarbeit, Befristung, Anspruch auf Wiedereinstellung

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87

    Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Arbeitgeber auf

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Zwar ist die Frage der Erforderlichkeit grundsätzlich danach zu beurteilen, ob das Betriebsratsmitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder Handlung, die die Kosten auslöste, die Verursachung der Kosten für erforderlich halten durfte (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 - zu B II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 23/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Bildung einer Fahrgemeinschaft aufgrund besonderer, vom Betriebsratsmitglied darzulegender Umstände im Einzelfall als nicht zumutbar erscheint, zB wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der Mitfahrende sich dadurch in eine besondere Gefahr begibt (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 - zu B II 3 b der Gründe) .
  • LAG Hamm, 23.11.2012 - 10 TaBV 63/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Mietwagenkosten wegen auswärtiger

    Kosten, deren Vermeidung dem Betriebsrat bzw. dem einzelnen Betriebsratsmitglied zumutbar ist, können nicht als "erforderlich" im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG angesehen werden (BAG, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 -).

    Dies gilt zumindest dann, wenn die geltend gemachten Kosten von dem einzelnen Betriebsratsmitglied beeinflusst werden können (BAG, Beschluss vom 23. Juni 1975 - 1 ABR 104/73 - BAG, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 -).

    Dabei kann die Frage, ob es bei einer von mehreren Betriebsratsmitgliedern durchzuführenden Reise für diese zumutbar ist, Mitfahrmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, sie also im Kosteninteresse des Arbeitgebers sogar verpflichtet sind, Fahrgemeinschaften zu bilden, dahingestellt bleiben (grundsätzlich bejahend BAG, Beschluss vom 28.Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 - LAG Hamm, Beschluss vom 13. November 1991 - 3 TaBV 110/91 -).

  • LAG Hessen, 30.01.2017 - 16 TaBV 185/16

    Umfang der Erstattung der Reisekosten eines Betriebsratsmitgliedes anlässlich der

    Er hat deshalb darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (Bundesarbeitsgericht 28. Oktober 1992 -7 ABR 10/92- Rn. 26).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 6 TaBV 4/13

    Beschlussverfahren, Antragsänderung, Rechtskraft, Fahrtkostenerstattung,

    Ob es sich um erforderliche Kosten handelt, beurteilt sich danach, ob ein vernünftiger Dritter die Kosten im Zeitpunkt ihrer Verursachung bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände für erforderlich halten durfte, damit der Betriebsrat seine Aufgaben sachgerecht erfüllen kann (BAG 29.10.1992 - 7 ABR 10/92; Fitting, § 40 Rn. 9).

    Für Fahrten von Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich das kostengünstigste, zumutbare Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen; Kosten, deren Vermeidung dem Betriebsrat bzw. dem einzelnen Betriebsratsmitglied zumutbar ist, können nicht als "erforderlich" im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG angesehen werden (BAG 28.10.1992 - 7 ABR 10/92).

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 24/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Bildung einer Fahrgemeinschaft aufgrund besonderer, vom Betriebsratsmitglied darzulegender Umstände im Einzelfall als nicht zumutbar erscheint, zB wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der Mitfahrende sich dadurch in eine besondere Gefahr begibt (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 10/92 - zu B II 3 b der Gründe) .
  • LAG Hessen, 30.01.2016 - 16 TaBV 198/16

    Umfang der Erstattung der Reisekosten eines Betriebsratsmitgliedes anlässlich der

    Er hat deshalb darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (Bundesarbeitsgericht 28. Oktober 1992 -7 ABR 10/92- Rn. 26).
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