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   BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11   

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BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11 (https://dejure.org/2012,36017)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2012 - 7 ABR 16/11 (https://dejure.org/2012,36017)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2012 - 7 ABR 16/11 (https://dejure.org/2012,36017)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den Betriebsausschuss

  • openjur.de

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den Betriebsausschuss

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den Betriebsausschuss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 2 S 1 BetrVG, § 27 Abs 2 S 2 BetrVG, § 74 Abs 1 BetrVG
    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den Betriebsausschuss

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den Betriebsausschuss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den Betriebsausschuss

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf Betriebsausschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den Betriebsausschuss

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    7 Fragen zu Ausschüssen des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 284
  • DB 2013, 1241
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74

    Betriebsrat - Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß - Personelle

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Damit ist er berechtigt, die Zulässigkeit der Aufgabendelegation gerichtlich klären zu lassen (vgl. bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - zu II 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; vgl. auch - ohne weitere Problematisierung der Antragsbefugnis - für eine von allen Betriebsratsmitgliedern einer [Minderheiten-]Liste angegriffene Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1) .

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist aber nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (vgl. bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; so auch 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu C I 2 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestandes auf einen Ausschuss begegnet daher keinen rechtlichen Bedenken (zur Übertragung der Befugnisse nach §§ 92 bis 95 BetrVG vgl. BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3) .

    Sollte in diesem Zusammenhang die Berichterstattungspflicht des Ausschusses an das Plenum des Betriebsrats - wie vom Antragsteller behauptet - mangelhaft sein, führte dies nicht zur Unzulässigkeit der Aufgabenübertragung als solche, sondern wäre durch den Betriebsrat zu beheben (in diesem Sinn bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - zu III 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3) .

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Damit ist er berechtigt, die Zulässigkeit der Aufgabendelegation gerichtlich klären zu lassen (vgl. bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - zu II 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; vgl. auch - ohne weitere Problematisierung der Antragsbefugnis - für eine von allen Betriebsratsmitgliedern einer [Minderheiten-]Liste angegriffene Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1) .

    Diese immanente Schranke erfasst Ausnahmefälle und soll verhindern, dass der Betriebsrat durch eine umfassende Aufgabenübertragung zur Bedeutungslosigkeit verkümmert (vgl. BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 75, 1) .

    Eine punktuelle Betrachtung, nach der hinsichtlich jeder einzelnen Aufgabe dem Betriebsrat eine (Rest-)Kompetenz verbleiben müsste, würde eine Einschränkung seiner Befugnis zur Aufgabenübertragung bedeuten, die weder mit dem Gesetzeswortlaut noch mit Sinn und Zweck der §§ 27 f. BetrVG zu vereinbaren wäre (vgl. BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B II 4 b aa der Gründe, BAGE 75, 1) .

    cc) Die Entscheidung des Betriebsrats, welche Aufgaben er an den Betriebsausschuss (und an weitere Ausschüsse) überträgt, ist gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar (hierzu BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 75, 1) .

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Dies folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber von der Möglichkeit der Aufgabenübertragung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG nur den Abschluss von Betriebsvereinbarungen ausgenommen hat (vgl. BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist aber nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (vgl. bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; so auch 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu C I 2 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    cc) Die Entscheidung des Betriebsrats, welche Aufgaben er an den Betriebsausschuss (und an weitere Ausschüsse) überträgt, ist gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar (hierzu BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 75, 1) .

  • BAG, 19.01.1984 - 6 ABR 19/83

    Besprechung nach § 74 Abs 1 BetrVG - Teilnahmerecht des

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Dieser ist damit grundsätzlich berechtigt, den Betriebsausschuss mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu beauftragen (offengelassen von BAG 19. Januar 1984 - 6 ABR 19/83 - zu 2 der Gründe, BAGE 45, 22; ebenso DKKW/Berg § 74 Rn. 7; ErfK/Kania § 74 BetrVG Rn. 5; Fitting § 74 Rn. 5; HaKo-BetrVG/Lorenz 3. Aufl. § 74 Rn. 3; Preis in Wlotzke/Preis/Kreft BetrVG § 74 Rn. 3; grds. aA Kreutz GK-BetrVG § 74 Rn. 14; Löwisch/Kaiser Kommentar zum BetrVG § 74 Rn. 4; diff.

    Kennzeichnend für die in § 74 Abs. 1 BetrVG geregelte Besprechungs- (und Verhandlungs-)pflicht ist vielmehr, dass ihre Teilnehmer nicht verpflichtet sind und nicht verpflichtet werden können, für die jeweilige Seite bindende Beschlüsse zu fassen (vgl. BAG 19. Januar 1984 - 6 ABR 19/83 - zu 2 der Gründe, BAGE 45, 22) .

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    (1) Der im BetrVG bei verschiedenen organisatorischen Vorschriften - vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Satz 1, § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG - zum Ausdruck kommende "Schutz der im Betriebsrat vertretenen Minderheitenkoalitionen" (hierzu BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - zu B II 1 b bb (3) der Gründe, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3) steht der Übertragung der Besprechungspflicht nach § 74 Abs. 1 BetrVG vom Betriebsrat auf den Betriebsausschuss nicht entgegen.
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Danach hat jedes Betriebsratsmitglied - nicht nur ein Ausschussmitglied - das Recht, Unterlagen des Betriebsrats einzusehen (vgl. hierzu BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - BAGE 131, 316) .
  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 28/86

    Hinzuziehung weiterer Personen zum Monatgespräch durch den Dienststellenleiter -

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Sie sind, wie auch ihre systematische Stellung im Vierten Teil des BetrVG unter der Überschrift "Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer" zeigt, Teil der materiellen Betriebsverfassung und sollen - als Ausprägung des Grundsatzes vertrauensvoller Zusammenarbeit des § 2 Abs. 1 BetrVG - den Informationsaustausch zwischen den Betriebsparteien und eine frühzeitige Konfliktklärung sicherstellen (zu § 66 BPersVG vgl. BAG 14. April 1988 - 6 ABR 28/86 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 58, 107) .
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Während "laufende Geschäfte" regelmäßig interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und ggf. wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats meinen, also etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 69, 49; zum Personalvertretungsrecht BVerwG 5. Februar 1971 - VII P 17.70 - AP PersVG § 53 Nr. 2; 7. November 1969 - VII P 3.69 - BVerwGE 34, 180, 187) , betreffen "Aufgaben zur selbständigen Erledigung" regelmäßig Angelegenheiten aus dem Rechte- und Pflichtenkreis des Betriebsrats im Verhältnis zur Belegschaft, vor allem aber im Verhältnis zum Arbeitgeber, also die Beteiligungs- und Mitbestimmungsangelegenheiten im weitesten Sinn.
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Nur so können der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis nach § 308 ZPO sowie Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft nach § 322 ZPO festgestellt werden (vgl. BAG 16. November 2011 - 7 ABR 28/10 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 17 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 17 Nr. 2) .
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11
    Während "laufende Geschäfte" regelmäßig interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und ggf. wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats meinen, also etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 69, 49; zum Personalvertretungsrecht BVerwG 5. Februar 1971 - VII P 17.70 - AP PersVG § 53 Nr. 2; 7. November 1969 - VII P 3.69 - BVerwGE 34, 180, 187) , betreffen "Aufgaben zur selbständigen Erledigung" regelmäßig Angelegenheiten aus dem Rechte- und Pflichtenkreis des Betriebsrats im Verhältnis zur Belegschaft, vor allem aber im Verhältnis zum Arbeitgeber, also die Beteiligungs- und Mitbestimmungsangelegenheiten im weitesten Sinn.
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70

    Entscheidungsbefugnis des Personalrates der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich

  • LAG Niedersachsen, 24.11.2010 - 15 TaBV 115/09
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die

    Hierbei handelt es sich regelmäßig um interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und ggf. wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats wie etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 16/11 - Rn. 19) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 14 TaBV 675/17

    Betriebsrat - Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

    Entgegen der Ansicht des Beteiligten zu 2) folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. August 2012 (7 ABR 16/11, NZA 2013, 284) nichts anderes.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 10 TaBV 671/14

    Aufgabenübertragung - Betriebsausschuss - unzureichende Unterrichtung -

    Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestandes auf einen Ausschuss begegnet daher keinen rechtlichen Bedenken (BAG, Beschluss vom 15. August 2012 - 7 ABR 16/11 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 23.09.2019 - 16 TaBV 62/19

    Übertragung von Angelegenheiten auf den Betriebsausschuss

    Dabei handelt es sich um regelmäßig interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und gegebenenfalls wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats, also etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen (Bundesarbeitsgericht 15. August 2012 -7 ABR 16/11- Rn. 19).

    Die Entscheidung des Betriebsrats, welche Aufgaben er an den Betriebsausschuss (und an weitere Ausschüsse) überträgt, ist gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar (Bundesarbeitsgericht 15. August 2012 -7 ABR 16/11- Rn. 24, 25).

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2015 - 4 TaBVGa 6/15

    Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und Beauftragung eines

    "Laufende Geschäfte" meinen regelmäßig interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und gegebenenfalls wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats, also etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen (BAG 15.08.2012 - 7 ABR 16/11, AP Nr. 10 zu § 27 BetrVG 1972, Rz. 19 m. w. N.).
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