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   BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13   

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https://dejure.org/2015,23137
BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13 (https://dejure.org/2015,23137)
BAG, Entscheidung vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13 (https://dejure.org/2015,23137)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 (https://dejure.org/2015,23137)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von Übernachtungskosten - nachträgliche Änderung der für die kostenauslösende Entscheidung maßgeblichen Umstände

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von Übernachtungskosten - nachträgliche Änderung der für die kostenauslösende Entscheidung maßgeblichen Umstände

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 37 Abs 6 S 1 BetrVG
    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von Übernachtungskosten - nachträgliche Änderung der für die kostenauslösende Entscheidung maßgeblichen Umstände

  • IWW

    § 83 Abs. 3 ArbGG, § ... 40 Abs. 1 BetrVG, § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 313 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Reise- und Übernachtungskosten eines Betriebsratsmitglieds aus Anlass der Teilnahme an einer Schulung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kosten des Betriebsrats für Hotelzimmer wegen Schneeglätte

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kosten des Betriebsrats für Hotelzimmer wegen Schneeglätte

  • bag-urteil.com

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von Übernachtungskosten - nachträgliche Änderung der für die kostenauslösende Entscheidung maßgeblichen Umstände

  • Betriebs-Berater

    Freistellung des Betriebsratsmitglieds von Übernachtungskosten bei nachträglicher Änderung der für die kostenauslösende Entscheidung maßgeblichen Umstände

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von Übernachtungskosten - nachträgliche Änderung der für die kostenauslösende Entscheidung maßgeblichen Umstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Reise- und Übernachtungskosten eines Betriebsratsmitglieds aus Anlass der Teilnahme an einer Schulung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Übernachtungskosten des Betriebsrats auch bei nachträglicher Änderung der maßgeblichen Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratsschulung - und die Übernachtungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von Übernachtungskosten - nachträgliche Änderung der für die kostenauslösende Entscheidung maßgeblichen Umstände

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Vereiste Straßen: Arbeitgeber muss Hotelkosten für Betriebsrätin übernehmen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Hotelkosten - Betriebsrat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterbildung eines Betriebsratsmitglieds - Arbeitgeber muss zahlen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Hotelkosten beim Seminar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Übernachtungskosten eines Betriebsratsmitglieds im Rahmen einer Schulung aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse - Winterliche Witterungsverhältnisse führten zu verlängerter Fahrtzeit und erhöhtem Unfallrisiko

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schlechte Witterungsbedingungen können Arbeitgeber zur Tragung von Übernachtungskosten für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds verpflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1141
  • BB 2015, 2227
  • DB 2015, 2275
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, BAGE 135, 48; 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe) .

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 5 der Gründe) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die vom Betriebsrat oder einem Betriebsratsmitglied verursachten Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich waren, unterliegt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Diese ist wegen ihres vom Betriebsrat abgeleiteten Rechts unmittelbar von der begehrten Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen, da der Betriebsrat geltend macht, sie sei Inhaberin eines Freistellungsanspruchs nach § 40 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 13 mwN) .

    Neben den eigentlichen Seminargebühren hat der Arbeitgeber auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 21) .

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 14) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die vom Betriebsrat oder einem Betriebsratsmitglied verursachten Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich waren, unterliegt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 17; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe).

  • BAG, 28.03.2007 - 7 ABR 33/06

    Betriebsratskosten - Schulung - Unterbringung im Hotel

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    An der Teilnahme an diesen Zusammentreffen ist das Betriebsratsmitglied nicht gehindert, wenn es nicht in der Schulungsstätte übernachtet (vgl. BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 18) .
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, dass sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 35; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Hierbei kann auch nicht außer Betracht bleiben, dass nach § 313 Abs. 3 ZPO die Entscheidungsgründe nur eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen enthalten müssen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht (BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 40) .
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, dass sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 35; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Die Arbeitgeberin verkennt, dass es für die von § 286 Abs. 1 ZPO geforderte Überzeugung des Gerichts keiner absoluten Sicherheit bedarf, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit genügt, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. etwa BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 44) .
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Soweit einzelne Betriebsratsmitglieder für den Besuch betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Freistellung des Betriebsratsmitglieds von der Zahlungsverpflichtung in Anspruch zu nehmen (vgl. etwa BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 80, 236) .
  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13
    Grundsätzlich muss der für die Schulungsteilnahme erforderliche Betriebsratsbeschluss auf ein konkretes Betriebsratsmitglied und auf eine konkrete, nach Zeitpunkt und Ort bestimmte Schulung bezogen sein (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 21 f.; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - zu B 2 der Gründe, BAGE 94, 42) .
  • LAG Köln, 21.02.2013 - 6 TaBV 43/12

    Übernahme der Übernachtungskosten eines Betriebsratsmitglieds anlässlich einer

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 10/92

    Aufwendungen eines knieverletzten Betriebsratsmitgliedes für die Anreise zu einer

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass überhaupt eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 29; 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 40, BAGE 149, 47; BGH 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08 - Rn. 18) .
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist sowie nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 26; 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 - Rn. 21) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass überhaupt eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 29; 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 40, BAGE 149, 47; BGH 1. Dezember 2009 - VI ZR 221/08 - Rn. 18) .
  • LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21

    Arbeitgeberin darf Personalvertretung Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt in den Beschlüssen vom 17.11.2021, aaO, Rdz. 16 f.; vom 24.10.2018 - 7 ABR 23/17, NZA 2019, 407, Rdz. 11 f.; vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 15 f.; vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12, NZA 2014, 1349, Rdz. 15 f.).

    Geht man davon aus, dass Herr T. dem zusätzlichen (abendlichen) Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den Seminarteilnehmern außerhalb des eigentlichen Seminarprogramms beiwohnen durfte und sollte (vgl. BAG, Beschluss vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 24), er aber andererseits morgens trotz des gerichtsbekannten hohen Verkehrsaufkommens in der Region Düsseldorf/Köln pünktlich wieder in Bad Honnef zu erscheinen hatte, hätte sich ein tägliches Pendeln auf ein reines Zubringen zu und Abholen von häuslichen Schlafphasen beschränkt, die nicht einmal besonders lang ausfielen.

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 23/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

    Neben den eigentlichen Seminargebühren hat der Arbeitgeber auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 15 mwN) .

    Diese Pflicht gilt auch für das einzelne Betriebsratsmitglied (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 15 f. mwN) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die vom Betriebsrat oder einem Betriebsratsmitglied verursachten Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich waren, unterliegt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Soweit einzelne Betriebsratsmitglieder für den Besuch betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Freistellung des Betriebsratsmitglieds von der Zahlungsverpflichtung in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 10; 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 80, 236) .

    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12; 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 16 mwN).

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die vom Betriebsrat oder einem Betriebsratsmitglied verursachten Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich waren, unterliegt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 17) .

  • BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14

    Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der

    Soweit die Vertrauensperson selbst für den Besuch von Schulungsveranstaltungen iSv. § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX Zahlungsverpflichtungen eingegangen ist oder Kosten verauslagt hat, ist die Schwerbehindertenvertretung berechtigt, den Arbeitgeber auf Freistellung der Vertrauensperson von der Zahlungsverpflichtung und auf Kostenerstattung an die Vertrauensperson in Anspruch zu nehmen (vgl. zur Antragsbefugnis des Betriebsrats BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 10) .

    sei Inhaber eines Freistellungs- und Kostenerstattungsanspruchs nach § 96 Abs. 4 Satz 3, Abs. 8 SGB IX (vgl. für die Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 13; 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 13) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19

    Betriebsratsschulung - Kostenerstattung - Erforderlichkeit

    Der Beteiligte zu 1 ist als Gremium befugt, den Arbeitgeber auf Freistellung von den Kosten in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 10).

    Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.Neben den eigentlichen Seminargebühren hat der Arbeitgeber auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 15; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 9, jeweils mwN.).

    Er hat darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 16; 23. Juli 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 18, jeweils mwN.).

    Maßgebend ist vielmehr, dass er die Kosten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Zeitpunkt der Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 23).

  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 34/23

    Betriebsratsbüro

    Er hat darauf bedacht zu sein, die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (BAG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 -, Rn. 12, juris; BAG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 -, Rn. 16, juris; BAG, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 7 ABR 71/06 -, BAGE 125, 242-247, Rn. 13).
  • BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

    Bei der Frage, welche Kosten der Betriebsrat für angemessen bzw. erforderlich halten darf (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12) , ist auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats abzustellen (vgl. - auch zu den Ausnahmen - BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 23) .
  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 24/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 26 TaBV 2215/15

    Erforderlichkeit einer Betriebsräteschulung zum Konfliktmanagement -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20

    Erforderlichkeit einer Schulung zum AGG + Datenschutz

  • LAG Hessen, 11.03.2019 - 16 TaBV 201/18

    1. Der Freistellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG steht grundsätzlich dem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 7 TaBV 24/16

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung - Mitglieder des örtlichen

  • LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19

    Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von Diesel - Führen eines LKW unter

  • LAG München, 25.06.2020 - 3 TaBV 118/19

    Betriebsratsschulung, Konfliktmanagement, Begriff der Erforderlichkeit,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung - Anspruch auf Freistellung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 22.10.2021 - 2 Ca 52/21

    Anordnung von Coronatests - Weisungsrecht - Rücksichtnahmepflicht - Beleidigung -

  • ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
  • LAG Hessen, 01.03.2016 - 4 TaBV 258/15

    Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet es dem Betriebsrat auch

  • LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der

  • LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 185/19

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der

  • ArbG Hamburg, 01.09.2021 - 16 BV 17/20

    Betriebsrat - Freistellung von Schulungskosten - Reisekostenerstattung -

  • ArbG Cottbus, 18.06.2020 - 3 BV 15/20
  • ArbG Frankfurt/Main, 29.06.2022 - 9 BV 284/21
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