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   BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10   

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BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10 (https://dejure.org/2011,47927)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2011 - 7 ABR 27/10 (https://dejure.org/2011,47927)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2011 - 7 ABR 27/10 (https://dejure.org/2011,47927)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG

  • openjur.de

    Leistungsbeurteilung nach § 7 Ziff 2 ERA-TV für die bayerische Metall- und Elektroindustrie; Regelungssperre des § 77 Abs 3 Satz 1 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Leistungsbeurteilung nach § 7 Ziff 2 ERA-TV für die bayerische Metall- und Elektroindustrie - Regelungssperre des § 77 Abs 3 Satz 1 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 1 TVG
    Leistungsbeurteilung nach § 7 Ziff 2 ERA-TV für die bayerische Metall- und Elektroindustrie - Regelungssperre des § 77 Abs 3 Satz 1 BetrVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Leistungsbeurteilung nach § 7 Ziff 2 ERA-TV für die bayerische Metall- und Elektroindustrie - Regelungssperre des § 77 Abs 3 Satz 1 BetrVG

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungsbeurteilung nach § 7 Ziff 2 ERA-TV für die bayerische Metall- und Elektroindustrie - Regelungssperre des § 77 Abs 3 Satz 1 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Leistungsbeurteilung; Tarifvertrag; Betriebsvereinbarung; Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbeurteilung: Wenn der Tarifvertrag den Zeitraum regelt, kann eine Betriebsvereinbarung den Zeitpunkt festlegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 983
  • NZA-RR 2012, 579
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    Der Betriebsrat hat in diesem Zusammenhang (auch) einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßende Maßnahmen unterlässt (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B IV 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 110, 252; 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 a der Gründe mwN, BAGE 90, 76) .

    Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsvereinbarung vom Arbeitgeber unabhängig davon verlangen, ob ein grober Pflichtenverstoß iSv. § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - aaO) .

    Etwas anderes gilt nach § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG dann, wenn der Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 110, 252) .

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    (c) Auf die Frage, ob die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG deshalb aufgehoben ist, weil es sich bei Ziff. 3 Abs. 5 BV um Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG handeln würde, für die der Tarifvorrang nach § 77 Abs. 3 BetrVG nicht gilt (vgl. dazu BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C I der Gründe, BAGE 69, 134; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - zu I 2 der Gründe, BAGE 82, 89) , kommt es daher nicht entscheidend an.
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    (c) Auf die Frage, ob die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG deshalb aufgehoben ist, weil es sich bei Ziff. 3 Abs. 5 BV um Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG handeln würde, für die der Tarifvorrang nach § 77 Abs. 3 BetrVG nicht gilt (vgl. dazu BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C I der Gründe, BAGE 69, 134; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - zu I 2 der Gründe, BAGE 82, 89) , kommt es daher nicht entscheidend an.
  • BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98

    Spesenregelung und Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    Der Betriebsrat hat in diesem Zusammenhang (auch) einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßende Maßnahmen unterlässt (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B IV 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 110, 252; 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 a der Gründe mwN, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt ( vgl. zB BAG 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 271) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13 mwN, BAGE 133, 342) .
  • BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer "Mitarbeiterin

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    (aaa) Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (BAG 24. August 2011 - 4 ABR 122/09 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 376/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Entgelterhöhung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. zuletzt BAG 18. Oktober 2011 - 1 AZR 376/10 - Rn. 15 mwN) .
  • LAG München, 25.02.2010 - 3 TaBV 104/09

    Auslegung einert tarifvertraglichen Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Februar 2010 - 3 TaBV 104/09 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Der Betriebsrat hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung der getroffenen Vereinbarung und auf Unterlassung vereinbarungswidriger Maßnahmen (vgl. nur BAG, Beschl. v. 16.11.2011, 7 ABR 27/10, NZA-RR 2012, 579; ErfK/ Kania , 20. Aufl. 2020, § 77 BetrVG Rn. 8; Fitting, BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 77 BetrVG Rn. 7 jew. mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16. November 2011 - 7 ABR 27/10 - EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 143).
  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16. November 2011 - 7 ABR 27/10 - Rn. 25 mwN, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 143) .
  • LAG Hamm, 08.08.2017 - 7 TaBV 33/17

    Betriebsvereinbarung; Durchführungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Bestimmtheit

    Dieser Anspruch, der mit dem Durchführungsanspruch gemäß § 77 Abs. 3BetrVG korrespondiert, unterliegt keinen weiteren Voraussetzungen, da es ausschließlich um die Beachtung einer zwischen den Betriebsparteien getroffenen Vereinbarung geht, also quasi um die Vertragstreue (vgl. hierzu auch BAG vom 29.04.2004, 1 ABR 30/02 Rdnr. 128 juris; vom 16.11.2011, 7 ABR 27/10 Rdnr. 18 juris).
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 6/16

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

    Der Betriebsrat hat in diesem Zusammenhang auch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßende Maßnahme unterlässt (BAG, Beschluss v. 16.11.2011 - 7 ABR 27/10 -, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -, Rn. 99, juris; BAG, Beschluss v. 27.10.1998 - 1 ABR 3/98 -, Rn. 40, juris).
  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

    Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsvereinbarung von der Arbeitgeberin unabhängig davon verlangen, ob ein grober Pflichtenverstoß i.S.v. § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (vgl. BAG, Beschluss vom 16. November 2011 - 7 ABR 27/10 -, juris, Rn. 18).
  • LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsvereinbarung von der Arbeitgeberin unabhängig davon verlangen, ob ein grober Pflichtenverstoß i.S.v. § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (vgl. BAG, Beschluss vom 16. November 2011 - 7 ABR 27/10 -, juris, Rn. 18).
  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 50/19

    Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beschlüsse des Betriebsrats

    Für die Schuldner ist aufgrund des Unterlassungstitels eindeutig erkennbar, welche Handlungen sie künftig zu unterlassen haben, um sich rechtmäßig verhalten zu können (siehe hierzu: Bundesarbeitsgericht 16. November 2011 -7 ABR 27/10- Rn. 14).

    Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsvereinbarung vom Arbeitgeber unabhängig davon verlangen, ob ein grober Verstoß im Sinne von § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (Bundesarbeitsgericht 16. November 2011 -7 ABR 27/10- Rn. 18).

  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

    Der Betriebsrat hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung der getroffenen Vereinbarung und auf Unterlassung vereinbarungswidriger Maßnahmen (vgl. nur BAG, Beschluss vom 16.11.2011, 7 ABR 27/10, juris, NZA-RR 2012, 579; ErfK/Kania, 20. Aufl. 2020, § 77 BetrVG Rn. 8; Fitting, BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 77 BetrVG Rn. 7 jew. mwN).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.08.2018 - 2 Ca 1322/17

    Streitigkeit um Überstundenzuschläge

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. des BAG, vgl. nur Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 27/10 - AP Nr. 103 zu § 77 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 25.08.2016 - 7 TaBV 100/15

    Gesamtbetriebsvereinbarung "Geschäftsreisen"; Auslegung; Bestimmtheit von

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 10 Sa 60/12

    Leistungsermittlung nach ERA-TV-Metall-Baden-Württemberg - Verdienstsicherung

  • LAG Thüringen, 26.04.2012 - 2 Sa 332/11

    Rechtliche Einordnung der Bestimmung einer individuellen Jahresarbeitszeit in

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