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   BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10   

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https://dejure.org/2011,9796
BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 (https://dejure.org/2011,9796)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 (https://dejure.org/2011,9796)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2011 - 7 ABR 28/10 (https://dejure.org/2011,9796)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer Informationsveranstaltung in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstands

  • openjur.de

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer Informationsveranstaltung in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstands

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer Informationsveranstaltung in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstands

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 BetrVG, § 17 Abs 2 BetrVG, § 42 BetrVG, § 51 Abs 5 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG
    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer Informationsveranstaltung in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstands

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Informationsveranstaltungen des Gesamtbetriebsrats zur Bestellung eines Wahlvorstands zu Belegschaftsversammlungen

  • Betriebs-Berater

    Betriebsversammlung und Gesamtbetriebsrat

  • rewis.io

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer Informationsveranstaltung in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstands

  • ra.de
  • rewis.io

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer Informationsveranstaltung in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Abgrenzung von Informationsveranstaltungen des Gesamtbetriebsrats zur Bestellung eines Wahlvorstands zu Belegschaftsversammlungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesamtbetriebsrat: Zuständigkeit für die Bestellung eines Wahlvorstands in betriebsratslosen Betrieben berechtigt nicht zu Belegschaftsversammlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationsveranstaltungen des Gesamtbetriebsrats in betriebsratslosen Betrieben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsversammlung und Gesamtbetriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 32
  • NZA 2012, 404
  • BB 2012, 700
  • DB 2012, 582
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Der Streit darüber, ob dem Gesamtbetriebsrat ein Recht zur Durchführung der vom Antrag umfassten Veranstaltungen zukommt, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person (für einen Streit über ein Mitbestimmungsrecht vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 19 mwN, NZA 2011, 1373) .
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Im Zusammenhang mit den Mitbestimmungstatbeständen des § 87 Abs. 1 BetrVG kommt eine Annexkompetenz des Betriebsrats nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Betracht, wenn die zu regelnde mitbestimmte Angelegenheit ohne die ergänzende Regelung nicht sinnvoll ausgestaltet werden kann (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 147; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - zu C VII 2 der Gründe ["die eine Regelung kann nicht ohne die andere getroffen werden"], BAGE 44, 285; 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 40; vgl. auch 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 82, 349) .
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Nur so können der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis nach § 308 ZPO sowie Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft nach § 322 ZPO festgestellt werden (zur Reichweite eines Informationsrechts des Betriebsrats vgl. BAG 9. März 2011 - 7 ABR 137/09 - Rn. 20 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 17; zur Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen des Arbeitgebers oder betrieblichen Vorgängen vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 100, 173) .
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Im Zusammenhang mit den Mitbestimmungstatbeständen des § 87 Abs. 1 BetrVG kommt eine Annexkompetenz des Betriebsrats nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Betracht, wenn die zu regelnde mitbestimmte Angelegenheit ohne die ergänzende Regelung nicht sinnvoll ausgestaltet werden kann (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 147; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - zu C VII 2 der Gründe ["die eine Regelung kann nicht ohne die andere getroffen werden"], BAGE 44, 285; 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 40; vgl. auch 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 82, 349) .
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Im Zusammenhang mit den Mitbestimmungstatbeständen des § 87 Abs. 1 BetrVG kommt eine Annexkompetenz des Betriebsrats nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Betracht, wenn die zu regelnde mitbestimmte Angelegenheit ohne die ergänzende Regelung nicht sinnvoll ausgestaltet werden kann (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 147; 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - zu C VII 2 der Gründe ["die eine Regelung kann nicht ohne die andere getroffen werden"], BAGE 44, 285; 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 40; vgl. auch 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 82, 349) .
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08

    Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Er kann sich aber anderer Wege der Informationsbeschaffung bedienen und insbesondere die im Unternehmen vorhandene Kommunikationstechnik nutzen (zum Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefonen vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 46/08 - BAGE 132, 357) .
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 155/97

    Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern auf Flughafengelände

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Dieser kann zB angenommen werden, wenn eine "Anhang-Aufgabe" unerlässliche Voraussetzung für die sachgerechte Erledigung der gesetzlich zugewiesenen Aufgabe ist (für eine Verwaltungs-Annexkompetenz des Bundes vgl. BGH 25. Februar 1999 - III ZR 155/97 - zu III 2 b der Gründe, BGHZ 141, 48) .
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Nur so können der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis nach § 308 ZPO sowie Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft nach § 322 ZPO festgestellt werden (zur Reichweite eines Informationsrechts des Betriebsrats vgl. BAG 9. März 2011 - 7 ABR 137/09 - Rn. 20 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 17; zur Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen des Arbeitgebers oder betrieblichen Vorgängen vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 100, 173) .
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    (a) Die - im Staatsorganisationsrecht entwickelten (vgl. bereits BVerfG 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 - BVerfGE 3, 407) Rechtsbegriffe "Annexkompetenz" und "Befugnis kraft Sachzusammenhangs" drücken die Erweiterung einer ausdrücklich zugewiesenen Kompetenz durch die Einbeziehung von Regelungs- und Durchführungsbefugnissen aus.
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10
    Außerdem hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Gesamtbetriebsratsamts und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (für ein Sachmittelverlangen vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100) .
  • LAG Hessen, 04.02.2010 - 9 TaBV 199/09

    Recht des Gesamtbetriebsrates auf Durchführung einer Informationsveranstaltung

  • BAG, 08.03.1977 - 1 ABR 33/75

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Kontengebühren

  • LAG München, 11.07.2022 - 4 TaBV 9/22

    Auskunftsanspruch, Vertrauensarbeitszeit, Regelungszuständigkeit; Ladung zur

    Die gesetzliche Aufgabenzuweisung an den Betriebsrat bleibt bestehen, wenn der Gesamtbetriebsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit eine Betriebsvereinbarung abschließt (BAG v. 16.08.2011, 1 ABR 22/10 Rn. 30 f.- zitiert nach juris; BAG v. 16.11.2011, 7 ABR 28/10 Rn. 22 - zitiert nach juris; Fitting § 80 Rn. 12).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den

    Nur so können der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis nach § 308 ZPO sowie Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft nach § 322 ZPO festgestellt werden (vgl. BAG 16. November 2011 - 7 ABR 28/10 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 17 Nr. 9 = EzA BetrVG 2001 § 17 Nr. 2) .
  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 BV 106/12

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zum Hinweis auf die Möglichkeit der

    Hiernach ist eine Primärzuständigkeit von Gesamtbetriebsrat und (ersatzweise) Konzernbetriebsrat zur Wahlvorstandsbestellung begründet (BAG, Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 - NZA 2012, 404).

    Dazu gehören auch Vorbereitungshandlungen für die Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgabe (BAG, Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 - NZA 2012, 404).

    Er kann sich anderer Wege der Informationsbeschaffung bedienen und insbesondere die im Unternehmen vorhandene Kommunikationstechnik nutzen (BAG, Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 - NZA 2012, 404 unter Rdnr. 34).

    Der Gesamtbetriebsrat muss hierbei aber die im Betriebsverfassungsgesetz vorgegebene und zum Ausdruck kommende Konzeption beachten (BAG, Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 - NZA 2012, 404).

    Er überschreitet seinen Beurteilungsspielraum, wenn er einen kostenintensiven Weg wählt, der nach der gesetzlichen Konzeption nicht vorgesehen ist (BAG, Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 - NZA 2012, 404).

    In diesem Zusammenhang ist vor allem des Gesetzeszweck des § 17 Abs. 1 BetrVG zu berücksichtigen; mit der Übertragung der Aufgabe einer Wahlvorstandsbestellung vorrangig auf den Gesamt- (bzw. Konzern-)betriebsrat sollten die Bestellung von Wahlvorständen erleichtert sowie das Wahlverfahren vereinfacht und die Kosten einer Betriebsratswahl verringert werden (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf des BetrVerf-Reformgesetzes vom 2. April 2001, BT-Drucks. 14/5741 S. 38; BAG, Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 - NZA 2012, 404).

    Eine "werbende und informierende Tätigkeit des Gesamtbetriebsrats" im Zusammenhang mit der Bestellung des Wahlvorstandes ist grundsätzlich von der Kompetenz aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfasst (vgl. BAG, Beschluss vom 16.11.2011 - 7 ABR 28/10 - NZA 2012, 404 unter Rdnr. 34).

  • LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 8/21

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Konzernbetriebsrats zwecks Bestellung des

    So sei er nicht berechtigt, in betriebsratslosen Betrieben eine Betriebsversammlung durchzuführen (BAG 16.11.2011 -7 ABR 28/10).

    Nicht zulässig ist dagegen die Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der Bestellung eines Wahlvorstands im Rahmen einer Betriebsversammlung (Bundesarbeitsgericht 16. November 2011 -7 ABR 28/10; GK-Kreutz, BetrVG, 12. Auflage § 17 Rn. 15).

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