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   BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12   

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https://dejure.org/2013,40948
BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12 (https://dejure.org/2013,40948)
BAG, Entscheidung vom 11.09.2013 - 7 ABR 29/12 (https://dejure.org/2013,40948)
BAG, Entscheidung vom 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 (https://dejure.org/2013,40948)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung; Gegenwarts- und Zukunftsbezug

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung - Gegenwarts- und Zukunftsbezug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung - Gegenwarts- und Zukunftsbezug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechte des Betriebsrats bei Unterlassen einer Ein- oder Umgruppierung

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung - Gegenwarts- und Zukunftsbezug

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung - Gegenwarts- und Zukunftsbezug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Betriebsrats bei Unterlassen einer Ein- oder Umgruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ein- und Umgruppierung: Keine Pflicht des Arbeitgebers bei in Vergangenheit liegendem abgeschlossenen Vorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 388
  • DB 2014, 371
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    Folgerichtig wird ein Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG unbegründet, wenn die im Antrag bezeichnete personelle Einzelmaßnahme etwa durch Zeitablauf geendet hat (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22; vgl. auch bereits 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 65, 105; 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - zu II 2 a der Gründe) .

    Deshalb ist die Zustimmung des Betriebsrats für die Betriebsparteien nur solange von Bedeutung, wie der von der Eingruppierung betroffene Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt oder die streitige Ein- oder Umgruppierung nicht durch eine andere Ein- oder Umgruppierung beendet worden ist (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu II 3 der Gründe; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105) .

    Gerichtliche Entscheidungen darüber, ob der Arbeitgeber früher zu einer Ein- oder Umgruppierung verpflichtet oder ob der Arbeitnehmer früher zutreffend ein- oder umgruppiert war, würden lediglich dem Betriebsrat oder dem Arbeitgeber bestätigen, dass er recht gehabt habe (vgl. zu all dem BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II der Gründe, BAGE 65, 105) .

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    (1) Allerdings hat das Landesarbeitsgericht seine insoweit gegenteilige Ansicht - zutreffend - auf eine Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Mai 1994 gestützt (- 1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1) .

    In dieser Entscheidung ist ausgeführt, die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG bis zur Festlegung einer Entgeltgruppe durchzuführen, bestehe auch (fort) , wenn sich die Maßnahme nur auf einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Zeitraum beziehe (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

    (cc) Aus der begrenzten Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung in einem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG gegenüber dem Arbeitnehmer, um dessen Ein- oder Umgruppierung es geht (hierzu BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - zu B II 2 c bb der Gründe, BAGE 77, 1) , folgt nichts anderes.

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    a) Der Betriebsrat kann in Fällen, in denen der Arbeitgeber die gebotene Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers unterlässt, in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Ein- oder Umgruppierungsentscheidung vorzunehmen, ihn um Zustimmung zu ersuchen und im Falle der beachtlichen Zustimmungsverweigerung das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 138, 39) .

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 20, BAGE 138, 39; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 136, 359) .

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    Voraussetzung hierfür ist eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers zur Ein- oder Umgruppierung (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 112, 238).

    Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber zuvor eine entsprechende Beurteilung vorgenommen - also überhaupt eine Maßnahme getroffen - hat, die eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist ( BAG 9. März 2011 - 7 ABR 118/09 - Rn. 13) , oder er hierzu verpflichtet ist (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 112, 238) .

  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 49/98

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    Deshalb ist die Zustimmung des Betriebsrats für die Betriebsparteien nur solange von Bedeutung, wie der von der Eingruppierung betroffene Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt oder die streitige Ein- oder Umgruppierung nicht durch eine andere Ein- oder Umgruppierung beendet worden ist (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu II 3 der Gründe; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105) .
  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    Ist eine Ein- oder Umgruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgt, spielt die Frage, ob der Arbeitnehmer früher zutreffend eingruppiert war, für das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander keine Rolle mehr (BAG 1. Juli 2009 - 4 ABR 17/08 - Rn. 19 mwN; 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 99, 258) .
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    Ist eine Ein- oder Umgruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgt, spielt die Frage, ob der Arbeitnehmer früher zutreffend eingruppiert war, für das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander keine Rolle mehr (BAG 1. Juli 2009 - 4 ABR 17/08 - Rn. 19 mwN; 30. Oktober 2001 - 1 ABR 8/01 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 99, 258) .
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    Die Beteiligung des Betriebsrats dient folglich einer "Richtigkeitskontrolle" im Sinn der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung des Vergütungsschemas und damit der Durchsetzung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und Transparenz der Vergütungspraxis (vgl. BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 1) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 20, BAGE 138, 39; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 136, 359) .
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
    Folgerichtig wird ein Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG unbegründet, wenn die im Antrag bezeichnete personelle Einzelmaßnahme etwa durch Zeitablauf geendet hat (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22; vgl. auch bereits 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 65, 105; 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • LAG Sachsen, 07.03.2012 - 2 TaBV 7/11
  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76

    Zustellung - Verfahrensbeendende Beschlüsse - Entfallenes Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 118/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Diese Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung basieren auf der Erkenntnis, dass es sich bei der Eingruppierung nicht um einen konstitutiven rechtsgestaltenden Akt, sondern um einen Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht handelt (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 18; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 19, BAGE 142, 20; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 50, BAGE 130, 286) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

    Daraus kann lediglich geschlossen werden, dass die Verwendung des Begriffs Umgruppierung näher gelegen hätte, da unter einer Umgruppierung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine Änderung der Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung zu verstehen ist (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 19) .

    Beide bestehen in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe oder jedenfalls einer Vergütungsordnung zuzuordnen ist (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 18) .

  • BAG, 07.06.2017 - 1 ABR 32/15

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Nachwirkungszeitraum

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Diese Grundsätze gelten auch für Ein- und Umgruppierungen (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24) .

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 7. Oktober 2015 - 7 ABR 75/13 - Rn. 11; 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 13 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2019 - 8 TaBV 70/18

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergütung des Vorsitzenden

    Eine Umgruppierung findet nicht nur statt, wenn dem Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit zugewiesen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen Vergütungsgruppe entspricht, sondern etwa auch dann, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit des Arbeitnehmers die Vergütungsordnung ändert, also infolge einer Änderung der Vergütungsgruppenordnung eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG, Beschluss vom 11.09.2013 - 7 ABR 29/12, NZA 2014, 398).
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 30/18

    Stufenvorweggewährung und Zahlung einer erhöhten Endstufe nach dem TV-Ärzte/VKA -

    Umgruppierung ist jede Änderung dieser Einreihung (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 19) .

    Entsprechend besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG in den Fällen der Ein- und Umgruppierung lediglich in einem Recht auf Mitbeurteilung der Rechtslage (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 18) und nicht in der Mitwirkung bei einer erst rechtsgestaltenden Maßnahme des Arbeitgebers.

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

  • LAG Hamm, 06.09.2022 - 7 TaBV 13/22

    Verbindlichkeit tariflicher Eingruppierungsregeln nach Betriebsübergang auf einen

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 14/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Umgruppierung

  • BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15

    Zustimmungsersetzung: korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • BAG, 07.10.2015 - 7 ABR 75/13

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Anforderungen an die

  • LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 TaBV 40/13

    Ein- und Umgruppierung Punktionskräfte

  • LAG Köln, 24.01.2020 - 9 TaBV 55/19

    Überleitung der Beschäftigten in den TVöD ; Ablehnung einer Höhergruppierung;

  • LAG Hamm, 23.11.2018 - 13 TaBV 10/18

    Eingruppierung von Salesfloor-Supervisoren und Supervisoren Wareneingang nach dem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14

    Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung

  • LAG Köln, 22.07.2022 - 9 TaBV 14/21

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung Auslegung des

  • ArbG Köln, 08.08.2019 - 14 BV 498/18
  • LAG München, 19.07.2018 - 4 TaBV 153/17

    Eingruppierung; Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14

    Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 5 TaBV 322/17

    Zuständigkeit der paritätischen Entgeltkommission nach Ziff. 14 ERA-TV Berlin und

  • LAG Hamm, 31.01.2014 - 13 TaBV 66/13

    Zustimmung zur Umgruppierung

  • ArbG Essen, 09.04.2018 - 5 Ca 268/18
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