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   BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16   

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BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16 (https://dejure.org/2018,9979)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2018 - 7 ABR 30/16 (https://dejure.org/2018,9979)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 (https://dejure.org/2018,9979)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Aufhebung von Einstellungen - Antragstellung

  • IWW

    § 99 Abs. 1 BetrVG, § ... 308 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 528, 308 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 525, 137 Abs. 1 ZPO, § 297 ZPO, § 295 ZPO, § 83 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 90 Abs. 2, § 314 Satz 1 ZPO, § 314 ZPO, § 314 Satz 2 ZPO, § 165 Satz 1 ZPO, § 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 165 Satz 2 ZPO, § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 101 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 101 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Antragserfordernis im Prozess als Grundlage des Verfahrensgegenstandes; Beweiskraft und Beweisfunktion des Urteilstatbestandes; Aufhebung einer personellen Einzelmaßnahme zur Beseitigung eines betriebsverfassungswidrigen Zustandes; Keine Aufhebung bei bereits erfolgter ...

  • Betriebs-Berater

    Aufhebung von personellen Maßnahmen durch Betriebsrat

  • online-und-recht.de

    Aufhebung von Einstellungen

  • bag-urteil.com

    Aufhebung von Einstellungen - Antragstellung

  • rewis.io

    Aufhebung von Einstellungen - Antragstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragserfordernis im Prozess als Grundlage des Verfahrensgegenstandes

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung von Einstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats - und die Aufhebung von Einstellungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussverfahren - und die Beschwerdeanträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilstatbestand - und der Beweis mündlich gestellter Prozessanträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1094
  • BB 2018, 1843
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 26/14

    Beschwerdeentscheidung im Beschlussverfahren ohne Antrag

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Der Beschluss des ersten Rechtszugs darf nur insoweit abgeändert werden, wie eine Abänderung beantragt ist (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 8) .

    Das Gericht ist nach dem auch im Beschlussverfahren geltenden § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht befugt, dem Antragsteller etwas zu- oder abzusprechen, was nicht beantragt ist (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 8; 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 29, BAGE 154, 64; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 9) .

    Ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO ist auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 6) .

    Formmängel bei der Antragstellung sind gemäß § 295 ZPO heilbar, nicht jedoch der Mangel der Erhebung des Antrags "an sich" (BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 9) .

    Sind die Voraussetzungen des § 83 Abs. 4 Satz 2 ArbGG erfüllt, kann über den in der Antragsschrift - in der Beschwerdeinstanz nach § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 4 Satz 2 ArbGG über den in der Rechtsmittelschrift - verfassten Antrag verhandelt und entschieden werden (BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 9) .

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 166/16

    Fehlen der Antragstellung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Dies schließt die Abgabe von Prozesserklärungen in der mündlichen Verhandlung ein (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18; BGH 19. März 2013 - VIII ZB 45/12 - Rn. 11 [Erledigungserklärung]; BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 - [Zustimmung zur Klageänderung]; OLG Düsseldorf 15. März 1990 - 6 U 215/89 - [Anerkenntnis; Verzicht; Vergleich; Erklärungen zur Zuständigkeit]) .

    § 314 ZPO gilt auch für die Antragstellung in der mündlichen Verhandlung (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18; BGH 18. Juli 2013 - III ZR 208/12 - Rn. 8; BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 -) .

    Dabei kann hier dahinstehen, ob sich die Beweiskraft des Tatbestands bei in ihm wiedergegebenen Anträgen nur auf die Tatsache ihrer Verlesung bezieht (so BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 - Thomas/Putzo/Reichold ZPO 39. Aufl. § 314 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 76. Aufl. § 314 Rn. 5 Stichwort "Antragsinhalt") oder auch auf ihren Inhalt (so BGH 18. Juli 2013 - III ZR 208/12 - Rn. 8; offengelassen in BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18) .

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Dies schließt die Abgabe von Prozesserklärungen in der mündlichen Verhandlung ein (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18; BGH 19. März 2013 - VIII ZB 45/12 - Rn. 11 [Erledigungserklärung]; BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 - [Zustimmung zur Klageänderung]; OLG Düsseldorf 15. März 1990 - 6 U 215/89 - [Anerkenntnis; Verzicht; Vergleich; Erklärungen zur Zuständigkeit]) .

    § 314 ZPO gilt auch für die Antragstellung in der mündlichen Verhandlung (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18; BGH 18. Juli 2013 - III ZR 208/12 - Rn. 8; BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 -) .

    Dabei kann hier dahinstehen, ob sich die Beweiskraft des Tatbestands bei in ihm wiedergegebenen Anträgen nur auf die Tatsache ihrer Verlesung bezieht (so BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 - Thomas/Putzo/Reichold ZPO 39. Aufl. § 314 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 76. Aufl. § 314 Rn. 5 Stichwort "Antragsinhalt") oder auch auf ihren Inhalt (so BGH 18. Juli 2013 - III ZR 208/12 - Rn. 8; offengelassen in BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18) .

  • ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14

    Aufhebung der Einstellung von Mitarbeitern mangels Zustimmung des Betriebsrates;

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2016 - 7 TaBV 63/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23. April 2015 - 1 BV 87/14 - in Bezug auf die Arbeitnehmer K, Ka, W, Kac, S und Ko zurückgewiesen hat.

    Die Beschwerdebegründung enthält den Antrag, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23. April 2015 - 1 BV 87/14 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen, soweit ihnen stattgegeben wurde.

    b) Das Landesarbeitsgericht hat im tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses festgestellt, dass die Arbeitgeberin im Beschwerdeverfahren beantragt hat, den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 23. April 2015 - 1 BV 87/14 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen, soweit ihnen stattgegeben wurde, und dass der Betriebsrat die Zurückweisung der Beschwerde beantragt hat.

  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12

    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    § 314 ZPO gilt auch für die Antragstellung in der mündlichen Verhandlung (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18; BGH 18. Juli 2013 - III ZR 208/12 - Rn. 8; BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 -) .

    Dabei kann hier dahinstehen, ob sich die Beweiskraft des Tatbestands bei in ihm wiedergegebenen Anträgen nur auf die Tatsache ihrer Verlesung bezieht (so BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 - Thomas/Putzo/Reichold ZPO 39. Aufl. § 314 Rn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 76. Aufl. § 314 Rn. 5 Stichwort "Antragsinhalt") oder auch auf ihren Inhalt (so BGH 18. Juli 2013 - III ZR 208/12 - Rn. 8; offengelassen in BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18) .

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Das Gericht ist nach dem auch im Beschlussverfahren geltenden § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht befugt, dem Antragsteller etwas zu- oder abzusprechen, was nicht beantragt ist (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 8; 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 29, BAGE 154, 64; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 9) .
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Der Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG wird daher unbegründet, wenn die antragsgegenständliche personelle Einzelmaßnahme - etwa durch Zeitablauf - geendet hat (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21, BAGE 151, 212; 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24; 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Der Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG wird daher unbegründet, wenn die antragsgegenständliche personelle Einzelmaßnahme - etwa durch Zeitablauf - geendet hat (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21, BAGE 151, 212; 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24; 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22) .
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Dies schließt die Abgabe von Prozesserklärungen in der mündlichen Verhandlung ein (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 166/16 - Rn. 18; BGH 19. März 2013 - VIII ZB 45/12 - Rn. 11 [Erledigungserklärung]; BVerwG 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 - [Zustimmung zur Klageänderung]; OLG Düsseldorf 15. März 1990 - 6 U 215/89 - [Anerkenntnis; Verzicht; Vergleich; Erklärungen zur Zuständigkeit]) .
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Auszug aus BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16
    Das Gericht ist nach dem auch im Beschlussverfahren geltenden § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht befugt, dem Antragsteller etwas zu- oder abzusprechen, was nicht beantragt ist (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 8; 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 29, BAGE 154, 64; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 9) .
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 6 U 215/89
  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2016 - 7 TaBV 63/15

    Eingliederung von leitenden Angestellten aufgrund unternehmensübergreifender

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18

    Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung

    Mit der Rechtskraft eines dem Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG stattgebenden Beschlusses wird der Arbeitgeber verpflichtet, den betriebsverfassungswidrigen Zustand durch Aufhebung der personellen Einzelmaßnahme mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

    Mit der Rechtskraft eines dem Antrag stattgebenden Beschlusses wird der Arbeitgeber verpflichtet, sie aufzuheben (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21) .

    Es geht nicht darum, ob die Maßnahme bei ihrer Durchführung betriebsverfassungsrechtlich zulässig war (BAG 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21, BAGE 151, 212) .

  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung -

    Mit der Rechtskraft eines dem Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG stattgebenden Beschlusses wird der Arbeitgeber verpflichtet, den betriebsverfassungswidrigen Zustand durch Aufhebung der personellen Einzelmaßnahme zu beseitigen (BAG, Beschluss vom 25. April 2018- 7 ABR 30/16 -, Rn. 21, juris).
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme

    Der Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG wird daher unbegründet, wenn die antragsgegenständliche personelle Einzelmaßnahme geendet hat (BAG 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21 mwN; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 212) .
  • LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20

    Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes als Kriterium einer

    Entscheidungen im Aufhebungsverfahren haben nur Wirkung für die Zukunft; es geht nicht darum, ob die Maßnahme bei ihrer Durchführung betriebsverfassungsrechtlich zulässig war (BAG, 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21).
  • LAG München, 07.12.2020 - 4 TaBV 39/20

    Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Beschwerde, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht,

    Wenn die Kammer zeitweise überlegt hat, dass die Problematik des Übergangs des Arbeitsverhältnisses an dieser Stelle relevant sein könnte, folgt sie mit den Beteiligten dem Bundesarbeitsgericht (etwa in BAG v. 25.04.2018, 7 ABR 30/16), das die Frage nicht in der Zulässigkeit, sondern in der Begründetheit verortet sieht.

    Ist dieses - etwa durch Kündigung - aufgelöst oder infolge Betriebsübergangs auf einen Dritten überführt, so kann der frühere Arbeitgeber eine womöglich rechtswidrige Versetzung nicht mehr korrigieren (BAG v. 25.04.2018, 7 ABR 30/16 Rn. 21 - zitiert nach juris; ErfK-Kania BetrVG § 101 Rn. 4).

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