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   BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98   

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BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98 (https://dejure.org/1999,3823)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1999 - 7 ABR 37/98 (https://dejure.org/1999,3823)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 (https://dejure.org/1999,3823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Duldung des Zugangs des den Betriebsrat ständig vertretenden Rechtsanwalts zu dem auf dem Betriebsgelände liegenden Betriebsratsbüro - Zulässigkeit eines Globalantrags unter dem Blickwinkel der Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitserfordernis

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts zum Betriebsratsbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht der Zulässigkeit eines Globalantrags wie des vorliegenden das Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO deshalb nicht entgegen, weil ein solcher Antrag alle denkbaren Fallgestaltungen und Möglichkeiten umfaßt (vgl. etwa BAG 18. September 1991 -7 ABR 63/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40, zu B III 2 der Gründe; BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu A der Gründe m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem Globalantrag, mit welchem ein Handlungs-, Unterlassungs- oder Duldungsanspruch für eine Vielzahl künftiger Fallkonstellationen verfolgt wird, nur entsprochen werden, wenn der Anspruch in allen denkbaren Fallgestaltungen einschränkungslos besteht; andernfalls ist der Globalantrag insgesamt als unbegründet abzuweisen (BAG 18. September 1991-7 ABR 63/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40, zu B III 1 b der Gründe; BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu C 1 der Gründe).

    Der Betriebsrat hat in den ihm zur Verfügung gestellten Räumen das "Hausrecht" (BAG 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40, zu B IV 2 a der Gründe; hM im Schrifttum, Fitting/Kaiser/Heither/Engels, 19. Aufl. § 40 Rn. 86 m.w.N.).

    Andererseits ist allerdings der Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Hausrecht des Betriebsrats verpflichtet, unter Wahrung der berechtigten Geheimhaltungsbelange des Arbeitgebers den Zugang Dritter zum Betriebsratsbüro zu dulden, soweit dies für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist (BAG 18. September 1991- 7 ABR 63/90- AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40, zu B IV 2 a der Gründe).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht der Zulässigkeit eines Globalantrags wie des vorliegenden das Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO deshalb nicht entgegen, weil ein solcher Antrag alle denkbaren Fallgestaltungen und Möglichkeiten umfaßt (vgl. etwa BAG 18. September 1991 -7 ABR 63/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40, zu B III 2 der Gründe; BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu A der Gründe m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem Globalantrag, mit welchem ein Handlungs-, Unterlassungs- oder Duldungsanspruch für eine Vielzahl künftiger Fallkonstellationen verfolgt wird, nur entsprochen werden, wenn der Anspruch in allen denkbaren Fallgestaltungen einschränkungslos besteht; andernfalls ist der Globalantrag insgesamt als unbegründet abzuweisen (BAG 18. September 1991-7 ABR 63/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40, zu B III 1 b der Gründe; BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu C 1 der Gründe).

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Die durch § 40 Abs. 2 BetrVG begründete Verpflichtung des Arbeitgebers, Räume in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen, schließt die Verpflichtung ein, deren Nutzung durch den Betriebsrat im Rahmen der diesem obliegenden Aufgaben zu ermöglichen (vgl. zur Nutzbarkeit sachlicher Mittel jetzt auch BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97- zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 3 a der Gründe).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gegeneinander abzuwägen (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - a.a.O., zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94- BAGE 80, 296, zu B II 3 der Gründe).

    Durch nicht hinreichend eindeutige Einschränkungen würde die Beschlußformel unbestimmt und die Abgrenzung in unzulässiger Weise in das Vollstreckungsverfahren verlagert (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97

    Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Er erfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97- AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 1 der Gründe).

    Er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 2 der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Die Feststellung kann ferner von rechtlicher Bedeutung auch für die Frage werden, ob im Wiederholungsfalle ein grober Verstoß iSv. § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (vgl. dazu etwa BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 Arbeitszeit § 87 Nr. 44, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Allerdings ist ebenso wie im Urteilsverfahren ein auf die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichteter Antrag grundsätzlich nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für Gegenwart und Zukunft ergeben können (vgl. etwa BAG 20. April 1999 -1 ABR 13/98 - BB 1999, 2358, zu B I 1 caa der Gründe).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94- BAGE 80, 296, zu B II 3 der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1998 - 1 TaBV 15/98

    Betriebsrat; Büro des Betriebsrats; Zugang des Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 1998 - 1 TaBV 15/98 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im übrigen teilweise aufgehoben.
  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Dies steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Bestimmtheit des Antrags nicht entgegen, sondern ist im Rahmen seiner Begründetheit zu beachten (vgl. etwa BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, 368 = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 36, zu II A der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 1 b bb der Gründe; Fitting Nach § 1 Rn. 24).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter Fallgestaltungen gibt, in denen er sich als unbegründet erweist (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu C I der Gründe; 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30, zu B I der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B II 2 a der Gründe).

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, zu B II 3 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist nicht erforderlich (vgl. BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .

    Auch kann im Einzelfall etwa eine Zutrittsverweigerung durch die Arbeitgeberin eine unzulässige Behinderung der Amtstätigkeit des Betriebsrats darstellen und einen Anspruch des Betriebsrats nach § 78 Satz 1 BetrVG auf Duldung des Zutritts begründen (vgl. BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist nicht erforderlich (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 34, 36; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfaßt, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. etwa BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, 377 = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 36, zu C 1 der Gründe; 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30, zu B I der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • ArbG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 5 BV 19/16

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch persönliche Überwachung

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine Verpflichtung des Antragsgegners in allen von dem Antrag erfassten Konstellationen festgestellt werden kann (Beschluss des BAG v. 29.06.2011 AZ 7 ABR 135/09, juris Rn. 14, NZA 2012 S. 47; v. 20.10.1999 AZ 7 ABR 37/98, juris Rn. 19).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Antrag sich auf voneinander zu trennende und gegenseitig klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens entnommen werden kann (Beschluss des BAG v. 20.10.199 AZ 7 ABR 37/98, juris Rn. 21; des LAG Baden-Württemberg v. 15.05.2009 AZ 18 TaBV 6/08, juris Rn. 34).

    Geschützt ist nach § 78 S. 1 BetrVG nur die ordnungsgemäße und pflichtgemäße Betätigung des Betriebsrats (Beschlüsse des BAG v. 03.09.2003 AZ 7 ABR 12/03, juris Rn. 25, NZA 2004 S. 278; vom 20.10.1999 7 ABR 37/98 juris Rn. 29, 30; v. 12.11.1997 AZ 7 ABR 14/97, juris Rn. 16, NZA 1998 S. 559; des LAG Hamburg vom 06.10.2005 AZ 7 TaBV 7/05, juris Rn. 47, 48; des LAG Hamm v. 23.06.2014, AZ 13 TaBVGa 20/14, juris Rn. 27, 28; v. 23.11.2013 AZ 7 TaBV 74/13, juris Rn. 60; v. 25.11.2002 AZ 19 TaBV 121/02, juris Rn. 70; des LAG Baden-Württemberg v. 04.07.2012 AZ 13 TaBV 4/12, juris Rn. 47).

  • LAG Hamburg, 10.01.2007 - 4 TaBV 3/05

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der zeitlichen Lage von Schulungs-

    Die durch das Gericht zu klärende Frage muss also für die gegenwärtigen und künftigen Rechtsbeziehungen der Beteiligten noch von Bedeutung sein (BAG 23.07.1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; 20.10.1999 - 7 ABR 37/98 - NV).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die angerufene Kammer folgt, steht der Zulässigkeit eines Globalantrags, mit welchem ein Handlungs-, Unterlassungs- oder Duldungsanspruch für eine Vielzahl künftiger Fallkonstellationen verfolgt wird, das Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO deshalb nicht entgegen, weil ein solcher Antrag alle denkbaren Fallgestaltungen und Möglichkeiten umfasst (vgl. nur BAG 20.10.1999 - 7 ABR 37/98 - NV).

  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

    Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

    Andernfalls ist der Antrag insgesamt als unbegründet abzuweisen (BAG 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 67, zu B III 1 b der Gründe; 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, 377 = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23, zu C 1 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2023 - 12 TaBV 18/23

    Unterlassung der Behinderung der Betriebsratsarbeit

    Ob die in dem Antrag beschriebenen Ansprüche dem Antragsteller in allen Fällen zustehen, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BAG 20.10.1999 - 7 ABR 37/98, juris Rn. 19).

    Er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern (BAG 12.11.1997 - 7 ABR 14/97, juris Rn. 14 ff; BAG 20.10.1999 - 7 ABR 37/98, juris Rn. 29).

    Andernfalls ist der Globalantrag insgesamt als unbegründet abzuweisen (BAG 20.10.1999 - 7 ABR 37/98, juris rn. 21).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 461/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, in vollem Umfang als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu C I der Gründe; 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 30, zu B I der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - BAGE 106, 188, zu B II 2 a der Gründe).

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, zu B II 3 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe).

  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2018 - 12 TaBV 37/18

    Terrassentür der Betriebskantine - Unterlassungsantrag derzeit erfolglos

  • BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00

    Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren

  • LAG Hessen, 02.02.2006 - 9 Sa 915/05

    Rechtmäßiger Streik um Tarifvertragssozialplan

  • ArbG Magdeburg, 12.01.2022 - 10 BV 43/21

    Entfernung einer Abmahnung gegenüber Betriebsrat

  • LAG München, 01.08.2023 - 7 TaBV 17/23

    Unterlassungsanspruch; Behinderung der Betriebsratsarbeit

  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

  • ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21

    Globalantrag, agiles Arbeiten, Mitbestimmungsrecht, Gruppenarbeit,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

  • ArbG Hagen, 13.12.2007 - 4 BV 46/07

    Antrag des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Anwendung eines Tarifvertrags

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 TaBV 160/09

    Unbegründeter Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Errichtung eines

  • LAG Hessen, 01.09.2011 - 5 TaBV 44/11

    Heilung eines fehlerhaften Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines

  • LAG Niedersachsen, 26.01.2016 - 2 Ta 1/16

    Abgrenzung; Abmahnung; Beschlussverfahren; Betriebsratsmitglied;

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Köln, 23.06.2022 - 11 BV 16/22
  • ArbG Oberhausen, 16.06.2016 - 2 BV 9/16
  • ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
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