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   BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16   

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BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16 (https://dejure.org/2018,6122)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2018 - 7 ABR 38/16 (https://dejure.org/2018,6122)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 (https://dejure.org/2018,6122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - anwendbare Vergütungsordnung - außertarifliche Zulagen

  • IWW

    § 99 Absatz 2 Nr. 1 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 126 BGB, § 126b BGB, § 99 Abs. 3 BetrVG, § 3 Abs. 2 TVG, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 99 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Eingruppierung bei Gesetzesverstoß; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des betrieblichen Vergütungssystems; Zwingende Anwendung der tarifvertraglichen Vergütungsordnung durch den tarifgebundenen Arbeitgeber; ...

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - anwendbare Vergütungsordnung - außertarifliche Zulagen

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - anwendbare Vergütungsordnung - außertarifliche Zulagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Eingruppierung bei Gesetzesverstoß

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare Vergütungsordnung - außertarifliche Zulagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - und die erforderliche Unterrichtung durch den Arbeitgeber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - außertarifliche Zulangen und das Vergütungsschema

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - und der Widerspruch des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1090
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    Die beabsichtigte Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers verstößt gegen ein Gesetz, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in ein anderes Entgeltschema eingruppieren will als dasjenige, welches im Betrieb zur Anwendung kommen muss (vgl. BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 26, BAGE 131, 1; 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - zu B II 1 c der Gründe mwN) .

    Die beabsichtigte Eingruppierung in ein anderes als das anzuwendende Vergütungsschema verstößt gegen § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 26, aaO; 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - zu B II 1 c der Gründe mwN) .

    Die richtige Eingruppierung der Arbeitnehmer innerhalb des Entgeltschemas wird durch eine mitbestimmungswidrige Veränderung von Lohnbestandteilen außerhalb des Schemas nicht beeinflusst (vgl. BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 32, BAGE 131, 1) .

    Solange diese nicht - ggf. durch Spruch der Einigungsstelle - erteilt ist, sind die bisher praktizierten Entlohnungsgrundsätze im Betrieb weiter anzuwenden (BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 26, BAGE 131, 1; 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - zu B II 1 c der Gründe mwN) .

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    Die beabsichtigte Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers verstößt gegen ein Gesetz, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in ein anderes Entgeltschema eingruppieren will als dasjenige, welches im Betrieb zur Anwendung kommen muss (vgl. BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 26, BAGE 131, 1; 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - zu B II 1 c der Gründe mwN) .

    Die beabsichtigte Eingruppierung in ein anderes als das anzuwendende Vergütungsschema verstößt gegen § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 26, aaO; 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - zu B II 1 c der Gründe mwN) .

    Solange diese nicht - ggf. durch Spruch der Einigungsstelle - erteilt ist, sind die bisher praktizierten Entlohnungsgrundsätze im Betrieb weiter anzuwenden (BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 26, BAGE 131, 1; 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - zu B II 1 c der Gründe mwN) .

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst auch die Einreihung in die zutreffende, auch Beschäftigungszeiten oder Lebensaltersstufen berücksichtigende Vergütungs- und Fallgruppe (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 20) .

    (2) Sollte die Arbeitgeberin außerhalb des tariflichen Vergütungssystems des LTV/GTV kollektiv über- oder außertarifliche Zulagen gewähren, ohne dass damit etwas über die Stellung des Arbeitnehmers im tariflichen Vergütungssystem des LTV/GTV ausgesagt wird, begründete dies keine Eingruppierungsverpflichtung iSd. § 99 BetrVG (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 22; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 der Gründe) .

    (3) Sollte die Arbeitgeberin durch über- bzw. außertarifliche Zulagen ein in das Vergütungsgruppensystem eingebundenes Eingruppierungssystem anwenden, in dem die Zulage die Funktion einer Zwischengruppe erfüllt, könnte insoweit zwar eine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 22; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 der Gründe) .

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    (2) Sollte die Arbeitgeberin außerhalb des tariflichen Vergütungssystems des LTV/GTV kollektiv über- oder außertarifliche Zulagen gewähren, ohne dass damit etwas über die Stellung des Arbeitnehmers im tariflichen Vergütungssystem des LTV/GTV ausgesagt wird, begründete dies keine Eingruppierungsverpflichtung iSd. § 99 BetrVG (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 22; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 der Gründe) .

    (3) Sollte die Arbeitgeberin durch über- bzw. außertarifliche Zulagen ein in das Vergütungsgruppensystem eingebundenes Eingruppierungssystem anwenden, in dem die Zulage die Funktion einer Zwischengruppe erfüllt, könnte insoweit zwar eine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 22; 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 der Gründe) .

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    a) Voraussetzung für die gerichtliche Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. etwa BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 33 mwN) .

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 33 mwN) .

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    Zwar handelt es sich bei tariflichen Vergütungsregelungen nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) Anwendung finden (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332; 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 22, BAGE 138, 39; 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176) .

    BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    Es genügt die Einhaltung der Textform des § 126b BGB (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 29, BAGE 130, 1) .

    Sie enthalten den Namen des handelnden Betriebsratsvorsitzenden; der Abschluss der Erklärung ist durch eine Grußformel und die Angabe des Namens eindeutig kenntlich gemacht (vgl. hierzu BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - Rn. 33; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 29, 36, aaO) .

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    Zwar handelt es sich bei tariflichen Vergütungsregelungen nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) Anwendung finden (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332; 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 22, BAGE 138, 39; 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29, BAGE 126, 176) .

    BetrVG sowie der Normzweck des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vor (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 18; 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, aaO) .

  • BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16

    Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    Der Arbeitgeber hat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats zu der "geplanten Maßnahme" einzuholen und ihn über diese zu unterrichten (vgl. BAG 27. September 2017 - 7 ABR 8/16 - Rn. 26) .
  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16
    Mitbestimmungspflichtig sind vielmehr die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

  • LAG Köln, 09.05.2016 - 2 TaBV 1/16

    Zustimmungsersetzung

  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    (d) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch dazu, dass der Arbeitgeber in Fällen, in denen der Betriebsrat auf eine unvollständige Unterrichtung hin seine Zustimmung zu einer personellen Maßnahme verweigert hat, auch noch im Zustimmungsersetzungsverfahren die fehlenden Informationen nachholen kann, sofern für den Betriebsrat erkennbar ist, dass der Arbeitgeber die Informationen auch deswegen vervollständigt, weil er seiner ggf. noch nicht vollständig erfüllten Unterrichtungspflicht aus § 99 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG nachkommen möchte (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 19; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45) .
  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    Dabei muss für den Betriebsrat allerdings erkennbar sein, dass der Arbeitgeber die Angaben auch deshalb vervollständigt, weil er seiner ggf. noch nicht vollständig erfüllten Unterrichtungspflicht aus § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG nachkommen möchte (BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 19; 12. Januar 2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 45) .
  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 8/18

    Eingruppierung von Team-/Stationsleitungen - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Sie hat den Betriebsrat über die beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen informiert (vgl. dazu zB BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 17 mwN; zum Inhalt der notwendigen Information bei Umgruppierungen: 29. Juni 2011 - 7 ABR 24/10 - Rn. 22) .

    Die als fehlend gerügten Angaben hat die Arbeitgeberin im Laufe des Verfahrens ausdrücklich zur Erfüllung ihrer ggf. noch nicht vollständig erfüllten Unterrichtungspflicht in - wie das Landesarbeitsgericht zu Recht annimmt - zulässiger Weise ergänzt (BAG 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 19) .

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