Rechtsprechung
   BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,329
BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 (https://dejure.org/2003,329)
BAG, Entscheidung vom 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 (https://dejure.org/2003,329)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 (https://dejure.org/2003,329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Schulungs- und Fahrtkosten; Teilweise erforderliche Schulung bei einem Anteil von 50 %; Erforderlichkeit sozial- und sozialversicherungsrechtlicher Grundkenntnisse; Aktueller Bezug zu den Aufgaben des Betriebsrats

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1
    Betriebsverfassungsrecht - Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder; Vermittlung von Grundkenntnissen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder ? Grundkenntnisse des Sozial- und Sozialversicherungsrechts nur bei konkretem Anlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder zum Thema "Soziale Sicherung - Grundlagen"

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder zum Thema Soziale Sicherung - Grundlagen

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder (Grundkenntnisse des Sozial- und Sozialversicherungsrechts)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder zum Thema "Soziale Sicherung - Grundlagen"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 233
  • MDR 2004, 99
  • NZA 2003, 1284
  • BB 2003, 2296
  • BB 2003, 2517
  • DB 2003, 2344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.05.1976 - 1 AZR 116/74

    Schulungsveranstaltung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (BAG 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 49, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung handelt (BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 126, zu B 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
    Die rein theoretische Möglichkeit, daß eine ähnliche Problematik in dem Betrieb wieder auftauchen kann, genügt für die Annahme der Erforderlichkeit nicht (vgl. BAG 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - BAGE 25, 325 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 14, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
    Dazu gehören neben den Schulungskosten, die ihrerseits Lehrgangsgebühren, Unterkunfts- und Verpflegungskosten umfassen, auch die Fahrtkosten, die dem einzelnen Betriebsratsmitglied auf Grund seiner Anreise zum Schulungsort entstehen (vgl. BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe bei Fahrtkosten aus Anlaß der Teilnahme an einer Gesamtbetriebsratssitzung und einer Betriebsräteversammlung).
  • LAG Hessen, 12.07.2002 - 12 TaBV 56/01

    Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme "Soziale Sicherung-Grundlagen", die in

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 - 3 gegen den Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juli 2002 - 12 TaBV 56/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02
    Dazu gehören auch die Kosten, die anläßlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das dort vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rspr., so BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Dazu gehören auch die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10, AE 2008, 49; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 -BAGE 94, 42 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B I der Gründe).

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds (BAG 28. März 2007 - 7 ABR 33/06 - Rn. 10, aaO; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - aaO, zu B I der Gründe).

    Lediglich bei erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern ist auf eine nähere Darlegung der Schulungsbedürftigkeit zu verzichten, wenn es sich um die Vermittlung von Grundkenntnissen im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung handelt (BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 -BAGE 106, 233 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 4, zu B I der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - aaO, zu B 2 b der Gründe; 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 85, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14

    Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der

    an der Veranstaltung nur für erforderlich halten durfte, wenn die Vermittlung der benötigten Kenntnisse mehr als 50 % der Veranstaltung beanspruchte (vgl. zur Erforderlichkeit der Schulung eines Betriebsratsmitglieds: BAG 7. Mai 2008 -   7 AZR 90/07 - Rn. 26; 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 106, 223; 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - zu 3 a der Gründe) .

    von dem Schulungsveranstalter auf Zahlung der Seminargebühren in Anspruch genommen worden ist (vgl. zum Freistellungsanspruch des Betriebsrats von Seminarkosten BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - zu B II der Gründe, BAGE 106, 233) .

  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat;

    Grundkenntnisse in diesem Bereich benötigt der Personalrat immer, ohne dass es eines aktuellen oder absehbaren dienststellen- oder personalratsbezogenen Anlasses bedarf (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 , vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - AP Nr. 110 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 321 und vom 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - BAGE 106, 233 ).

    Ist eine Aufteilung der Schulungsveranstaltung und ein zeitweiser Besuch praktisch nicht möglich, entscheidet über die Erforderlichkeit der Gesamtschulung, ob die erforderlichen Themen mit mehr als 50 % überwiegen (vgl. Urteile vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 36 BetrVG 1972 Bl. 205R f. und vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 561/75 - AP Nr. 4 zu § 38 BetrVG 1972 Bl. 154R f.; Beschluss vom 4. Juni 2003 a.a.O. S. 236).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht