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   BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97   

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BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97 (https://dejure.org/1998,696)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1998 - 7 ABR 42/97 (https://dejure.org/1998,696)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 (https://dejure.org/1998,696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 51; ; BetrVG § 53; ; BetrVG § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1, §§ 51, 53, § 118 Abs. 2
    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 322
  • NZA 1998, 1133
  • BB 1998, 1058
  • BB 1998, 1950
  • DB 1998, 992
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.04.1997 - 7 ABR 60/95

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anwendbarkeit des BetrVG in einem Jugenddorf

    Auszug aus BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97
    Senatsbeschluß vom 30. April 1997 - 7 ABR 60/95 - AP Nr. 60 zu § 118 BetrVG 1972.

    Der Beschluß des Landesarbeitsgerichts ist nach erfolgloser Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens mit Verkündung des Senatsbeschlusses vom 30. April 1997 (- 7 ABR 60/95 -) rechtskräftig geworden.

    Dieses Recht erstreckt sich auch auf rechtlich selbständige Vereinigungen und deren Einrichtungen, die nach Zweck oder Aufgabenstellung entsprechend dem kirchlichen Selbstverständnis dazu berufen sind, den weltbezogenen Auftrag der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen (BAG Beschluß vom 30. April 1997 - 7 ABR 60/95 - AP Nr. 60 zu § 118 BetrVG 1972, m.w.N.).

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts enden die betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse eines Betriebsrats, dessen Wahl innerhalb der Frist des § 19 BetrVG angefochten worden ist, erst mit der Rechtskraft der die Unwirksamkeit der Wahl aussprechenden gerichtlichen Entscheidung (BAG Beschluß vom 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316 = AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG 1972, m.w.N.).

    Dem aus einer nichtigen Betriebsratswahl hervorgegangenen Betriebsrat stehen von Anfang an keine betriebsverfassungsrechlichen Befugnisse zu (BAG Beschluß vom 13. März 1991, aaO).

  • LAG Hamm, 27.05.1997 - 7 TaBV 137/96

    Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme an Gesamtbetriebsratsitzungen;

    Auszug aus BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97
    Landesarbeitsgericht Hamm - 7 TaBV 137/96 - Beschluß vom 27. Mai 1997.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Mai 1997 - 7 TaBV 137/96 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im übrigen teilweise aufgehoben.

  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97
    Dazu muß bei der Wahl gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden seien, daß nicht einmal der Anschein einer der dem Gesetz entsprechenden Wahl gewahrt wird (BAG Beschluß vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1982 - 1 ABR 36/80

    Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf karitative Einrichtungen -

    Auszug aus BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Betriebsratswahl auch dann nichtig, wenn sie in einem Betrieb durchgeführt wird, der nach § 118 Abs. 2 BetrVG nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsetzes fällt, weil es sich um eine karitative und erzieherische Einrichtung einer Religionsgemeinschaft handelt (BAG Beschluß vom 9. Februar 1982 - 1 ABR 36/80 - BAGE 41, 5 = AP Nr. 24 zu § 118 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds nach § 29 BetrVG (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B I 1 der Gründe; vgl. zur Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats: BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Die Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds nach § 29 BetrVG (vgl. zur Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats: BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

    a) Die Teilnahme an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats gehörte zu den gesetzlichen Aufgaben der Antragstellerin in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Gesamtbetriebsrats (vgl. BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - B II 4 der Gründe, BAGE 88, 322).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Die von der Anschlussrechtsbeschwerde herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 1998 (- 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322) besagt nichts Gegenteiliges.
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie für Kostenerstattungsansprüche nichtig gewählter Betriebsratsmitglieder (vgl. hierzu BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 1, 2 und 3 der Gründe).

    Auch eine nichtige Betriebsratswahl schließt die Entstehung eines Betriebsrats von vornherein aus (BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Gleichwohl steht nichtig gewählten Betriebsratsmitgliedern nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegenüber dem Arbeitgeber dann ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen zu, die ihnen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben entstanden sind, wenn die Betriebsratswahl wegen einer nicht offenkundigen Verkennung des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes nach § 118 Abs. 2 BetrVG nichtig ist (29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - aaO, zu B II 3 b der Gründe).

    Sie sind hinsichtlich ihrer tatsächlichen Aufwendungen so zu behandeln wie diejenigen Betriebsratsmitglieder, deren Wahl im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahrens nach § 19 BetrVG für unwirksam erklärt wird und denen bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Wahlanfechtungsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber Kostenerstattungsansprüche nach den betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften zustehen (29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - aaO, zu B II 3 b der Gründe).

    Der Konzernbetriebsrat ist nicht verpflichtet, seine Sitzungen am Sitz des herrschenden Unternehmens einzuberufen (vgl. zum Gesamtbetriebsrat: BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Dazu gehören neben den Schulungskosten, die ihrerseits Lehrgangsgebühren, Unterkunfts- und Verpflegungskosten umfassen, auch die Fahrtkosten, die dem einzelnen Betriebsratsmitglied auf Grund seiner Anreise zum Schulungsort entstehen (vgl. BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 82, zu B II 4 der Gründe bei Fahrtkosten aus Anlaß der Teilnahme an einer Gesamtbetriebsratssitzung und einer Betriebsräteversammlung).
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

    Allenfalls dann, wenn die Betriebsratswahl wegen einer offenkundigen Verkennung des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes nichtig wäre (vgl. hierzu BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - zu B II 1, 2 und 3 der Gründe, BAGE 88, 322) , könnte dies der Entstehung von Kostenfreistellungsansprüchen entgegenstehen.
  • LAG Hessen, 22.11.2005 - 4 TaBV 165/05

    Betriebsratswahl bei Betriebsstilllegung - Nichtigkeit - Restmandat

    Bei der Wahl muss gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maß verstoßen worden sein, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl gewahrt wird (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58, zu B II 2; 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 37, zu III 1; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94/144, zu B I 2 b).

    Nichtig ist dagegen eine Betriebsratswahl für einen eindeutig nicht betriebsratsfähigen Betrieb (GK-BetrVG-Kreutz 8. Aufl. § 19 Rz 137; Schlochauer in Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock BetrVG 6. Aufl. § 19 Rz 18; Richardi-Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 19 Rz 73; ErfK-Eisemann 5. Aufl. § 19 BetrVG Rz 18; Etzel Betriebsverfassungsrecht 8. Aufl. Rz 153; Schneider in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 9. Aufl. § 19 Rz 40; entsprechend für den Fall der Wahl eines Betriebsrats für einen Betrieb, der gemäß § 118 Abs. 2 BetrVG nicht dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegt BAG 30. April 1997 - 7 ABR 60/95 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 66, zu B; 29. April 1998 a.a.O., zu B II 3 a).

    Der gerichtliche Ausspruch der Nichtigkeit der Wahl hat lediglich deklaratorische Bedeutung (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67/316, zu B; 29. April 1998 a.a.O., zu B II 2).

  • ArbG Düsseldorf, 12.06.2008 - 6 BV 58/08

    Bestehen eines Übergangsmandates im Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber

    Es entspricht jedoch einem für das Betriebsverfassungsgesetz allgemein anerkannten Grundsatz, dass neben den im gesetzlich geregelten Wahlanfechtungsverfahren geltend zu machenden Wahlmängeln auch solche Gesetzesverstöße vorliegen können, die das Entstehen einer Arbeitnehmervertretung von vornherein ausschließen (BAG, 29.04.1998, 7 ABR 42/97, AP Nr. 58 zu § 40 BetrVG 1972).

    In diesen Fällen hat der Ausspruch der Nichtigkeit der Wahl nur deklaratorische Wirkung (BAG, 29.04.1998, 7 ABR 42/97, AP Nr. 58 zu § 40 BetrVG 1972; 11.04.1978, 6 ABR 22/77, AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).

    Das Vorliegen dieses Nichtigkeitsgrundes ist in aller Regel nicht offenkundig (BAG, 29.04.1998, 7 ABR 42/97, AP Nr. 58 zu § 40 BetrVG 1972; 09.02.1982, 1 ABR 36/80, AP Nr. 24 zu § 118 BetrVG 1972).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 TaBVGa 2284/09

    Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet

    Da sich ein Arbeitgeber anders als im Fall einer gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG fristgebundenen Wahlanfechtung jederzeit auf die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl berufen kann und dem aus einer nichtigen Wahl hervorgegangenen Betriebsrat von Anfang an keine betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse zustehen (BAG, Beschluss vom 29.04.1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 zu B II 2 d.Gr.), muss er eine solche Wahl auch unterbinden können (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 08.05.2006 - 2 TaBV 22/06 - zu II d.Gr ).

    Dies umso mehr, wenn bei nicht offenkundiger Verkennung des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes sogar Kostenerstattungsansprüche gemäß § 40 BetrVG entstehen können (dazu BAG, Urteil vom 29.04.1998 - 7 ABR 42/97 - BAGE 88, 322 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 58 zu B II 3 d.Gr.; noch weitergehend LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.1979 - 20 TaBV 11/79 -DB 1979, 2140).

  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09

    Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 29.04.1999 - 5 (4) TaBV 2/99

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit infolge fehlerhafter Zuordnung von Betriebsteilen

  • LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 677/03

    Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier

  • LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11

    Betriebsbegriff, Betriebsratswahlen nach Kündigung eines Tarifvertrages gem. § 1

  • LAG Hessen, 19.09.2006 - 9 TaBV 56/06

    Tarifauslegung - kein Verstoß gegen Europarecht und Art 3 Abs 1 GG durch § 117

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 23/99

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19

    Gesamtbetriebsrat, Gesemtbetriebsratssitzung, Erforderlichkeit, betriebsratsloser

  • LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08

    Fortbestand des Betriebsrats nach Umstrukturierung; Stimmenmehrheit zur Wahl

  • LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 TaBV 699/03

    Betriebsratsfähigkeit eines von mehreren Orchestern einer GmbH, Wahl zweier

  • ArbG Frankfurt/Main, 18.04.2018 - 14 BVGa 206/18

    Abbruch Betriebsratswahl für Flugbetrieb

  • LAG München, 24.11.2006 - 11 TaBV 75/06

    Schulungskosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 1 A 4778/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.02.2013 - 1 Sa 299/12

    Kündigung, betriebsbedingt, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Vollmachtsurkunde,

  • LAG Hamburg, 29.03.2022 - 4 TaBV 6/21

    Nichtigkeit - Schiff unter fremder Flagge - Seebetriebsrat - Wahl -

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2000 - 5 TaBV 29/00

    Konzernbetriebsrat, Freistellungsanspruch, Kostenerstattung

  • ArbG Darmstadt, 06.08.2008 - 1 BV 5/08

    Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats - Stimmenmehrheit - grober

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