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   BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17   

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BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17 (https://dejure.org/2019,29917)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2019 - 7 ABR 44/17 (https://dejure.org/2019,29917)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 (https://dejure.org/2019,29917)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen

  • IWW

    § 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, § ... 78a Abs. 2 BetrVG, § 78a Abs. 4 BetrVG, § 78a Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG, §§ 187 ff. BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 21 Abs. 1, Abs. 2 BBiG, § 11 Abs. 1 ArbGG, § 9 Abs. 4 BPersVG, § 80 Abs. 2, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG, § 80 Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 80 ff. ZPO, § 80 Satz 1 ZPO, § 88 Abs. 2 ZPO, § 89 Abs. 2 ZPO, § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 164 ff. BGB, § 174 Satz 1 BGB, § 180 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1 RsprEinhG, § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 22 Abs. 4 BBiG

  • Wolters Kluwer

    Zweiwöchige Frist für den gerichtlichen Auflösungsantrag gem. § 78a Abs. 4 Satz 1 BetrVG; Nachträgliche Heilung einer vollmachtslosen Prozessvertretung; Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung i.S.d. § 78a Abs. 4 Satz 1 BetrVG

  • rewis.io

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen

  • bag-urteil.com

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds, Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen, zweiwöchige Antragsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds; zweiwöchige Antragsfrist; Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds; zweiwöchige Antragsfrist; Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen

  • rechtsportal.de

    Zweiwöchige Frist für den gerichtlichen Auflösungsantrag gem. § 78a Abs. 4 Satz 1 BetrVG

  • datenbank.nwb.de

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsratsmitglied nach Ausbildungsende - und die zweiwöchige Antragsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nach der Ausbildung entstandene Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds - und seine Auflösung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 329
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt der Auflösungsantrag nicht nur eine Prozesshandlung, sondern auch die Ausübung eines materiellen, auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Gestaltungsrechts dar (BVerwG 21. Februar 2011 - 6 P 12.10 - Rn. 24, BVerwGE 139, 29) .

    Eine rechtzeitige Antragstellung sei aber auch durch eine Antragsschrift möglich, die durch einen nachgeordneten Bediensteten unterschrieben sei; dieser müsse dann allerdings seine Vertretungsbefugnis innerhalb der Ausschlussfrist durch Vorlage einer vom gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers unterzeichneten Vollmacht nachweisen (vgl. etwa BVerwG 21. Februar 2011 - 6 P 12.10 - Rn. 38, aaO; 19. August 2009 - 6 PB 19.09 - Rn. 4; 19. Januar 2009 - 6 P 1.08 - Rn. 20, BVerwGE 133, 42; 8. Juli 2008 - 6 P 14.07 - Rn. 17; 1. Dezember 2003 - 6 P 11.03 - zu II 2 c der Gründe, BVerwGE 119, 270).

    Die Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeiten im öffentlichen Dienst sind daher weitgehend durch Gesetze und andere Rechtsvorschriften vorgegeben (vgl. etwa BVerwG 21. Februar 2011 - 6 P 12.10 - Rn. 25 ff., BVerwGE 139, 29).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 525/05

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Dabei sind nicht nur die im Rubrum der Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Antragsbegründung sowie der Antragsschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 15; 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, BAGE 133, 105; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 20, BGHZ 214, 294) .

    Auch bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person oder Stelle als Beteiligte anzusehen, die erkennbar mit der Beteiligtenbezeichnung gemeint ist (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12 mwN; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 19, aaO; 24. Januar 1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328) .

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Dabei sind nicht nur die im Rubrum der Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Antragsbegründung sowie der Antragsschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 15; 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, BAGE 133, 105; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 20, BGHZ 214, 294) .

    Auch bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person oder Stelle als Beteiligte anzusehen, die erkennbar mit der Beteiligtenbezeichnung gemeint ist (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12 mwN; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 19, aaO; 24. Januar 1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328) .

  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Neben personenbedingten und betrieblichen Gründen können auch verhaltensbedingte Gründe die Auflösung des kraft Gesetzes entstandenen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (vgl. BAG 16. Juli 2008 - 7 ABR 13/07 - Rn. 21, BAGE 127, 126) .

    Für die Feststellung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung iSd. § 78a Abs. 4 BetrVG ist auf den Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses abzustellen (BAG 16. Juli 2008 - 7 ABR 13/07 - Rn. 24, aaO; 15. November 2006 - 7 ABR 15/06 - Rn. 19, 21, BAGE 120, 205; 16. August 1995 - 7 ABR 52/94 - zu B 3 der Gründe).

  • BGH, 14.12.2017 - V ZB 35/17

    Mangel der Vollmacht bei Einlegung eines Rechtsmittels: Heilung durch

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Eine vollmachtlose Vertretung ist - solange es an einer auf die fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 91, 111)  - grundsätzlich der Genehmigung nach § 89 Abs. 2 ZPO zugänglich (vgl. etwa BAG 3. September 1998 - 8 AZR 439/97 - zu B I der Gründe; BGH 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17 - Rn. 6; 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 - Rn. 13) .

    Die Genehmigung ist vielmehr bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz möglich (BGH 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17 - Rn. 8; 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 - Rn. 16, jeweils mwN).

  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 P 15.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung eines gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Auch in diesem Fall liege ein rechtswirksames Auflösungsbegehren nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt die schriftliche Vollmacht innerhalb der Ausschlussfrist bei Gericht einreiche (BVerwG 18. August 2010 - 6 P 15.09 - Rn. 35, BVerwGE 137, 346) .

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das besondere Interesse des Mandatsträgers an der innerhalb der Antragsfrist erfolgten Vorlage einer von dem für die Entscheidung über den Auflösungsantrag zuständigen gesetzlichen Vertreter des öffentlichen Arbeitgebers unterzeichneten Vollmacht mit Blick darauf begründet, dass der entscheidungsbefugte Vertreter des öffentlichen Arbeitgebers sich innerhalb der Frist gegen die Weiterbeschäftigung des Amtsträgers entschieden haben und dies für den Amtsträger nachvollziehbar sein müsse (vgl. etwa BVerwG 18. August 2010 - 6 P 15.09 - Rn. 35 f., BVerwGE 137, 346) .

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Der Begriff der Zumutbarkeit in § 78a Abs. 4 Satz 1 BetrVG stimmt nicht mit dem in § 626 Abs. 1 BGB überein (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 89/08 - Rn. 17) .

    Bei der Auflösung des nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG entstandenen Arbeitsverhältnisses ist demgegenüber maßgeblich, ob dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Amtsträgers in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zumutbar ist (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 89/08 - Rn. 18; 25. Februar 2009 - 7 ABR 61/07 - Rn. 16; 6. November 1996 - 7 ABR 54/95 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 84, 294) .

  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 24/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung eines vom vollmachtlosen

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Eine vollmachtlose Vertretung ist - solange es an einer auf die fehlende Vollmacht gestützten gerichtlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 91, 111)  - grundsätzlich der Genehmigung nach § 89 Abs. 2 ZPO zugänglich (vgl. etwa BAG 3. September 1998 - 8 AZR 439/97 - zu B I der Gründe; BGH 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17 - Rn. 6; 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 - Rn. 13) .

    Die Genehmigung ist vielmehr bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz möglich (BGH 14. Dezember 2017 - V ZB 35/17 - Rn. 8; 16. Mai 2013 - V ZB 24/12 - Rn. 16, jeweils mwN).

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 572/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Diese Auslegung obliegt auch dem Rechtsbeschwerdegericht (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 15; 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 - Rn. 15, BAGE 147, 227) .

    Dabei sind nicht nur die im Rubrum der Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Antragsbegründung sowie der Antragsschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 15; 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, BAGE 133, 105; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 20, BGHZ 214, 294) .

  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 753/08

    Befristung - Hochschule - Abgeschlossene Promotion

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
    Dabei sind nicht nur die im Rubrum der Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern auch die Antragsbegründung sowie der Antragsschrift beigefügte Anlagen zu berücksichtigen (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 21. August 2019 - 7 AZR 572/17 - Rn. 15; 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, BAGE 133, 105; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 13; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 20, BGHZ 214, 294) .

    Auch bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person oder Stelle als Beteiligte anzusehen, die erkennbar mit der Beteiligtenbezeichnung gemeint ist (vgl. zum Urteilsverfahren: BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 753/08 - Rn. 13, aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12 mwN; BGH 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 - Rn. 19, aaO; 24. Januar 1952 - III ZR 196/50 - BGHZ 4, 328) .

  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2017 - 3 TaBV 10/16

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97

    Ordentliche Kündigung aufgrund einer beabsichtigten Betriebsstillegung -

  • BAG, 29.09.1981 - 3 AZR 655/79
  • BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05

    Gewährleistung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

  • BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 19.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antragstellung des öffentlichen

  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und

  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 52/94

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung;

  • BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit -

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

  • BVerfG, 02.07.1992 - 2 BvR 972/92

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlagepflicht des BGH an den Großen

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder dass sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im Wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 ; 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 ; vgl. auch BAG 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 - Rn. 36; 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - Rn. 9 ; BVerwG 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 - Rn. 34 , BVerwGE 151, 255 ) .

    Darüber hinaus muss die Rechtsfrage sowohl für den erkennenden Senat in der anhängigen Sache als auch für den divergierenden Senat in der bereits entschiedenen Sache entscheidungserheblich sein (vgl. BAG 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 - aaO; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 - Rn. 34 ; BVerwG 9. Mai 2019 - 4 C 2.18, 4 C 3.18 - Rn. 18, BVerwGE 165, 299) .

  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

    Weder formuliert sie den den angegriffenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angeblich zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Rechtssatz, der dem von ihr zitierten Rechtssatz des Bundesfinanzhofs widersprechen soll, noch lässt sich ihren Ausführungen entnehmen, dass der vom Bundesfinanzhof aufgestellte Rechtssatz im dortigen Verfahren tragend war (zu dieser Voraussetzung einer Vorlagepflicht nach § 2 Abs. 1 RsprEinhG vgl. nur BAG, NZA 2020, 329 ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen -

    Die Abmahnung bezieht sich auf das Ausbildungsverhältnis, das nur von vorübergehender Dauer ist und dessen Abschluss der Ausbilder dem Auszubildenden ggf. trotz eines erheblichen Fehlverhaltens ermöglichen will (BAG, Beschluss vom 18.09.2019 - 7 ABR 44/17 - Rn. 44, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21

    Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich

    Die Abmahnung bezieht sich auf das Ausbildungsverhältnis, das nur von vorübergehender Dauer ist und dessen Abschluss der Ausbilder dem Auszubildenden ggf. trotz eines erheblichen Fehlverhaltens ermöglichen will (BAG, Beschluss vom 18.09.2019 - 7 ABR 44/17 - Rn. 44, juris).
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