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   BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90   

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https://dejure.org/1991,845
BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 (https://dejure.org/1991,845)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 (https://dejure.org/1991,845)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 (https://dejure.org/1991,845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 1, § 38, § 37, § 78 Satz 2; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, §§ 80 ff.
    Fahrtkosten für freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 224
  • MDR 1992, 385
  • NZA 1992, 72
  • BB 1991, 2228
  • BB 1992, 921
  • DB 1991, 2594
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87

    Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Arbeitgeber auf

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90
    Derartige Rechtsstreitigkeiten sind im Beschlußverfahren auszutragen (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAGE 60, 385, 387 = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, unter B I der Gründe, m. w. N.).

    Die Kosten des Betriebsrats i. S. dieser Vorschrift können auch Aufwendungen eines Betriebsratsmitgliedes umfassen, wenn und soweit sie durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (vgl. BAGE 60, 385, 388 = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe, m. w. N.).

    Hieran ändert sich nichts, wenn anstelle der nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeit konkrete Betriebsratsaufgaben zu erledigen sind, der Arbeitnehmer indessen zur Erbringung der ihm sonst obliegenden Arbeitsleistung gleichermaßen den Weg zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb und zurück auf seine Kosten hätte überwinden müssen (vgl. BAGE 60, 385, 389 = AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972, unter B II 2 der Gründe).

  • BAG, 14.09.1988 - 7 AZR 753/87

    Nahauslösung und Fahrtkosten bei Betriebsratstätigkeit - Monteureigenschaft als

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90
    Dementsprechend hat der Senat im Urteilsverfahren geprüft, ob ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung auf der Grundlage des Bundesmontagetarifvertrages vom 30. April 1980 (BMTV) zum Arbeitsentgelt i. S. des § 37 Abs. 2 BetrVG zählt; er hat diese Frage verneint (BAG Urteil vom 14. September 1988 - 7 AZR 753/87 - NZA 1989, 856, 857).

    Diese Erwägungen greifen nicht im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG Platz, sondern wären allenfalls erheblich, wenn es sich bei jenen Fahrtkostenerstattungen entgegen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 14. September 1988 - 7 AZR 753/87 - NZA 1989, 856 f.) um Arbeitsentgelt i. S. des § 37 Abs. 2 BetrVG handeln würde, das infolge der Freistellung zur Erledigung von Betriebsratsarbeit nicht gemindert werden darf.

  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

    Auszug aus BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90
    Von dieser grundsätzlichen Anwesenheitspflicht im Betrieb ist das freigestellte Betriebsratsmitglied nur entbunden, soweit es zur Erfüllung ihm obliegender Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist (vgl. BAG Urteil vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 277/88 - AP Nr. 9 zu § 38 BetrVG 1972, unter 3 der Gründe).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 20; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 68, 224; 31. Mai 1989 - 7 AZR 277/88 - zu 3 der Gründe) .
  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 71/06

    Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten

    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen, zu erstatten (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 -BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II der Gründe; 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - NZA 1995, 796, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe).

    Zu den vom Arbeitgeber zu erstattenden Kosten gehören auch Reisekosten, die das Betriebsratsmitglied zur Durchführung konkreter Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - aaO).

    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereit zu stellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 13, NZA 2007, 1301).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen, zu erstatten (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 10. August 1994 - 7 ABR 35/93 - NZA 1995, 796 = BB 1995, 1034, zu B I der Gründe; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II der Gründe).

    Hierzu gehören auch die Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied zur Durchführung konkreter Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II der Gründe).

    Eine Erstattung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verstößt nur gegen den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der Betriebsratstätigkeit und gegen das Begünstigungsverbot, wenn die Kosten für das Betriebsratsmitglied nicht zusätzlich wegen der Erledigung von Betriebsratstätigkeiten angefallen sind, sondern auch angefallen wären, wenn die Betriebsratstätigkeit nicht zu leisten gewesen wäre (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

    Vom Arbeitgeber nicht zu erstatten sind daher Kosten, die dem Betriebsratsmitglied unabhängig von seiner Betriebsratstätigkeit auch durch die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

    Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 224).

    Vielmehr ist auch hier erforderlich, dass die Kosten gerade durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben entstanden sind und bei Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht entstanden wären (vgl. BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II der Gründe, BAGE 68, 224; 16.   Januar 2008 - 7 ABR 71/06 - Rn. 13, BAGE 125, 242).

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Er hat die erforderlichen Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder zu erstatten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben entstehen (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B I der Gründe; 14. Februar 1996 - 7 ABR 32/95 -, zu B I der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9, zu B II der Gründe).

    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereitzustellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II der Gründe).

    Das gilt auch, wenn an Stelle der nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeit konkrete Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen sind und der Arbeitnehmer den Weg zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb ansonsten zur Erbringung der Arbeitsleistung auf seine Kosten hätte zurücklegen müssen (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Denn durch die Freistellung ändert sich der Ort der Leistungserbringung (§ 269 BGB), zu dem sich der Arbeitnehmer auf eigene Kosten zu begeben hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - BAGE 68, 224 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 3 a der Gründe mwN).

    Diese Pflicht tritt als gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung des Betriebsratsmitglieds von seiner beruflichen Tätigkeit nach § 38 BetrVG ein (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II 3 a der Gründe mwN).

    Die Freistellung ist nur möglich, wenn das Betriebsratsmitglied sowohl seiner Kandidatur zur Freistellung als auch der Freistellung selbst zugestimmt hat (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - aaO, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Das ist gesetzliche Rechtsfolge der Freistellung (BAG 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 68, 224; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14) .
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

    Dies beruht darauf, dass an die Stelle der Arbeitspflicht im Falle der vollständigen Freistellung die Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds tritt, während seiner arbeitsvertraglichen Arbeitszeit im Betrieb am Sitz des Betriebsrats, dem es angehört, anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratsarbeit bereitzuhalten (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 24; 24. Februar 2016 - 7 ABR 20/14 - Rn. 14, BAGE 154, 207; 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 20; 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14; 28. August 1991 - 7 ABR 46/90 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 68, 224; 31. Mai 1989 - 7 AZR 277/88 - zu 3 der Gründe) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2012 - 4 TaBV 28/11

    Verfahrensart, Urteilsverfahren, Beschlussverfahren, Streitgegenstände, Trennung,

    Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht in der vom Arbeitsgericht genannten Entscheidung vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - auch das Beschlussverfahren als zutreffende Verfahrensart akzeptiert.

    Auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - kann dies nicht gestützt werden, weil sich das Bundesarbeitsgericht dort nur mit der Fahrtkostenerstattung - wie oben ausgeführt - gemäß § 40 BetrVG befasst.

    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereitzustellen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats enstanden sind (BAG, Beschluss vom 28.08.1991 -7 ABR 46/90 -, zitiert nach juris Rn. 16).

    Hieran ändert sich auch nichts, wenn statt der nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeit konkrete Betriebsratsaufgaben zu erledigen sind, der Arbeitnehmer indessen zur Erbringung der ihm sonst obliegenden Arbeitsleistung gleichermaßen den Weg zwischen seiner Wohnung und Betrieb und zurück auf seine Kosten hätte überwinden müssen (BAG, Beschluss vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 -, zitiert nach juris Rn. 17) .

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2006 - 11 TaBV 3/05

    Reisekosten freigestellter Betriebsräte - Wohnort - Begünstigungsverbot

    Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Erledigung konkreter Betriebsratstätigkeiten hätte aufwenden müssen, um seiner Pflicht zu genügen, sich im Betrieb zur Arbeit bereit zu stellen, sind keine Kosten die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden sind (BAG 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - DB 1991, 2594 ff.).

    Mit beiden Argumenten hat sich das Bundesarbeitsgericht aber in der Entscheidung vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - DB 1991, 2594 ff. auseinander gesetzt.

  • LAG Nürnberg, 25.04.2012 - 4 TaBV 58/11

    Betriebsversammlung - Kosten - Betriebsrat - Betriebsratskosten - Bewirtung -

    Insbesondere besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. BAG vom 23.06.2010 - 7 ABR 103/08 - AP Nr. 106 zu § 40 BetrVG 1972; vom 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - AP Nr. 39 zu § 40 BetrVG 1972; jeweils m. w. N.).
  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

  • LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04

    Kosten für Fahrten zu Betriebsratssitzungen während der Elternteilzeit

  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 37/07

    Zeitliche Festlegung der Anwesenheitszeiten eines freigestellten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 8 TaBV 19/17

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Tat-/Verdachtskündigung wegen privaten

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2014 - 9 Sa 97/14

    Auslegung eines Sozialplanes; Begriff des Bruttogehaltes

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

  • LAG Nürnberg, 06.05.2009 - 4 TaBV 18/08

    Betriebsrat - Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsratsbüro

  • ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2019 - 7 Ta 331/18

    Maßgeblichkeit des Streitgegenstands für die Verfahrensart vor dem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11

    Fahrtkosten zu den Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung für den Bereich

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91

    Fahrkostenerstattung für Fahrten des Vorsitzenden des Personalrats zum Sitz des

  • ArbG Hamburg, 10.04.2014 - 7 BV 33/13
  • LAG Berlin, 06.11.1998 - 6 Sa 76/98

    Vereinbarung eines Interessenausgleichs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat;

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.1998 - 3 K 2919/95

    Möglichkeit der Gesamtpauschalierung des Vorsteuerabzuges bei Reisekosten der

  • ArbG Freiburg, 28.11.1995 - 2 Ca 373/94

    Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit;

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